Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Sanierung Kita Lunckenbeinstraße -
Antrag Bündnis 90/Die Grünen

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.06.2023   BA/006/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF3/005/2023 

Herr Büschl informiert über den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Sanierung Kita Lunckenbeinstraße.

 

Mit Datum vom 30. April 2023 stellte die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN den Antrag, die Sanierung der KiTa Lunckenbeinstraße zu priorisieren.

Das Gebäude solle energetisch auf den Stand der Technik gebracht und das Dach so konzipiert werden, dass Dachbegrünung und Photovoltaik möglich seien.

Begründet wurde dieser Antrag damit, dass aufgrund von Äußerungen aus der Verwaltung über Beschwerden von Eltern und Hinweisen aus dem Stadtrat die Sanierungsbedürftigkeit festgestellt sei.

 

Antwort der Verwaltung:

Es ist richtig, dass die KiTa Lunckenbeinstraße baulich und energetisch in einem optimierungsfähigen Zustand ist. Aktuell besteht jedoch keine Gefährdung des Bauwerks.

 

2019/2020 wurde die KiTa um einen Gruppenraum und zwei Gruppennebenräume erweitert. 2010 wurden die Außenwände zur Straße hin mit einer Vorhangfassade versehen. Jedoch wurden seinerzeit weder die Dachanschlüsse angepasst noch die Fenster ausgetauscht. Auch das Dach und die übrigen Fassaden wurden nicht bearbeitet.

Der überwiegende Anteil der Gebäudehüllflächen befindet sich damit im bauzeitlichen Standard der 1970er Jahre.

 

Im Zuge der Haushaltsplanung 2024 ist angedacht, die Baumaßnahme, soweit eine Aufnahme in den Vermögenshaushalt möglich ist, mit in die Prioritätenliste der Hochbaumaßnahmen aufzunehmen.

Entsprechend der verfügbaren personellen wie haushalterischen Ressourcen soll dann zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgen und hierauf aufbauend eine Planung erstellt werden. Ein Grundsatzbeschluss soll nach Vorliegen einer ersten Planung gefasst werden.

 

Die Kämmerei weist noch darauf hin, dass eine einfache Sanierungsmaßnahme nicht im Vermögenshaushalt zu buchen wäre und sich daher nicht über eine mögliche verlängerte Gesamtnutzungsdauer sondern unmittelbar auf die Gebührenkalkulation auswirken würde. Zudem können bei einer einfachen Sanierungsmaßnahme voraussichtlich keine Fördermittel generiert werden. Es wird daher angedacht eine umfassende Sanierungsmaßnahme anzugehen um alle künftigen Nutzer anteilig beteiligen zu können aber auch um etwaige Fördermittel beantragen zu können.

 

Herr Büschl führt ergänzend aus, dass in Bezug auf die Technik ein Sanierungsbedarf besteht. Bisher sind nur Fassadensanierung gemacht worden. Das Dach und andere Teile sind noch aus dem Stand der 70er Jahre. Das Hochbauamt sieht für das Haushaltsjahr 2024 eine Aufnahme in die Prioritätenlisten vor. Die Sanierung umfasst vorrangig das Dach. Die Aspekte Photovoltaik bzw. Gründach werden geprüft. Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um eine umfassende Dacherneuerung handelt. Aus haushaltsrechtlicher Sicht sei die Maßnahme abhängig vom Umfang im Verwaltungshaushalt zu buchen, da sich die Maßnahme auf die Gebührenkalkulation auswirken wird. Die Verwaltung wird aufgrund der umfassenden energetisch Sanierung jedoch versuchen, Fördermittel zu beantragen.

 

In der anschließenden Diskussion wird die Frage nach der Gesamtlebenszeitbetrachtung gestellt und ob das Gebäude im Jahre 2010 begutachtet wurde. Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass die normale Abschreibungszeit 25 Jahre beträgt. Dieser Zeitraum wurde in Bezug auf die Gebühren jedoch jüngst höher angesetzt.

 

Herr Büschl merkt an, dass zwischen einer fiskalischen Betrachtung der Restnutzungsdauer und einer lebenszyklischen Betrachtung des Gebäudes unterschieden werden muss. Auch hat die Gebäudetechnik (ca. 20-25 Jahre) einen anderen Lebenszyklus als die Bausubstanz (zwischen 70 und 100 Jahre). Der Gebäudetyp ist dem Ort angepasst und ein Prototyp für diesen Ort. Ein Gebäude sollte bei einer Sanierung immer insgesamt und umfassend betrachtet werden. Dies bedeute jedoch, dass die Ressourcen (personell und finanziell) bei der Stadt auch entsprechend gebündelt werden müssten und priorisiert werden muss.

 

Aus dem Gremium wird interveniert, dass man energetische Standards erreichen müsse und die Förderung nicht mehr nur auf einzelne Bauteile abzielen sollte. Herr Büschl erklärt hierzu die bisherige Förderpraxis anhand eines Beispiel. Die Stadt Ansbach habe bisher immer darauf geachtet, sich möglichst an die erreichbaren Summen zu halten, aber nicht immer eine integrative Betrachtung geführt. Für das Gebäude besser ist eine gesamtheitliche Betrachtung, was jedoch nicht immer mit jedem Förderprogramm vereinbar sein möge.

 

Die Antragsteller führen noch aus, dass Sie mit dem Beschlussvorschlag und Vorgehen der Verwaltung einverstanden seien.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Sanierung der KiTa Lunckenbeinstraße in die Prioritätenliste aufzunehmen. Die anstehende Planung soll dabei auch energetische und nachhaltige Aspekte berücksichtigen.