Übernahme von Beiträgen zur Alterssicherung im Rahmen der Bereitschaftspflege

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10.02.2021 Jugendhilfeausschuss6öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Frau Kilian führt aus, dass das Amt für Familie und Jugend mit drei Familien einen Vertrag zur kurfristen Unterbringung von Kleinkindern im Rahmen von Inobhutnahmen hat.

Die Familien erhalten hierfür eine monatliche Bereitschaftspauschale in Höhe von 100,00 € bzw. 200,00 € (entsprechend der Qualifikation der Bereitschaftspflegefamilie) unabhängig davon, ob ein Kind von Amts wegen in der Familie untergebracht wurde oder nicht. Bei der Aufnahme eines Kindes erhalten die Familien für die ersten 28 Tage einen täglichen Entschädigungssatz von 105,00 € und ab dem 29. Tag den einfachen Satz der laufenden Geldleistung für die Vollzeitpflege.

 

Ein Problem, das sich im Kontext mit der Bereitschaftspflege ergibt ist, dass es keine Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung gibt, da es bei der Bereitschaftspflege anders als in der Vollzeitpflege, nicht um ein „familienähnliches Band“ geht. Da Pflegeeltern, die Bereitschaftsbetreuung anbieten, keine außerhäusliche Erwerbstätigkeit ausüben können, ist hier das Problem der Alterssicherung gravierend.

 

Es wird daher angeregt, im Rahmen der Bereitschaftspflege, analog der Tagespflege, 50 % der angemessenen Altersvorsorge zu übernehmen, damit sich die Bereitschaftspflegefamilien auch für das Alter finanziell absichern können.

 

Die Beiträge können im Rahmen des Haushaltsbudgets über die Haushaltsstelle 01.4565.7604 (Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen –Leistungen der Jugendhilfe in Pflegefamilien-) finanziert werden.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner hält die vorgeschlagene Regelung für sinnvoll.


Beschluss:

 

Das Amt für Familie und Jugend erstattet Bereitschaftspflegefamilien ab 2021 50% des jährlichen Beitrags zu einer angemessenen Altersvorsorge.