Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.05.2023   HFWA/005/2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Kulturausschuss 
Gremium:Jugendhilfeausschuss 
Vorlage:  40/029/2023 

Beschluss Jugendhilfeausschuss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und dem Stadtrat:

 

Alternative A [1. Kalkulationsmodell: Rödl & Partner – Fortführung der bisherigen Gebührenstaffelung]:

Die „8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ in der Fassung des Entwurfs Kalkulationsmodell 1 vom 09.05.2023 wird erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Alternative B [2. Kalkulationsmodell: Rödl & Partner – lineare Gebührenstaffelung]:

Die „8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ in der Fassung des Entwurfs Kalkulationsmodell 2 vom 09.05.2023 wird erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Alternative C [3. Kalkulationsmodell: Kindergarten bis 4 Std. beitragsfrei – gleichmäßige prozentuale Steigerung]:

Die „8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ in der Fassung des Entwurfs Kalkulationsmodell 3 vom 09.05.2023 wird erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Alternative D [Defizitgewährung zu städtischen Kindertageseinrichtungen]:

Die Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden entsprechend § 5 Abs. 6 KitaGebS zum 01.09.2023 erhöht. In Höhe der entstehenden Unterdeckung wird ein Defizitzuschuss gewährt.

 

Die Deckung des Defizits erfolgt durch [entsprechend Festlegung Stadtrat].


Alternative A

 

Einstimmig abgelehnt.

 

 

Alternative B

 

Abstimmungsergebnis: Ja  5  Nein 6

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Alternative C

 

Einstimmig abgelehnt.

 

 

Alternative D

 

Abstimmungsergebnis: Ja  5  Nein 6

Mehrheitlich abgelehnt.