Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Weiterführung der Stadtsanierung
a) Sanierungsprogramm 2017
b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2018 - 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.11.2016   HFWA/010/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/040/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Oberbürgermeisterin Seidel und Herr Schwarzbeck erläutern den Sachverhalt:

 

In der mittelfristigen Planung waren für 2017 insgesamt 1,681 Mio. € angemeldet. Nach den derzeit anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird für 2017 ein Programm mit einem Gesamtvolumen von 3,365 Mio. € vorgeschlagen. In die mittelfristige Planung werden für die Jahre 2018 – 2020 Sanierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1,69 Mio. €, 1,175 Mio. € und 0,03 Mio. € aufgenommen. Die Voranmeldung 2017 enthält Sanierungsmaßnahmen, deren Realisierung in den betroffenen Jahren erkennbar ist. Die Eigenmittel können in den jeweiligen Haushalten aufgebracht werden.

 

Das Programm 2017 enthält folgende Schwerpunkte:

 

a) Schwerpunkt der weiteren Sanierung wird das Rathausareal, die Neustadt und der Rezatparkplatz sein. Die Gesamtmaßnahme Promenade/Maximilianstraße wird im Jahr 2017 abgeschlossen werden. Damit wird das Sanierungsprogramm in den folgenden Jahren fast vollständig ausgefüllt sein. Daneben können nur noch kleine Maßnahmen aufgenommen werden.

 

b) Wenn die Praxis der geringeren Mittelzuteilung anhält, wird der Berg der Vorfinanzierung jährlich ansteigen. Dies verursacht in den Folgejahren, dass nur noch kleine Maßnahmen gefördert werden können, um diese Vorfinanzierung wieder abzubauen. Hier müssen aber die Zuteilungen abgewartet werden.

 

Aus dem Ausschuss wurde Kritik geäußert, dass der Rezatparkplatz im Gesamtpaket enthalten ist.

 

Von Frau Oberbürgermeisterin Seidel wird angemerkt, dass es sich um ein Gesamtpaket handle über das im Ganzen abgestimmt werden solle und dass es jetzt lediglich darum gehe, Fördermittel zu sichern. Die Ausführung der Maßnahme hänge von dem Fortgang in Sachen Hochwasserschutz ab. Es sei aber unschädlich, im Sanierungsprogramm auch Maßnahmen aufzunehmen, die noch nicht ausgeführt werden können.

 

Herr Hüttinger fragt an ob die Mittel aus dem Haushalt 2016 übertragen werden.

Dies wurde von Herrn Schwarzbeck bejaht.

 

Herr Porzner fragt an, was mit dem KIP-Programm geworden sei.

 

Der Sachstand wird von Herrn Schwarzbeck kurz erläutert.

 

Herr Schwarzbeck erklärt zum Sanierungsprogramm 2017, Punkt 4, noch Folgendes:

 

Der Teil der Verwaltungsnutzung bei der Sanierungsmaßnahme Rathausareal/Schrammhaus wird nicht über die Stadtsanierung gefördert. Die förderfähigen Kosten müssen im Rahmen der Planung noch ermittelt werden.

 

Die Maßnahme Rathausareal wurde bereits in früheren Programmjahren angemeldet. Nach Abschluss der Planung kann der Einzelförderantrag gestellt werden, so dass in der ersten Jahreshälfte mit der Maßnahme begonnen werden kann.

 

Die mittelfristige Programmfortschreibung ist bis 2020 stark rückläufig, da die begonnen Maßnahmen abfinanziert werden müssen.

 

Herr Sauerhöfer erkundigte sich noch nach dem barrierefreien Zugang bezüglich des Aufzugs für das Stadthaus. Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt hierzu, dass dies derzeit nicht mehr in das KIP-Programm mit aufgenommen werden kann.


Beschluss:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

a) Sanierungsprogramm 2017

 

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sind für das Programmjahr 2017 in Abstimmung mit der Kämmerei folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:

 

1.      Neugestaltung/Ausbau Promenade

          Fortführung der Maßnahme einschließlich Sparkassenplatz

          Baukosten einschließlich Nebenkosten                                                   220.000,00 €

 

2.      Neugestaltung/Ausbau Maximilianstraße

          Fortführung der Maßnahme

          Baukosten einschließlich Nebenkosten                                                   340.000,00 €

 

3.      Neugestaltung/Ausbau Neustadt

          Durchführung der Maßnahme (erhebliche bauliche Mängel,

          in der Vergangenheit immer wieder verschoben)                                    515.000,00 €

 

4.      Martin-Luther-Platz 3/Rathaushof

          Umbau für Kultur und VHS                                                                 1.670.000,00 €

          (der Teil der Verwaltungsnutzung wird nicht über das

          Sanierungsprogramm gefördert)

 

5.      Sanierung Rezatparkplatz

          Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungs-

          Grundlegende Sanierung                                                                            530.000,00 €

 

6.      Programm Aktive Zentren

          Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungs-

          konzepts (ISEK)                                                                                       50.000,00 €

 

7.      Fassadenprogramm

          Unterstützung und Förderung privater Fassadensanierungen

          zur Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbilds

                                                                                                                              40.000,00 €

 

Das Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen

beträgt  damit für das Jahr 2017                                                                 3.365.000,00 €.

 

Zu den vorgenannten Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2017 die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2017 bereit.

 

b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2018 - 2020

 

Zur mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2018 bis 2020 Sanierungsmaßnahmen mit einem Programmvolumen von 1.690.000 €, 1.175.000 € und 30.000 € angemeldet. Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Finanzhilfen aus dem Programm „Aktive Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60 v.H. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H.