Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.04.2016 BA/004/2016 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 31/007/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 128 KB |
Herr Crasser gibt den nachstehenden Sachstand bekannt.
In der Stadtratssitzung am 26.01.2016 wurde das städtische Gebäude in der Naglerstraße 9 betreffend einstimmig folgender Beschluss gefasst:
„ Die in der vorgestellten Liste angeführten Ertüchtigungsmaßnahmen
werden umgehend gemeinsam mit dem Speckdrumm e.V. und unter Verwendung von
Bauunterhalts- sowie allg. Haushaltsmitteln zwischen 13.000 € und 32.500 €
umgesetzt.“
Die Ertüchtigungsmaßnahmen umfassten in der Hauptasche:
In Eigenleistung durch den Verein und durch die Stadt (Hochbauamt und Betriebsamt) umfasste dies die nötigen Mindestmaßnahmen zur Beseitigung der bis dahin bestehenden Gefahren für Leib und Leben. Diese waren als Voraussetzung für einen vorübergehenden Weiterbetrieb unter der bestehenden Baugenehmigung mit einer max. Belegung von 100 Personen, sowie bis Ende Oktober 2016 (bislang beschlossener Zeitpunkt zur Beendigung der Nutzung) zu betrachtet worden. Aus den bekannten liegenschaftlichen Gründen waren zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. Dachsanierung oder Verbesserung der Abwassersituation nicht angezeigt.
Die damit einhergehenden Arbeiten waren zum Zeitpunkt der Aufstellung der Tagesordnung für den Bauausschuss am 04.04.2016 bereits weitestgehend abgearbeitet.
Parallel dazu wurde die Standsicherheit des Gebäudes durch ein Tragwerksplanungsbüro nochmals anhand der Statikunterlagen überprüft und mit dem Bestand abgeglichen. Im Ergebnis war festgestellt worden, dass das Gebäude Standsicher ist und lediglich durch die seit einigen Jahren erhöhten Ansätze für die Schneelast bei stärkeren Belastungen die Nutzung untersagt werden sollte.
Insgesamt ist mit Kosten von rd. 20.000,-- € zu rechnen, wobei der Verein entsprechend der zuvor vereinbarten Kostenaufteilung ca. 4.000,-- € für Elektroarbeiten übernimmt.
Am 30.03.16 fand eine offizielle Besichtigung zur Übergabe der Halle statt. Baurechtliche Mängel oder technische Vorbehalte wurden dabei nicht geäußert. Es wurde ein Abnahmeprotokoll erstellt.
Zusammenfassend ist aus hiesiger Sicht festzustellen, dass im Rahmen der vereinbarten Nutzung und der Nutzungszeit alle baulichen Maßnahmen getroffen und durchgeführt wurden, damit eine aktuelle Gefahr für Leib und Leben ausgeschlossen werden kann.
Frau OB Seidel bedankt sich an dieser Stelle besonders beim Kulturverein Speckdumm, allen ehrenamtlichen Helfern und Mitarbeitern durch deren großes Engagement eine zeitnahe Umsetzung der Ertüchtigungsmaßnahmen möglich war.
In der anschließenden Aussprache
Herr Büschl antwortet, dass auch die Abwasserproblematik in Verbindung mit der liegenschaftlichen Situation Grund für die befristete Nutzungsdauer sei.