Widmung der Stichstraße an der Meinhardswindener Straße

BeratungTOPStatusZuständigBeschlussAbstimmung Dokumente 
17.02.2020 Bauausschuss3öffentlichEntscheidung  
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Amtliche Bekanntmachung Internet Dateigrösse: 21 KBAmtliche Bekanntmachung Internet 21 KB
Dokument anzeigen: Niederschrift -öffentlich- Dateigrösse: 436 KBNiederschrift -öffentlich- 436 KB
Beratungsergebnisse

Herr Hildner berichtet, dass das Straßenbestandverzeichnis derzeit digitalisiert werde.

Eine Überprüfung habe ergeben, dass die Stichstraße an der Meinhardswindener Straße nicht gewidmet sei. Das Flurstück 1773/2 der Gemarkung Ansbach sei deshalb als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast sei die Stadt Ansbach

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Widmung der Stichstraße an der Meinhardswindener Straße, Fl.Nr. 1773/2 der Gemarkung Ansbach als Ortsstraße.