Suchtberatungsstelle für Kinder und Jugendliche - Projekt mit der Suchthilfe Blaues Kreuz Ansbach UG-

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10.02.2021 Jugendhilfeausschuss5öffentlichKenntnisnahme  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein gibt bekannt, dass das Jugendamt des Landkreises Ansbach im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens einen Träger für eine Suchtberatungsstelle für Kinder und Jugendliche gesucht hat. Den Zuschlag für die Durchführung des Projekts erhielt die Suchtberatungsstelle des Blauen Kreuzes Ansbach. Aufgrund der stetig steigenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit verschiedensten Suchtproblematiken, beabsichtigt das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach ebenfalls an dem Projekt teilzunehmen. Zielgruppe der Beratungen sind Kinder und Jugendliche aus dem Stadtgebiet Ansbach, die von substanz- und nichtsubstanzbezogenen Störungen betroffen oder die durch diese Störungen in seelische Krisen und Notsituationen geraten sind. Hervorzuheben bei dem Konzept des Blauen Kreuzes ist der systemische Ansatz der Hilfe. Es wird nicht nur Augenmerk auf die betroffenen Jugendlichen gelegt, sondern auch das familiäre, soziale, schulische und berufliche Umfeld wird mit einbezogen.

 

Bislang wurden die Beratungskontakte ausschließlich durch Spenden finanziert. Um die wichtige Arbeit der Suchthilfe weiterhin zum Wohle der betroffenen Kinder und Jugendlichen gewährleisten zu können, ist eine fallbezogene Förderung durch die Stadt Ansbach und den Landkreis Ansbach notwendig.

 

2018 wurden 21 minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Stadtgebiet Ansbach durch die Suchthilfe des Blauen Kreuzes beraten. Für das Jahr 2019 ergeben sich in etwa die gleichen Fallzahlen.

 

Das Projekt ist am 01.01.2021 gestartet. Eine schriftliche Leistungs- und Entgeltvereinbarung wurde erstellt. Pro Beratungsstunde sollen 60,00 € veranschlagt werden. Gerechnet auf die Jahre 2018 und 2019 würden sich ein jährlicher Zuschussbeitrag für die Stadt Ansbach i.H. von 5.040,00 € ergeben.

 

Frau Erbguth-Feldner schlägt vor, Inhalte und Erfahrungen der Suchtberatungsstelle mit in die Jugendhilfeplanung einfließen zu lassen.

 

Mit diesen Vorschlag besteht Einverständnis.