Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Hennenbach - Kreisstraße zur Ortsstraße

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09.11.2020 Bauausschuss6öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Dr. Simons stellt die Sitzungsvorlage zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Hennenbach vor.

 

Eine Überprüfung des Bestandsverzeichnisses hat ergeben, dass die bisher als Gemeindeverbindungsstraße Hennenbach – Kreisstraße (Fl.Nrn. 170/2 u. 167/7 der Gemarkung Hennenbach) gewidmete Straße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung abzustufen ist.

 

Das 0,195 km lange Straßenstück (Anfang an der Pettenkoferstraße, Ende am Wendehammer Sauerbruchstraße), Teil v. Fl.Nr. 170/2 u. Fl.Nr. 167/7 Gemarkung Hennenbach ist zur Ortsstraße abzustufen.

 

Das 0,185 km lange Straßenstück, Teilstück der Fl.Nr. 170/2 (Anfang Wendehammer Sauerbruchstraße, Ende bei Fl.Nr. 1431/3 Gem. Hennenbach) ist zum öffentlichen Feld- u. Waldweg (ausgebaut) abzustufen.

 

Auch im Hinblick auf die derzeit laufende Erschließungskostenabrechnung ist die Straße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung einzustufen. Träger der Straßenbaulast bleibt die Stadt Ansbach.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Hennenbach – Kreisstraße

 

a) zur Ortsstraße (Teilstück der Fl.Nr. 170/2 u. Fl.Nr. 167/7 der Gemarkung Hennenbach) und

 

b) zum öffentlichen Feld- u. Waldweg (Teilstück der Fl.Nr. 170/2 der Gemarkung Hennenbach.