Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.06.2015 BA/006/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/013/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 91 KB |
Herr Wehrer erörtert
nachstehenden Sachverhalt.
Für das Jahr 2015
wurden für die Erschließung des Gewerbeparks Ansbach West (langläufig als
„Gewerbegebiet Elpersdorf“ bekannt) 300.000.-€ im Haushalt eingestellt.
Das Deckblatt 2 des
Bebauungsplanes EL7 wird vom Stadtentwicklungsamt derzeit für die Offenlage
vorbereitet. Baurecht aus dem bestehenden Bebauungsplan besteht somit nach wie
vor.
In einem ersten
Schritt soll die Anbindung des Gewerbeparks an die Staatsstraße St2248 in Form
einer Linksabbiegespur erfolgen, welche bereits durch das geltende Baurecht
abgedeckt ist. Die Planungsleistungen für die Abbiegespur und die innere
Haupterschließungsstraße sollen vergeben werden.
Mit der Ingenieurgesellschaft b-a-u aus Ansbach wurde ein Ingenieurvertrag nach
HOAI ausgearbeitet.
Das Büro wurde gewählt, da es u.a. für die Abwasserentsorgung Ansbach AöR die
Planung der Kanalisation und der Rückhaltungen übernommen hat und sich so
Synergien für alle Parteien ergeben.
Der Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5. Nach
Fertigstellung der Ausführungsplanung übernimmt das Tiefbauamt die
Ausschreibung und örtliche Bauleitung für die Maßnahme.
Die veranschlagten
Kosten für die Erschließung der 32ha inklusive Ausgleichmaßnahmen wurden auf
3,6 Mio.€ geschätzt.
Im Anschluss an den Sachvortrag wird nachgefragt ob
Beschlussvorschlag:
Die b-a-u
Ingenieurgesellschaft aus Ansbach wird mit der Planung der Verkehrsanlagen im
Gewerbepark Ansbach West beauftragt.