Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.09.2017 SR/008/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/033/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 137 KB |
Herr Schwarzbeck verweist auf die Sitzungsvorlage und den Sachvortrag im Bauausschuss am 11.09.2017 und im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 12.09.2017.
Ein weiterer Sachvortrag wird auf Nachfrage nicht gewünscht.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
vom 12.09.2017.
a) Sanierungsprogramm 2018
Im Rahmen der
Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren sind für das Programmjahr 2018 in Abstimmung mit der Kämmerei
folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:
1. Sanierung
Retti-Palais
Investitionszuschuss 1.000.000,00
€
2. Sanierung
Neustadt 37
Investitionszuschuss 130.000,00
€
3. Neugestaltung/Ausbau
Neustadt
Durchführung
der Maßnahme (erhebliche bauliche Mängel,
in
der Vergangenheit immer wieder verschoben) 880.000,00
€
4. Sanierung
Merckstraße
Grundlegende
Sanierung 105.000,00
€
5. Programm
Aktive Zentren
Erstellung
eines integrierten städtebaulichen Entwicklungs-
konzepts
(ISEK) 50.000,00
€
6. Fassadenprogramm
Unterstützung
und Förderung privater Fassadensanierungen
zur
Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbilds 30.000,00 €
Das Gesamtvolumen der anstehenden
Sanierungsmaßnahmen
beträgt damit für das Jahr 2018 2.195.000,00
€.
Zu den vorgenannten
Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der
zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2018
die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2018
bereit.
b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2019 - 2021
Zur mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2019 bis 2021 Sanierungsmaßnahmen mit einem Programmvolumen von 2.944.000 €, 1.410.000 € und 30.000 € angemeldet. Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Finanzhilfen aus dem Programm „Aktive Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60 v.H.; Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H.;