Widmung eines Teilbereiches der Gustav-Weißkopf-Straße

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17.02.2020 Bauausschuss2öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Hildner erklärt, dass eine Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses ergeben habe, dass ein Teilstück der Gustav-Weißkopf-Straße nicht gewidmet sei. Das Flurstück 1928/57 der Gemarkung Ansbach sei deshalb als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast sei die Stadt Ansbach.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Widmung eines Teilstücks der Gustav-Weißkopf-Straße, Fl.Nr. 1928/57 der Gemarkung Ansbach, als Ortsstraße.