Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem VEP Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 10-I: "Änderungen der Festsetzungen für einen Teilbereich zwischen Schalkhäuser Straße und Maximilianstraße"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.02.2024   SR/002/2024 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/003/2024 

Herr Büschl erläutert den Sachverhalt anhand von Plänen und Folien, wie bereits ausführlich im BA vorgestellt. Hier wurde über eine Ersatzlösung zur WC-Anlage im Parkhaus Altstadt diskutiert wurde, die aufgrund Vandalismus derzeit stillgelegt ist.

 

Herr Hüttinger hat folgende Bemerkungen/Anregungen:

 

  • Treppe links am Onolzbach zu steil – sollte darauf verzichtet werden, dafür durchgehendes Geländer an beiden Seiten
  • Einzeichnung aller bestehender Bäume in den Bebauungsplan egal ob sie erhalten werden können oder nicht. 4 Bäume haben Alleecharakter und sollen erhalten bleiben, hierfür soll die Fläche, auf die die Bäume stehen von der Stadt erworben werden.
  • WC-Anlage: gleichwertiges barrierefreies WC z.B. im Parkhaus Altstadt, bevor das alte abgerissen wird
  • PV-Anlage auf Gründach bei Neubau

 

Herr Büschl geht auf die einzelnen Punkte ein:

 

Bezüglich der PV-Anlage verweist er auf die Energiegesetzgebung. Er warnt davor, durch Festsetzungen im Bebauungsplan Baumerhalt betreiben zu wollen. Bezüglich des WC-Ersatzes teilt er mit, dass durch die sanierten oder neu gebauten WC-Anlagen und die eingeführte nette Toilette nach Einschätzung der Bauverwaltung die Vorhaltung eines öff. WC´s nicht mehr erforderlich sei. Er zählt auf welche WCs in Ansbach im öff. Raum oder in öff. Gebäuden zugänglich sind. Im Hinblick auf den Erwerb der Grünfläche raten Herr Büschl und Herr Deffner ab. Die bezeichnete Grünfläche und der öff. Raum werde aufgewertet und der Charakter soll erhalten bleiben. Man habe es seitens der Verwaltung im Blick, es soll eine gut gestaltete Fläche werden und auch ein Mehrwert geschaffen werden. Neben dem Bebauungsplan könne ein Plan mit aufgenommen werden, in dem alle bestehenden Bäume erfasst sind.

 

Frau Stein-Hoberg bittet –wie bereits im BA erwähnt- frühzeitig den Hochwasserschutz mit einzubeziehen. Weiter begrüßt sie es, eine Einbahnstraßenregelung in der Schalkhäuserstr. zu prüfen.

 

Herr OB Deffner macht deutlich, dass bei einer Einbahnstraßenregelung der Verkehr dann schneller fließe – dies auch im Hinblick auf die Schule. Bezüglich des Hochwasserschutzes befinde man sich im Verfahren der vorgezogenen Beteiligung. Die Träger öffentlicher Belange werden hierzu ihre Stellungnahmen abgeben und dem Vorhabenträger sagen, was in die Abwägung einzustellen und was zu tun ist.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 19.2.2024:

 

a)            Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem VEP Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 10 – I auf Grundlage der Entwürfe vom 29.01.2024 gem. § 2 BauGB.

 

b)            Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der Planungen vom 29.01.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.