Gewährung des Faktor 4,5 + x; Verzicht auf jährlich neue Beantragung, sondern "generelle" Gewährung

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01.07.2019 Jugendhilfeausschuss5öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Frau Freitag erklärt, dass bereits für das Kindergartenjahr 2018/2019 für die Kindertagesstätte Schalkhausen, Eyb und St. Ludwig von der Stadt Ansbach der Faktor 4,5 + x bewilligt wurde. Bislang mussten Kindertagesstätten, die Kinder mit Behinderung betreuen, jedes Jahr aufs Neue einen entsprechenden Antrag stellen. Es wird festgestellt, dass immer mehr Kinder intensive Betreuung benötigen.

 

Um den Kindertagesstätten und auch der Verwaltung den jährlich wiederkehrenden Aufwand zu ersparen wird deshalb vorgeschlagen, die Bewilligung für 5 Jahre gelten zu lassen.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss schlägt dem Stadtrat vor, für o.g. Kindertagesstätten den Faktor 4,5 + x für 5 Jahre zu gewähren.

02.07.2019 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein verweist auf Sachverhalt und die einstimmige Beschlussempfehlung aus dem Jugendhilfeausschuss vom 01.07.2019.


Beschluss:

 

Für die genannten Kindertagesstätten wird der Faktor 4,5 + x für 5 Jahre gewährt. .