Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2014 - 2020)

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28.11.2017 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss1öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein trägt den Sachverhalt wie folgt vor:

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Lt. Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 AGSG ist die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes, Frau Christine Freitag, ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

 

Seit 01.02.2017 wird die stellvertretende Jugendamtsleitung von Frau

 

Daniela Tischer

 

wahrgenommen.

 

Beratendes Mitglied ist weiterhin Frau Christine Freitag.


Beschluss:

 

Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Daniela Tischer als neues stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.

05.12.2017 Stadtrat1öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein berichtet, dass es eine einstimmige Empfehlung des HFWA gebe, Frau Daniela Tischer als stellvertretendes beratendes Mitglied zu berufen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 28.11.2017:

 

Frau Daniela Tischer wird als neues stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss bestellt.