Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 16.05.2023 HFWA/005/2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Kulturausschuss |
Gremium: | Jugendhilfeausschuss |
Vorlage: | 40/029/2023 |
Beschluss
Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und dem Stadtrat:
Alternative A [1. Kalkulationsmodell: Rödl & Partner – Fortführung der bisherigen Gebührenstaffelung]:
Die „8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ in der Fassung des Entwurfs Kalkulationsmodell 1 vom 09.05.2023 wird erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Alternative B [2. Kalkulationsmodell: Rödl & Partner – lineare Gebührenstaffelung]:
Die „8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ in der Fassung des Entwurfs Kalkulationsmodell 2 vom 09.05.2023 wird erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Alternative C [3. Kalkulationsmodell: Kindergarten bis 4 Std. beitragsfrei – gleichmäßige prozentuale Steigerung]:
Die „8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ in der Fassung des Entwurfs Kalkulationsmodell 3 vom 09.05.2023 wird erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Alternative D [Defizitgewährung zu städtischen Kindertageseinrichtungen]:
Die Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen
werden entsprechend § 5 Abs. 6 KitaGebS
zum 01.09.2023 erhöht. In Höhe der entstehenden Unterdeckung wird ein
Defizitzuschuss gewährt.
Die Deckung des Defizits erfolgt durch [entsprechend Festlegung Stadtrat].
Alternative A
Einstimmig abgelehnt.
Alternative B
Abstimmungsergebnis: Ja 5 Nein 6
Mehrheitlich abgelehnt.
Alternative C
Einstimmig abgelehnt.
Alternative D
Abstimmungsergebnis: Ja 5 Nein 6
Mehrheitlich abgelehnt.