Änderung der Jahrmarktordnung

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28.11.2017 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Die derzeit gültige Jahrmarktordnung der Stadt Ansbach ist am 01.01.2006 in Kraft getreten und wurde seitdem nicht überarbeitet. Anzahl der Märkte, Veranstaltungsörtlichkeiten und -zeiten sowie teilweise auch rechtliche Rahmenbedingungen haben sich seitdem verändert. Aus diesem Grund ist die Jahrmarktordnung anzupassen. Änderungen gegenüber der aktuell gültigen Fassung sind in der beiliegenden Neufassung farblich markiert.

 

Herr Seiler fragt an, ob man nicht die Mess an der Ansbacher Kirchweih auf der Promenade ausrichten könne. Auch Herr Sauerhöfer befürwortet dies.

 

Frau OB Seidel erwidert hierzu, dass die Mess am Stadthaus zentral liegen würde und gut angenommen wird. Auch sei es der Wunsch der Schausteller den Platz vor dem Stadthaus zu nutzen. Auf der Promenade sollen noch ein Kiosk und ein Café mit Sitzmöglichkeiten für den Außenbereich entstehen.

 

Aufgrund des heutigen Berichts „Sicherheitskonzepte auf Weihnachtsmärkte“ in der FLZ fragt Herr Illig an, ob das Thema Sicherheit auch auf dem Ansbacher Weihnachtsmarkt gewährleistet sei.

 

Herr Kleinlein erklärt hierzu, dass es für jeden Markt ein eigenes Sicherheitskonzept gibt. Die Jahrmarktordnung sei lediglich als „Hausordnung“ für jeden Markt anzusehen.

 

Frau OB Seidel ergänzt noch, dass die Sicherheitskonzepte ständig überprüft, verbessert und auch mit der Polizei abgestimmt werden.

 

 

Im Entwurf der Satzung vom 16.11.2017 wurde Punkt 2 „Marktplatz“ beanstandet. Hier soll noch eine Ergänzung aufgenommen werden: „Als Marktplatz für die Märkte werden grundsätzlich der …..“

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Jahrmarktordnung in der Fassung des Entwurfs vom 16.11.2017 zu beschließen. Der beigefügte Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

05.12.2017 Stadtrat5öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein berichtet, dass die derzeit gültige Jahrmarktordnung der Stadt Ansbach am 01.01.2006 in Kraft getreten ist und seitdem nicht überarbeitet wurde. Anzahl der Märkte, Veranstaltungsörtlichkeiten und -zeiten sowie teilweise auch rechtliche Rahmenbedingungen haben sich seitdem verändert. Aus diesem Grund ist die Jahrmarktordnung anzupassen.

 

Herr Kleinlein weist darauf hin, dass im HFWA angeregt wurde die Ziffer 2 der Satzung dahingehend zu ändern, dass das Wort „wird“ zu „werden“ geändert wird und das Wort „grundsätzlich“ eingefügt wird. Herr Kleinlein liest den geänderten Satz vor: „Als Marktplatz für die Märkte werden grundsätzlich der Johann-Sebastian-Bach-Platz und der Montgelasplatz sowie der direkte Umgriff auf das Stadthaus bestimmt.“


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 28.11.2017:

 

Die Jahrmarktordnung wird in der Fassung des Entwurfs vom 16.11.2017 mit folgender Änderung beschlossen:

Ziffer 2 wird wie folgt gefasst „Als Marktplatz für die Märkte werden grundsätzlich der Johann-Sebastian-Bach-Platz und der Montgelasplatz sowie der direkte Umgriff auf das Stadthaus bestimmt.“

Die beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1).