Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.11.2016 HFWA/010/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/040/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 137 KB |
Frau
Oberbürgermeisterin Seidel und Herr Schwarzbeck erläutern den
Sachverhalt:
In der mittelfristigen Planung waren für 2017 insgesamt
1,681 Mio. € angemeldet. Nach den derzeit anstehenden
Sanierungsmaßnahmen wird für 2017 ein Programm mit einem Gesamtvolumen von
3,365 Mio. € vorgeschlagen. In die mittelfristige Planung werden für
die Jahre 2018 – 2020 Sanierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von
1,69 Mio. €, 1,175 Mio. € und 0,03 Mio. €
aufgenommen. Die Voranmeldung 2017 enthält Sanierungsmaßnahmen, deren
Realisierung in den betroffenen Jahren erkennbar ist. Die Eigenmittel können in
den jeweiligen Haushalten aufgebracht werden.
Das Programm 2017 enthält folgende Schwerpunkte:
a) Schwerpunkt der weiteren Sanierung wird das
Rathausareal, die Neustadt und der Rezatparkplatz sein. Die Gesamtmaßnahme
Promenade/Maximilianstraße wird im Jahr 2017 abgeschlossen werden. Damit wird
das Sanierungsprogramm in den folgenden Jahren fast vollständig ausgefüllt
sein. Daneben können nur noch kleine Maßnahmen aufgenommen werden.
b) Wenn die Praxis der geringeren
Mittelzuteilung anhält, wird der Berg der Vorfinanzierung jährlich ansteigen.
Dies verursacht in den Folgejahren, dass nur noch kleine Maßnahmen gefördert
werden können, um diese Vorfinanzierung wieder abzubauen. Hier müssen aber die
Zuteilungen abgewartet werden.
Aus dem Ausschuss wurde Kritik geäußert, dass
der Rezatparkplatz im Gesamtpaket enthalten ist.
Von Frau Oberbürgermeisterin Seidel wird
angemerkt, dass es sich um ein Gesamtpaket handle über das im Ganzen abgestimmt
werden solle und dass es jetzt lediglich darum gehe, Fördermittel zu sichern. Die
Ausführung der Maßnahme hänge von dem Fortgang in Sachen Hochwasserschutz ab. Es
sei aber unschädlich, im Sanierungsprogramm auch Maßnahmen aufzunehmen, die noch
nicht ausgeführt werden können.
Herr Hüttinger fragt an ob die Mittel aus dem
Haushalt 2016 übertragen werden.
Dies wurde von Herrn Schwarzbeck bejaht.
Herr Porzner fragt an, was mit dem KIP-Programm geworden sei.
Der Sachstand wird von Herrn Schwarzbeck kurz erläutert.
Herr Schwarzbeck erklärt zum Sanierungsprogramm 2017, Punkt 4, noch Folgendes:
Der Teil der Verwaltungsnutzung bei der Sanierungsmaßnahme Rathausareal/Schrammhaus wird nicht über die Stadtsanierung gefördert. Die förderfähigen Kosten müssen im Rahmen der Planung noch ermittelt werden.
Die Maßnahme Rathausareal wurde bereits in früheren Programmjahren angemeldet. Nach Abschluss der Planung kann der Einzelförderantrag gestellt werden, so dass in der ersten Jahreshälfte mit der Maßnahme begonnen werden kann.
Die mittelfristige Programmfortschreibung ist bis 2020 stark rückläufig, da die begonnen Maßnahmen abfinanziert werden müssen.
Herr Sauerhöfer erkundigte sich noch nach dem barrierefreien Zugang bezüglich des Aufzugs für das Stadthaus. Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt hierzu, dass dies derzeit nicht mehr in das KIP-Programm mit aufgenommen werden kann.
Beschluss:
Der Stadtrat möge beschließen:
a) Sanierungsprogramm 2017
Im Rahmen der
Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren sind für das Programmjahr 2017 in Abstimmung mit der Kämmerei
folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:
1. Neugestaltung/Ausbau
Promenade
Fortführung
der Maßnahme einschließlich Sparkassenplatz
Baukosten
einschließlich Nebenkosten 220.000,00 €
2. Neugestaltung/Ausbau
Maximilianstraße
Fortführung
der Maßnahme
Baukosten
einschließlich Nebenkosten 340.000,00 €
3. Neugestaltung/Ausbau
Neustadt
Durchführung
der Maßnahme (erhebliche bauliche Mängel,
in
der Vergangenheit immer wieder verschoben) 515.000,00 €
4. Martin-Luther-Platz
3/Rathaushof
Umbau
für Kultur und VHS 1.670.000,00 €
(der
Teil der Verwaltungsnutzung wird nicht über das
Sanierungsprogramm
gefördert)
5. Sanierung
Rezatparkplatz
Erstellung
eines integrierten städtebaulichen Entwicklungs-
Grundlegende
Sanierung 530.000,00 €
6. Programm
Aktive Zentren
Erstellung
eines integrierten städtebaulichen Entwicklungs-
konzepts
(ISEK) 50.000,00 €
7. Fassadenprogramm
Unterstützung
und Förderung privater Fassadensanierungen
zur
Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbilds
40.000,00 €
Das Gesamtvolumen der anstehenden
Sanierungsmaßnahmen
beträgt
damit für das Jahr 2017 3.365.000,00 €.
Zu den vorgenannten
Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der
zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2017
die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2017
bereit.
b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2018 - 2020
Zur mittelfristigen
Programmfortschreibung werden für die Jahre 2018 bis 2020 Sanierungsmaßnahmen
mit einem Programmvolumen von 1.690.000 €, 1.175.000 € und 30.000 € angemeldet.
Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und
Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche
Finanzhilfen aus dem Programm „Aktive Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60
v.H. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H.