Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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25.06.2020 Stadtrat | 7 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Forstmeier teilt mit, dass er nur noch die zentralen Punkte des
Antrages hervorheben möchte, da der Antrag bereits sehr ausführlich gestellt
wurde. Ein Lastenrat könne den motorisierten Individualverkehr bei vielen
Erledigungen im Alltag ersetzen, z.B. beim Abholen der Kinder oder beim
Transport von sperrigem Gepäck oder dem Großeinkauf. Darum habe er die
Gelegenheit beim Schopf ergriffen und den Antrag gestellt, in das Pilotprojekt
einzusteigen, denn es gebe hier 80% Förderung durch den Freistaat Bayern. Nach
2 Jahren gehe das Lastenrad dann in das Eigentum der Stadt Ansbach über. Er
möchte noch auf seine Schlussbemerkung hinweisen: Das Projekt wird nur dann gut
gelingen, wenn hinter den Aktivitäten auch der Wille zum Erfolg steht. Dazu
kommen die notwendige Unterstützung und das Engagement bei allen Beteiligten. Herr Jakobs teilt mit, dass die Stadtverwaltung sich bereits vor
Antragseinreichung intensiv mit dieser Fördermöglichkeit befasst habe. Zunächst
sei festzustellen, dass voraussichtlich nur jeweils eine Stadt je
Regierungsbezirk an diesem Pilotprogramm teilnehmen kann und dass es sich um
ein Pilotprogramm mit begrenzter Laufzeit handle. Aufgrund der programmgemäß zu
erfüllenden Anforderungen hinsichtlich zu errichtender Ladeinfrastruktur und Vorhaltung
eines digitalen Verleihsystems gehe man derzeit von Mindestkosten in Höhe von
rund 35.000 € aus. Bei einer Förderquote von 80% würde damit ein Eigenanteil in
Höhe von rund 7.000 € verbleiben. Dabei betragen die Kosten eines E-Lastenrads
ungefördert nur bis zu voraussichtlich 5.000 €. Hinzu kommen Personalaufwendungen für die Betreuung und vor allem die
notwendige Kommunikation und Zuarbeit mit dem bzw. zum zuständigen
Staatsministerium aber auch der vom Ministerium ausgewählten Beratungsfirma. Hinzu
käme darüber hinaus ggf. die Bereitstellung bzw. Finanzierung von
Verleihpersonal. Der Umfang hierfür kann bis zu einer halben Stelle betragen
und würde damit ungedeckte Personalkosten zwischen 20.000 € und 30.000 € nach
sich ziehen. Herr Jakobs weist darauf hin, dass für diese von der Stadtverwaltung
ermittelten Mindestkosten, sowie insbesondere den zu leistenden Eigenanteilen, eine
Finanzierung weder kurz- noch mittelfristig darstellbar gesichert sei. Die Stadt Ansbach hat hingegen bereits mit RESPECT Ansbach eine
kostenfreie Zusammenarbeit gestartet. Die Finanzierung des Lastenrads erfolgte
über Spenden und Sponsoren. Der Verleih erfolgt über das Fachgeschäft Mountain
Sports am Johann-Sebastian-Bach-Platz. Der Stellplatz an der vorhandenen
E-Fahrrad-Ladesäule der Stadtwerke Ansbach am Montgelasplatz wurde durch die
Stadtverwaltung abmarkiert und dient künftig dem Lastenrad als Stellfläche. Herr OB Deffner bittet um Abstimmung. Beschluss: Der Stadtrat lehnt den Antrag der ÖPD vom 08.06.2020 ab. |