Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Erschließungsplanung des Baugebiets Wohnen am Tiergartenwald

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.01.2024   HFWA/001/2024 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3
Vorlage:  40/005/2024 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs berichtet, dass die Verwaltung im vergangenen Jahr den städtebaulichen Entwurf und den Bebauungsplanentwurf vorgestellt und der Stadtrat in seiner Sitzung vom 23.07.2023 die Einleitung des Verfahrens beschlossen hat. Die frühzeitige Beteiligung im Bauleitplanverfahren für die Schaffung eines neuen Wohngebiets auf 6,5 ha im Norden der Stadt Ansbach ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Durch das Tiefbauamt wurden zu den HH-Beratungen 2024 zunächst folgende Mittel beantragt:

 

2024 – 2027                          330.000,- Euro

 

davon 2024                           100.000,- Euro

2025                                           90.000,- Euro

 

 

Im Zuge des Haushaltsabgleichs im vergangenen Herbst mussten der planerische Haushaltsansatz für die Erschließung des Baugebiets auf die Jahre ab 2026 verschoben werden. Es wurde zunächst davon ausgegangen, dass neben der Durchführung der Bauleitplanung keine Infrastrukturplanung erforderlich ist. Die Komplexität der Erschließungsmaßnahme und der damit einhergehende Abstimmungsbedarf bedingt jedoch zur Weiterbearbeitung des Bauleitplanverfahrens (Offenlegungsphase) die Erschließungsplanung zwingend auf eine Bearbeitungstiefe Leistungsphasenniveau Lph 2 und in Teilbereichen Lph 3 (HOAI) zu erarbeiten. In diesem Feld sind auch die übrigen Leitungsinfrastrukturen zu planen und zu koordinieren.

 

Damit die Maßnahme noch 2024 weiterbearbeitet werden kann, müssen außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,- Euro bereitgestellt werden. Zudem sind für die restlichen o.g. Haushaltsmittel verbindliche Mittel in Höhe von 230.000,- Euro einzuplanen.

 

Die Zahlung des städtischen Anteils an den Investor für die Anbindung der Bayreuther Straße im Baugebiet Weinberg West wird 2024 nach aktuellem Kenntnisstand nicht fällig. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 100.000,- Euro ist daher durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 02.6308.9502 (Baugebiet Weinberg West – Anbindung Bayreuther Straße) gewährleistet.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass die Bauleitplanung schnell abgeschlossen werden sollte, ansonsten führt es zu einer Teuerung.

 

Herr Meyer fragt nach dem Stand der Umsetzung Weinberg-West.

 

Herr Jakobs informiert, dass aktuell von 2025 ausgegangen wird.

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Für die Erschließungsplanung des Baugebiets Wohnen am Tiergartenwald werden bei der Haushaltsstelle 02.6303.9591 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 100.000,- Euro. Im Folgejahr werden verbindlich Mittel in Höhe von 230.000,- Euro bereitgestellt.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 02.6308.9502 (Baugebiet Weinberg West – Anbindung Bayreuther Straße).