Zuschuß zur Sanierung der Grüfte im Stadtfriedhof; Verbindliche Einplanung von Haushaltsmitteln in den Haushalt 2020

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16.07.2019 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss1öffentlichVorberatung  
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Herr Jakobs führt aus:

 

Mit Schreiben vom 06.07.2019 beantragte die Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Ansbach Zuschüsse für die Sanierung der Grüfte im Stadtfriedhof. Im Bauabschnitt I „modellhafte Instandsetzung von 22 Grufthäusern im nördlichen Kirchhofbereich im Stadtfriedhof Ansbach (Friedhof Heilig-Kreuz) belaufen sich die geschätzten Kosten auf ca. 1,3 Mio. €, auf die Stadt Ansbach entfällt ein Kostenanteil von 82.500 €. Für den Antrag auf Förderung durch den Entschädigungsfonds benötigt die Kirchengemeinde eine feste Zusage der Stadt Ansbach.

 

Die Mittel sind bereits in der Finanzplanung des Haushaltsjahres 2019 eingeplant.

 

Herr Illig begrüßt die äußerst erfreuliche Wertschätzung für die Sanierung.

 

Herr Sauerhöfer meint, dass die Mittel für dieses große Denkmal verbindlich eingeplant werden sollten.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Für die Förderung der Gruftsanierung im Stadtfriedhof werden im Haushalt 2020 bei der HSt. 02.3701.9881 verbindlich 30.000 € bereitgestellt sowie im Finanzplanungsjahr 2021 30.000 € und im Finanzplanungsjahr 2022 22.500 € eingeplant.

23.07.2019 Stadtrat11öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs verweist auf den Sachverhalt und die einstimmige Empfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 16.07.2019.

 

Mit Schreiben vom 06.07.2019 beantragte die Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Ansbach Zuschüsse für die Sanierung der Grüfte im Stadtfriedhof. Im Bauabschnitt I „modellhafte Instandsetzung von 22 Grufthäusern im nördlichen Kirchhofbereich im Stadtfriedhof Ansbach (Friedhof Heilig-Kreuz) belaufen sich die geschätzten Kosten auf ca. 1,3 Mio. €, auf die Stadt Ansbach entfällt ein Kostenanteil von 82.500 €. Für den Antrag auf Förderung durch den Entschädigungsfonds benötigt die Kirchengemeinde eine feste Zusage der Stadt Ansbach.

 

Die Mittel sind bereits in der Finanzplanung des Haushaltsjahres 2019 eingeplant.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 16.07.2019:

 

Für die Förderung der Gruftsanierung im Stadtfriedhof werden im Haushalt 2020 bei der HSt. 02.3701.9881 verbindlich 30.000 € bereitgestellt sowie im Finanzplanungsjahr 2021 30.000 € und im Finanzplanungsjahr 2022 22.500 € eingeplant.