Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Weiterführung der Stadtsanierung
a) Sanierungsprogramm 2017
b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2018 - 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.11.2016   SR/011/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/040/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck verweist auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Bauausschusses und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses.

 

Er merkt an, dass der Teil der Verwaltungsnutzung bei der Sanierungsmaßnahme Rathausareal/Schrammhaus nicht über die Stadtsanierung gefördert wird. Die förderfähigen Kosten müssen im Rahmen der Planung noch ermittelt werden. Hier könne es noch eine Kürzung der Förderung geben. Er weist darauf hin, dass die Stadt Ansbach nicht die gesamten Fördermittel für 2017 bekommen wird. Somit werde eine Vorfinanzierung notwendig, die Zug um Zug abfinanziert werden müsse.

 

Auf Anfrage von Herrn Illig teilt Frau OB Seidel mit, dass nicht über einzelne Teile des Sanierungsprogramms abgestimmt werden könne, sondern nur im Paket. Außerdem sei klar, dass die Sanierung Rezatparkplatz 2017 nicht durchgeführt werde. Sie verweist auf ihre im Bauausschuss und Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss bereits gemachten Ausführungen. Es sei daher nicht schädlich, wenn dieser Punkt im Sanierungsprogramm enthalten ist, um deutlich zu machen, dass man für einen künftigen Bau auf jeden Fall eine Förderung erwarte.

 

Die Stadträte Illig, Forstmeier und Schildbach stimmen dem Beschlussvorschlag zwar zu, weisen aber darauf hin, dass sie mit der Aufnahme des Punktes Sanierung Rezatparkplatz nicht einverstanden seien.


Beschluss entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 21.11.2016 und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 22.11.2016:

 

a) Sanierungsprogramm 2017

 

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sind für das Programmjahr 2017 in Abstimmung mit der Kämmerei folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:

 

1.      Neugestaltung/Ausbau Promenade

          Fortführung der Maßnahme einschließlich Sparkassenplatz

          Baukosten einschließlich Nebenkosten                            220.000,00 €

 

2.      Neugestaltung/Ausbau Maximilianstraße

          Fortführung der Maßnahme

          Baukosten einschließlich Nebenkosten                            340.000,00 €

 

3.      Neugestaltung/Ausbau Neustadt

          Durchführung der Maßnahme (erhebliche bauliche Mängel,

          in der Vergangenheit immer wieder verschoben)                                    515.000,00 €

 

4.      Martin-Luther-Platz 3/Rathaushof

          Umbau für Kultur und VHS                                                 1.670.000,00 €

          (der Teil der Verwaltungsnutzung wird nicht über das

          Sanierungsprogramm gefördert)

 

5.      Sanierung Rezatparkplatz

          Grundlegende Sanierung                                                    530.000,00 €

 

6.      Programm Aktive Zentren

          Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungs-

          konzepts (ISEK)                                                                        50.000,00 €

 

7.      Fassadenprogramm

          Unterstützung und Förderung privater Fassadensanierungen

          zur Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbilds

                                                                                                               40.000,00 €

 

Das Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen

beträgt  damit für das Jahr 2017                                                  3.365.000,00 €.

 

Zu den vorgenannten Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2017 die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2017 bereit.

 

b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2018 - 2020

 

Zur mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2018 bis 2020 Sanierungsmaßnahmen mit einem Programmvolumen von 1.690.000 €, 1.175.000 € und 30.000 € angemeldet. Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Finanzhilfen aus dem Programm „Aktive Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60 v.H.. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H..