Passivhausstandard für Kita Albert-Schweizer Straße; Antrag B 90/Die Grünen

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24.06.2019 Bauausschuss10öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Büschl verweist auf den Inhalt des Antrags und unterstreicht, dass es sich um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Freien Wählern handele.

Herr Dr. Schoen merkt an, dass der Antrag auf die Vorbildfunktion der Stadt Ansbach abziele. Es sei an der Zeit, den ersten Schritt zu machen und bei eigenen Bauprojekten mit gutem Beispiel voranzugehen. Es seien auch Maßnahmen jenseits der öffentlichen Vorschriften wichtig.

Herr Büschl merkt an, dass der Antrag grundsätzlich einbezogen werden könne, da die Planungen für den Kindergarten noch ausstehen. Gerade in der heutigen Zeit sei dies ein sehr wichtiges Thema.

Der Passivhausstandard fordere jedoch Lüftungsanlagen mit einem hohen Wärmerückgewinnungsgrad von mind. 80 %. Dies sei mit sehr hohen Kosten verbunden.

Das Ingenieurbüro habe empfohlen, einzelne Komponenten des Passivhausstandards einzubinden und den Niedrigenergiehausstandard zu erfüllen. Durch Zuheizen mit Gas, einer zusätzlichen Fensterlüftung und einzelnen Lüftungsanlagen sei dies umsetzbar.

Herr Hildner merkt weiterhin an, dass der Passivhausstandard eine dichte Gebäudehülle vorschreibe.  Es werde nicht unterschieden, mit welchem Energieträger Warmwasser gewonnen werde. Die Stadt Ansbach sei bemüht die Verordnungen des EEG nicht nur einzuhalten, sondern auch darüber hinauszugehen. Es sollte jedoch nicht zu sehr an dem Heizwärmebedarf von <15 kWh/(m²a) festgehalten werden.

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass der Passivhausstandard keine Fensterlüftung vorsehe. Dies sei mit dem Nutzungskonzept eines Kindergartens nicht gut vereinbar.

Herr Dr. Schoen ergänzt im Hinblick auf den Antrag, dass entweder der Passivhausstandard oder Niedrigenergiehausstandard vorgesehen werden solle. Allgemein gehe es im Kern des Antrags um das Bekenntnis, sich in diesem Bereich mehr zu engagieren.

Frau OB Seidel bekräftigt, dass die Stadt eine Vorbildfunktion habe. Letztendlich müsse aber auch eine Lösung mit vernünftiger Handhabung gefunden und die tatsächlichen Gegebenheiten mit in Betracht gezogen werden.

 

Seitens des Gremiums wird:

 

  • angemerkt, dass der Passivhausstandard bei Kindergärten unvorteilhaft sei.

Herr Büschl merkt an, dass einzelne Komponenten des Passivhausstandards einbezogen werden sollen, um so weit wie möglich auf die Klimaverträglichkeit einzugehen. Dies müsse in den Planungen frühzeitig betrachtet werden, da dadurch beispielsweise auch Grundrisse etc. beeinflusst werden.

Frau OB Seidel ergänzt, dass mit den Anregungen und Tipps des Ingenieurbüros versucht werde, das Optimum herauszuholen.

 

  • der Vorschlag der Verwaltung begrüßt, den Niedrigenergiehausstandard anzustreben.

 

  • angemerkt, dass ein Passivhaus den Nachteil eines erhöhten Schimmelrisikos aufweise.

 

  • gebeten, die Höhe der Nebenkosten im Auge zu behalten.

 

 

 


Beschluss:

 

Herr Büschl hält bezüglich der Umsetzung fest:

  • Einzelne Elemente der Gebäudehülle werden im Passivhausstandard ausgeführt.
  • Zuheizung mit Gas.
  • Fensterlüftung wird zugelassen; Lüftungsanlagen mit einzelnen Geräten mit angepassten Wärmerückgewinnungsgraden von ca. 75 – 78 % werden vorgesehen.