Krankenhausumlage nach Art. 10 b FAG;

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18.02.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss5öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs unterrichtet das Gremium über folgenden Sachverhalt:

 

Gemäß Festsetzung vom 09.12.2019 beträgt der Umlagebetrag

der Stadt Ansbach für 2020                                                                      951.007,00 €.

 

Im städtischen Haushalt 2020 sind hierfür                                              815.000,00 €

bereitgestellt.

 

Somit entstehen Mehrausgaben von                                                       136.007,00 €,

die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Die Deckung ist durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen gewährleistet.

 

Herr Meyer möchte gerne wissen, wie hoch die Mehreinnahmen der Schlüsselzuweisung sind.

Herr Jakobs erklärt, dass diese 432.000 € betragen würden. Die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen sei auf Drängen des Bayerischen Städtetages aufgrund der gestiegenen gesetzlichen Anforderungen und Aufgaben geschehen, die ausschließlich für die Verwendung der Pflichtaufgaben der Kommunen gedacht sind. Er mahnt gleichzeitig weiterhin zur Sparsamkeit, da die Lage bezüglich der Gewerbesteuer unverändert sei.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 136.007,00 bei HHSt. 01.5100.7111 zu bewilligen.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (HHSt. 01.9000.0410).

03.03.2020 Stadtrat6öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs verweist auf den einstimmigen Beschluss aus der HFWA-Sitzung. Er trägt anschließend den Beschussvorschlag vor.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 18.02.2020:

 

Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßig Ausgaben in Höhe von 136.007,00 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (HHSt. 01.9000.0410).