Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO;

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04.12.2018 Stadtrat3öffentlichKenntnisnahme  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt.

 

Die neue Deponiewaage wurde mit Kosten von                                                    445.000 €

an die Fa. Ulsenheimer vergeben.

 

Hierfür wurden mit Stadtratsbeschluss vom 20.03.2018 bereits                          220.000 €

überplanmäßig bereitgestellt.

 

Der anfallende Erdaushub sollte auf der Deponie verfüllt werden.

Es stellte sich jedoch heraus, dass der Aushub stark kontaminiert

ist und dadurch auf der Sonderdeponie entsorgt werden muss.

Hierfür entstehen Kosten von ca.                                                                              185.000 €

 

Damit die Entsorgung des Erdaushubs noch vor Eintritt der schlechten Jahreszeit erfolgen kann, musste die Ausschreibung umgehend erfolgen.

Die hierfür erforderliche Mittelbereitstellung erfolgte deshalb durch eine dringliche Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO, da wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme die nächste reguläre Sitzung des Stadtrats nicht abgewartet werden konnte.

 

Nach Art. 37 Abs.3 Satz 2 GO ist hiervon dem Stadtrat in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben.