Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.09.2018 SR/008/2018 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 34, Nein: 3 |
Vorlage: | 34/010/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 139 KB | ||
Aufpflasterung (1) 2 MB | ||
Baumquartier 2 MB | ||
Lageplan Am Hirtenfeld 3 MB | ||
Bebauungsplan Nr. E 14 162 KB | ||
bebauungsplan Nr. E 14-I 350 KB |
Es ist kein Sachvortrag gewünscht. Ein ausführlicher Sachvortrag erfolgte im jeweiligen Ausschuss.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 11.09.2018:
a) Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Am Hirtenfeld“ in Abweichung von Festsetzung und Darstellung des Bebauungsplanes endgültig hergestellt ist. Das Bauprogramm wird entsprechend des tatsächlichen Ausbaus angepasst.
b) Die Kosten für den umfänglicheren Ausbau des westlichen Parkstreifens im Bereich des Grundstückes Flst. Nr. 412/97 Gemarkung Eyb werden nicht auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer umgelegt. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Ansbach.