Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Planung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten
a) Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
b) Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept Hennenbachtal; Grundsatzbeschlüsse

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2018   SR/007/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/019/2018 

Herr Büschl verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage. Ergänzend informiert er darüber, dass am Vortag ein Treffen mit betroffenen Anliegern zur Information über die rechtlichen Möglichkeiten und den Vorschlägen der Stadt gegeben habe. Um Maßnahmen entwickeln zu können, sei eine Bestandsaufnahme und anschließend die Planung notwendig. Die beiden, durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgelegten Förderprogramme sollen den Kommunen die Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge aufzeigen. Durch das integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für das Einzugsgebiet des Hennenbaches werden auch die Einzugsgebiete oberhalb davon betrachtet. Für dieses Programm soll der Untersuchungsbereich auf die Flächen oberhalb der Richard-Wagner-Straße, Konrad-Knörr-Straße, Heidingsfelderweg sowie die Ostseite Am Drechselsgarten ausgeweitet werden.

 

Herr Büschl zeigt mit einem Video eindrucksvoll, wie die schlammigen Wassermassen sich über die Hanggrundstücke an der Richard-Wagner-Straße ergossen, die nicht aufzuhalten waren. Er appelliert an das Gremium, den Grundsatzbeschloss heute zu vollziehen. Das Wasserwirtschaftsamt habe auch bereits eine mündliche Zusage signalisiert.

 

Herr Sauerhammer kritisiert, dass beim Bau des TIZ möglicherweise die Oberflächenentwässerung hätte besser gelöst werden können. Das Wasser laufe über Egloffswinden weg. Er fragt an, ob es nicht möglich sei, das Oberflächenwasser über eine andere Fläche abzuleiten z.B. Richtung Klinikum. Dadurch könnte möglicherweise der Druck in Hennenbach geringer werden.

 

Herr Büschl erwidert, dass die Planungen am TIZ nicht falsch waren. Eine Rückhaltung sei vorhanden, die auch entsprechend den geltenden Regelwerken das Niederschlagswasser puffere. Topographisch laufe das Wasser nach Norden und dann eben nach Egloffswinden. Auf jeden Fall wurde beim B-Planverfahren damals auch ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt, in dem das abgeklärt wurde.

 

Herr Sauerhammer merkt an, dass man zur Entlastung ein größeres Auffangbecken oder ein Biotop schaffen könnte.

 

Herr Hüttinger betont, beide Maßnahmen zeigen, dass der Hochwasserschutz mit einer guten Planung notwendig ist. Verwundert sei er über die zeitliche Verzögerung. Bereits vor 3 Jahren sei der Hochwasserschutz thematisiert und auch die Aufnahme in die Dringlichkeitsliste beim Wasserwirtschaftsamt beantragt worden. Sollten im Herbst die Maßnahmen vergeben werden, dauere es immer noch 6-12 Monate bis die ersten Maßnahmen greifen könnten. Auch der Hochwasserschutz für das Dombachtal könne dann erst nach 2020 beginnen. Er bittet darum, auch diesen Bereich im Auge zu behalten.

 

Herr Büschl bittet um Verständnis, dass mit dem vorhandenen Personal nicht alles gleichzeitig zu schaffen sei.

 

Herr Deffner erklärt, er habe bei einem Ortstermin in der Dombachsiedlung festgestellt, dass etliche kleinere Maßnahmen bereits umgesetzt wurden. Alles was kurzfristig umsetzbar sei, werde getan.

 

Auf die Frage von Herrn Hayduk nach dem Zeitplan der Maßnahmen, antwortet Herr Büschl, dass er von 3-5 Jahren ausgehe, bis erste Maßnahmen umgesetzt würden. Schließlich benötige man nach dem Konzept auch entsprechende Rechtsverfahren, die auf eine Planung aufsetzten.

 

Herr Illig fragt nach einem möglichen Einfluss darauf, dass im Umgriff der direkten Gebiete etwas geschehe und nach dem Einfluss auf das Amt für Ländliche Entwicklung bezüglich Flächenzusammenlegung. Werde auch darüber nachgedacht, wo in Ansbach ähnliche Ereignisse auftreten könnten wie z.B. An der Ludwigshöhe oder am Bocksberg?

 

Herr Büschl erläutert, dass selbstverständlich auch die Siedlungsränder betrachtet wurden. Man konzentriere sich aktuell aber auf die Bereiche, in denen bereits Probleme aufgetreten seien. Ein Zweck der Bundes-Bodenschutzverordnung sei, nachhaltig die Bodenfunktion zu sichern. Die Bodenschutzbehörde könne Anordnungen für Maßnahmen in der Fläche allerdings nur dann treffen, wenn die fachliche Praxis der Landwirtschaft nicht mehr gewährleistet sein sollte. Entsprechende Gegenmaßnahmen wurden z.B. oberhalb der Richard-Wagner-Straße mit dem Anbau einer Zwischenfrucht und dem Anlegen eines Erosionsstreifens getätigt. Ob hier allerdings seitens der Landwirtschaft noch ein weitergehendes Umdenken geschehe, könne er nicht beurteilen. Die Kommune sei abhängig davon, was öffentlich-rechtlich möglich sei.

 

Herr Deffner ergänzt, dass an der Ludwigshöhe und an der Feuchtlach nahezu keine landwirtschaftlichen Flächen vorhanden seien. Wichtig sei, dass das Wasser auf den Flächen gehalten werde. Das Problem in der Richard-Wagner-Straße sei der fehlende Vorfluter und damit gebe es keine Möglichkeit, das Wasser abzuleiten.

 

Herr Schildbach stellt fest, dass die Fehler der Vergangenheit nicht mehr wiederholt werden dürften. In zukünftigen Neubaugebieten sollte verpflichtend der Einbau einer Zisterne gefordert werden. Dies sei wassersparend und eine hochwasservorbeugende Maßnahme. Im Bauausschuss habe hierüber Einigkeit bestanden.

 

Herr Deffner entgegnet, dass Zisternen zum Sparen von Wasser gut seien, aber sie keinerlei Funktion hätten, um Starkregenereignisse abzufedern.

 

Herr Gowin weist darauf hin, dass es schwierig sei, einem Konzept zuzustimmen, ohne die späteren Kosten zu kennen.

 

Herr Forstmeier hält für notwendig, den Einstieg in das Konzept zu beschließen. Ansbach sei dann eine der ersten Kommunen, die den Einstieg in ein integrales Konzept fänden. Er betont, dass es unabdingbar sei, mit den Anwohnern und Betroffenen zu kommunizieren, einen Ansprechpartner bei der Stadt zu benennen und personell gut aufgestellt zu sein.

 

Herr Porzner äußert ebenfalls seine Bedenken hinsichtlich fehlender Angaben zu den Kosten. Zudem fragt er nach dem aktuellen Stand für das Schutzkonzept für die Innenstadt.

 

Herr Büschl erklärt, für die Gewässer 2. Ordnung sei das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Die Stadt Ansbach sei hier lediglich als Geldgeber mit im Boot. Für die Gewässer 3. Ordnung, wie Dombach und Hennenbach, sei die Stadt Ansbach zuständig. Soweit ihm bekannt, laufen die Planungen der Hochwasserschutzmaßnahme der Fränkischen Rezat unverändert weiter. Aktuell werde das Bodengutachten erstellt und die Trassenführung weiter geplant.

 

Herr Sauerhammer betont nochmals, dass sich die Landwirte ihrer Verantwortung bewusst seien und nicht fahrlässig handeln würden. Das Starkregenereignis habe sich leider im für den Anbau ungünstigen Monat Mai ereignet.


Beschluss:

 

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, die Planungsleistungen gem. beschriebener Förderprogramme für die vorbezeichneten Einzugsgebiete zu beauftragen.

Es ist beabsichtigt, die im Rahmen der Konzepterstellung vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.