Höchstbetrag der Kassenkredite 2019 -Entscheidung-

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22.11.2018 Stadtrat2öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck führt aus, dass während eines Haushaltsjahres die Liquidität, die sogenannte Kassenlage, Schwankungen unterworfen ist. Zur Sicherung von fälligen Zahlungen bzw. zur Zwischenfinanzierung sind zeitlich begrenzt Kassenkredite notwendig.

 

Nach dem Kommunalen Haushaltsrecht soll der Höchstbetrag der Kassenkredite 1/6 der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nicht überschreiten. Nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf wären dies für die Stadt Ansbach höchstmögliche Kassenkredite im Jahr 2019 von rund 22,6 Mio. €.

 

Um die Liquidität der Stadtkasse sicherzustellen, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2019 auf 15 Mio. € wie im Vorjahr festzusetzen.

 

Kassenkredite für den Eigenbetrieb Stadtbau Ansbach sind getrennt von den Kassenkrediten des eigentlichen Haushalts festzusetzen. Aus Sicht der Verwaltung sind für die Stadtbau Ansbach keine Kassenkredite erforderlich.


Beschluss:

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2019 wird auf 15 Mio. € festgesetzt.

 

Für den Eigenbetrieb Stadtbau Ansbach werden keine Kassenkredite festgesetzt.