Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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26.03.2019 Stadtrat | 11 | öffentlich | Entscheidung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt. Für die Bestätigung des Jahresabschlusses 2018 durch die Wirtschaftsprüfer muss seitens des Unternehmens ANregiomed die Liquidität für die nächsten 12 Monate nach der Bestätigung (=31.03.2020) nachgewiesen werden. Das Unternehmen ANregiomed kann dies aus eigener Kraft derzeit noch nicht nachweisen, so dass die Träger nach Art. 89 Abs. 4 GO durch eine vorgezogene Auszahlung von Trägerausgleichszahlungen helfen müssen. Im Jahr 2019 werden vorgezogene Trägerausgleichszahlungen von voraussichtlich 0,9 Mio. €, bis spätestens Februar 2020 zusätzliche 0,6 Mio. € benötigt. Damit die Stadt Ansbach als Träger gegenüber dem Wirtschaftsprüfer des Jahresabschlusses 2018 den Fortbestand des gKU zusichern kann (Going-Concern-Prinzip), ist es erforderlich, insgesamt 1,5 Mio. € überplanmäßig bereitzustellen. Die Gründe sind die hohen Trägerausgleichszahlungen, die sich aus den gestiegenen Fehlbeträgen der Jahre 2016 bis 2018 ergeben. Auf die entsprechende Bekanntmachung am 29.01.2019 wird verwiesen. Herr Hüttinger sieht den letzten Satz im Beschlussvorschlag missverständlich. Er bittet um Änderung. Frau Homm-Vogel bittet um Information, welche Zahlen in den nächsten Jahren durch die Stadt zu tragen sind. Herr Jakobs nennt die gewünschten Zahlen auf der Grundlage des aktuellen Standes.
Beschluss: Bei HSt. 01.5100.7150 werden 1,5 Mio. € überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung. Der vorgezogene Trägerausgleich wird mit den Trägerausgleichszahlungen in den Jahren 2022 – 2024 in drei gleich hohen Teilbeträgen verrechnet. |