Übernahme der Kosten für Empfängnisverhütungsmittel in begründeten Einzelfällen; Antrag auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln i.H.v. 3.000,00 € für das laufende Haushaltsjahr

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01.07.2019 Jugendhilfeausschuss2öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Frau Kilian führt aus, dass das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach sich immer wieder mit Fällen konfrontiert sieht, in denen Frauen ungewollt zum wiederholten Mal schwanger werden, weil sie aus Kostengründen nicht verhüten. Oftmals handelt es sich hierbei um bereits amtsbekannte Frauen mit Kindern, für die bereits Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe gewährt werden.

 

Aktuell bekommen Frauen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres die Verhütungspille von der Krankenkasse bezahlt. Zukünftig soll die Übernahme der Kosten bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres verlängert werden. Im Regelsatz für eine alleinstehende Frau von aktuell 424,00 €, ist für den Bereich Gesundheitspflege ein Betrag von 16,11 € enthalten. Auch die Ausgaben für entsprechende Verhütungsmittel sind hiervon zu tätigen.

 

Nunmehr soll es zukünftig in begründeten Einzelfällen (nach Abklärung und Stellungnahme durch den allgemeinen Sozialdienst) möglich sein, für Frauen die Kosten für sichere Empfängnisverhütungsmittel zu übernehmen. Die Übernahme der Kosten ist als präventive Maßnahme anzusehen, die helfen kann, weitere Kosten im Rahmen der Jugendhilfe zu vermeiden.

 

Frau OB Seidel hält die Kostenübernahme in begründeten Einzelfällen für sinnvoll. Es muss abgewartet werden, ob die beantragten Haushaltsmittel ausreichen.


Beschluss:

 

Für die Übernahme von Kosten der Empfängnisverhütung in begründeten Einzelfällen, werden dem Amt für Familie und Jugend jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 3000,00 € zur Verfügung gestellt.