Sonderausstattungsprogramm zur Beschaffung von Schülerleihgeräten (Förderrichtlinie Sonderbudget Leihgeräte (SoLe) - Grundsatzentscheidung

BeratungTOPStatusZuständigBeschlussAbstimmung Dokumente 
10.11.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung   
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23.11.2020 Stadtrat14öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

 

Herr Jakobs berichtet, dass die Stadt Ansbach hat vom Freistaat Bayern Fördermittel in Höhe von 412.254 EUR erhalten. Diese wurden auf Grundlage der Bedarfsmitteilungen der Schulen verteilt und der Zuschlag ist erfolgt. Die Lieferung der Geräte steht aufgrund der großen Nachfrage auf dem Markt aber noch aus.

 

Zu den Tablets ggf. zu beschaffende Stifte können über Spenden bzw. die Budgets finanziert werden.

 

Zwischenzeitlich ist eine Erhöhung des Förderprogramms erfolgt, daher muss eine erneute Beschlussfassung erfolgen.

 

Die Ausschreibung ist bereits erstellt und aufgrund der Dringlichkeit ausgelaufen.


Beschluss:

 

1.    Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs wurde die Beschaffung mobiler Leihgeräte auf 2 Gerätetypen (Laptop 15“ Tablet) beschränkt. Die Ausschreibung erfolgte erneut über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb um eine schnelle Beschaffung möglichst zeitnah zu gewährleisten. Die Beschaffung und Bereitstellung an die Schulen erfolgt zentral über den Fachbereich Verwaltungs- und Schuldigitalisierung.

 

2.    Der Leistung überplanmäßiger Ausgaben i. H. v. 158.916,50 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt vollständig durch die Zuwendungsmittel des Freistaates Bayern, deren überplanmäßige Einnahme i. H. v. 158.916,50 € ebenfalls genehmigt wird.

 

3.    Herr Oberbürgermeister Deffner erhält die Ermächtigung zur Auftragsvergabe, die im November erfolgen soll, entsprechend des Ausschreibungsergebnisses.