Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Weiterführung der Stadtsanierung Ansbach
a) Sanierungsprogramm 2018 - Voranmeldung
b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2019 - 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.09.2017   HFWA/008/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/033/2017 
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Frau OB Seidel erläutert, dass es sich bei den Sanierungen um Maßnahmen handele, die bereits im Bauausschuss besprochen wurden.

 

Das Gebäude in der Neustadt 37 sei ein hochwertiges Gebäude, das denkmalgerecht saniert werden müsse. In dem Haus waren einst der „Käse-Walter“ und zuletzt die „Duftwelt“ untergebracht.

 

Im EG sei eine Gewerbeeinheit geplant, im OG soll ein Ingenieurbüro einziehen. Der Rest des Hauses wird für Wohnungen verwendet. Dies führe zu einer positiven Entwicklung die der Stadt Ansbach zugute käme.

 

Der Rezatparkplatz sei wegen der Abstimmung auf den Fortgang des Hochwasserschutzes mittelfristig in Planung.

 

Herr Schwarzbeck ergänzt, dass Vorgespräche mit der Regierung von Mittelfranken geführt wurden. Für 2018 wird ein Betrag i.H.v. 2,195 Mio. veranschlagt, für 2019 2,9 Mio. €. Dies müsse für mindestens 1 – 2 Jahre vorfinanziert werden.

 

Das gesamte Sanierungsprogramm müsse erhöht werden, da wie in früheren 90er Jahren ein höherer Bedarf nötig ist, wie z.B. Platenstraße/Rosenbadstraße.

 

In der mittelfristigen Planung waren für 2018 insgesamt 1,69 Mio. € angemeldet. Nach den derzeit anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird für 2018 ein Programm mit einem Gesamtvolumen von 2,195 Mio. € vorgeschlagen. In die mittelfristige Planung werden für die Jahre 2019 – 2021 Sanierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 2,944 Mio. €, 1,41 Mio. € und 0,03 Mio. € aufgenommen. Die Voranmeldung 2018 enthält Sanierungsmaßnahmen, deren Realisierung in den betroffenen Jahren erkennbar ist. Die Eigenmittel können in den jeweiligen Haushalten aufgebracht werden.

 

Das Programm 2018 enthält folgende Schwerpunkte:

 

a) Schwerpunkt der weiteren Sanierung wird das Retti-Palais, die Neustadt und die Merckstraße sein. Damit wird das Sanierungsprogramm in den folgenden Jahren fast vollständig ausgefüllt sein. Daneben können nur noch kleine Maßnahmen aufgenommen werden.

 

b) Wenn die Praxis der geringeren Mittelzuteilung anhält, wird der Berg der Vorfinanzierung jährlich ansteigen. Dies verursacht in den Folgejahren, dass nur noch kleine Maßnahmen gefördert werden können, um diese Vorfinanzierung wieder abzubauen. Hier müssen aber die Zuteilungen der Regierung von Mittelfranken abgewartet werden.


Beschluss:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

a) Sanierungsprogramm 2018

 

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sind für das Programmjahr 2018 in Abstimmung mit der Kämmerei folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:

 

1.      Sanierung Retti-Palais

          Investitionszuschuss                                                                        1.000.000,00 €

 

2.      Sanierung Neustadt 37

          Investitionszuschuss                                                                           130.000,00 €

 

3.      Neugestaltung/Ausbau Neustadt

          Durchführung der Maßnahme (erhebliche bauliche Mängel,

          in der Vergangenheit immer wieder verschoben)                          880.000,00 €

 

4.      Sanierung Merckstraße

          Grundlegende Sanierung                                                                   105.000,00 €

 

5.      Programm Aktive Zentren

          Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungs-

          konzepts (ISEK)                                                                                      50.000,00 €

 

6.      Fassadenprogramm

          Unterstützung und Förderung privater Fassadensanierungen

          zur Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbilds   30.000,00 €

 

 

Das Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen

beträgt damit für das Jahr 2018                                                                2.195.000,00 €.

 

 

Zu den vorgenannten Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2018 die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2018 bereit.

 

 

b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2019 - 2021

 

Zur mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2019 bis 2021 Sanierungsmaßnahmen mit einem Programmvolumen von 2.944.000 €, 1.410.000 € und 30.000 € angemeldet. Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Finanzhilfen aus dem Programm „Aktive Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60 v.H.. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H..