Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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22.09.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 10 | öffentlich | Kenntnisnahme | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs erklärt, dass es eine Pflichtaufgabe der
Verwaltung sei, den Stadtrat über die Haushaltsentwicklungen zu informieren.
Dieser Verpflichtung wolle man zukünftig halbjährlich nachkommen. Gleichzeitig
gibt er dem Gremium bekannt, dass es nach derzeitiger Einschätzung nicht
notwendig sei, einen Nachtragshaushalt zu erstellen und man sich daher
verstärkt der Haushaltsplanung 2021 widmen könne. Er übergibt das Wort an Frau
Ruck. Frau Ruck stellt den Quartalsbericht zum 2. Quartal 2020 anhand einer PowerPoint
Präsentation, die im Ratsinfo eingestellt werde, vor und betont, dass die
vorgelegten Zahlen Stand 30.06.2020 seien. Die Entwicklung des Haushalts 2020 sei
nach diesem Stand positiver als bisher prognostiziert. So sei c. p. mit
einem negativen Haushaltssaldo von 4.630.300 € zu rechnen. Ausschlaggebend
wären Gewerbesteuermehrerlöse aufgrund einer Nachzahlung aus Vorjahren eines
einzelnen Unternehmens (Einmaleffekt). Zusätzlich würden die im Rahmen der
Haushaltsklausur eingezogenen Mittel im Bereich Hoch- und Tiefbau in Höhe von
2.387.500 € sowie die Budgetkürzungen von 10 % (345.200 €) zu einer
Verringerung des Defizits führen. Des Weiteren
könnten avisierte Grundstücksverkäufe in Höhe von 1.400.000 € das negative
Haushaltssaldo auf 3.230.300 € zusätzlich verbessern. Darüber hinaus sei
damit zu rechnen, dass weitere Ausgaben im Vermögenshaushalt nicht im geplanten
Umfang erfolgen werden. Herr Jakobs ergänzt den Vortrag mit dem Hinweis auf die Haushaltsplanung, dass in Zukunft die Schlüsselzuweisungen wesentlich geringer ausfallen könnten, da andere Kommunen wesentlich höhere Einbußen bei den Gewerbesteuereinnahmen hätten. Infolge dessen würden sie dann höhere Beträge aus den Schlüsselzuweisungen erhalten, Ansbach weniger. Frau Ruck erklärt, dass 2020 noch kein
Nachtragshaushalt erstellt werden müsse, da der Haushaltsausgleich noch
erreicht werden könnte. In den nächsten Monaten sei die Lage weiter zu
beobachten und „auf Sicht zu fahren“. Die Liquiditätslage könne damit als
weniger angespannt angesehen werden. Den Zahlungsverpflichtungen in den
kommenden Monaten könnte unter Ausnutzung des gegebenen Kassenkreditvolumens
nachgekommen werden. In Bezug auf das städtische Personal sollte
zunehmend darauf geachtet werden, dass Überstunden abgebaut werden. Auch die grundsätzliche
Inanspruchnahme des Urlaubs im 1. HJ sollte beobachtet werden, da lediglich
max. ein Viertel des Urlaubes inkl. Resturlaub genommen worden wäre. Auch in
diesem Fall sei wahrscheinlich die Corona-Pandemie ursächlich. Weiterhin werde
geraten, die Budgetübertragung
von nicht benötigten Mitteln künftig zu überdenken (2020: 2.957.200 €). Ziel
eines Budgets sollte ein möglichst effizientes Wirtschaften sein und kein
„Anhäufen“ für schlechte Zeiten. Die Budgetkürzungen um 10 % würden bereits zu
einer teilweisen Abschmelzung dieser Reserven führen, da viele laufende Kosten
trotzdem anfallen und nicht kurzfristig reduziert werden könnten. Betrachte man den
bisherigen Verlauf der Ausgaben sei festzustellen, dass in der Bewirtschaftung
sowie dem Gebäudeunterhalt mit überplanmäßigen Ausgaben zu rechnen sei. Bereits
im 1. HJ wären etwa drei Viertel der angesetzten Mittel verbraucht worden. Auch
hierbei sei wahrscheinlich die Corona-Pandemie ausschlaggebend. Im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen seien
Unterdeckungen möglichst auszugleichen. Derzeit fände eine Überprüfung der
Gebühren statt. Das größte Risiko der Stadt stelle der
Generationenwechsel bzw. die Altersstruktur dar, welches zusätzlich durch die
besondere Konkurrenzsituation mit anderen Behörden in Ansbach verschärft werden
würde. Die Regierung von Mittelfranken, der Bezirk Mittelfranken, das
Landratsamt Ansbach sowie die Stadt würden um die gleichen Beschäftigten werben. Herr Rühl fragt an, wie man beim Forderungsmanagement aufgestellt sei. Herr Jakobs erklärt, dass durchschnittlich noch 400.000 € einzufordern seien und die Betreiberquote im Mittelfeld liegen würde, was durchaus verbesserungsfähig wäre. Etwas mehr könne er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung sagen. Herr Porzner erkundigt sich, wie nun der Ablauf der Haushaltsberatungen erfolgen würde, was mit den „eingefrorenen“ Mitteln zu den Baumaßnahmen aus der Haushaltsklausur geschehen würde und ob die Aufnahme eines Haushaltssicherungskredites möglich sei. Herr Jakobs antwortet, dass die Beratungen wie geplant ablaufen sollten, um Anfang Dezember den Beschluss zu fassen. Baumaßnahmen, deren Mittel in der Klausur „gestrichen“ worden seien, wären seitdem nicht weiterverfolgt und somit die Mittel auch nicht benötigt worden. Die Planung erfolge für die nächsten Jahre. Natürlich könne ein formeller Beschluss gefasst werden, wenn es gewünscht sei, was Herr Porzner aber ablehnte. Zum Haushaltssicherungskredit wird von Herr Jakobs festgehalten, dass dies auch im nächsten Jahr möglich sei, aber man immer daran denken solle, dass diese zurückgezahlt werden müsse, was bei den absehbaren Mindereinnahmen sehr schwierig werden würde. |