Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Vereinbarung zur Nutzung der Hotline und zur Inobhutnahme für kooperierende Jugendämter in Mittelfranken

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.01.2017   JHA/001/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/003/2017 

Herr Nießlein verweist auf die Sitzungsvorlagen, die den JHA-Mitgliedern mit der Einladung zugegangen sind. Das Thema „Erreichbarkeit“ wurde bereits in der letzten JHA-Sitzung ausführlich behandelt. Nunmehr sind die entsprechenden Beschlüsse der Gremien erforderlich, um die Zweckvereinbarung zur Nutzung der Hotline und zur Inobhutnahme mit der Stadt Nürnberg abschließen zu können.

 

Auf Anfrage von Herrn Höhn erklärt Frau Freitag, dass besonders außerhalb der regulären Dienstzeit die Polizei beteiligt sein wird.

 

Gegen einen Beitrag besteht die Möglichkeit an der Rufbereitschaft der kooperierenden Jugendämter teilzunehmen. Der Landkreis Ansbach hat die Zweckvereinbarung bereits abgeschlossen und ist sehr zufrieden.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Nutzung der Hotline und zur Inobhutnahme mit der Stadt Nürnberg.