Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Erschließung Gewerbepark Ansbach-West; Vergabe Ingenieurleistungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.06.2015   BA/006/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/013/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 91 KBVorlage 91 KB

Herr Wehrer erörtert nachstehenden Sachverhalt.

 

Für das Jahr 2015 wurden für die Erschließung des Gewerbeparks Ansbach West (langläufig als „Gewerbegebiet Elpersdorf“ bekannt) 300.000.-€ im Haushalt eingestellt.

Das Deckblatt 2 des Bebauungsplanes EL7 wird vom Stadtentwicklungsamt derzeit für die Offenlage vorbereitet. Baurecht aus dem bestehenden Bebauungsplan besteht somit nach wie vor.

In einem ersten Schritt soll die Anbindung des Gewerbeparks an die Staatsstraße St2248 in Form einer Linksabbiegespur erfolgen, welche bereits durch das geltende Baurecht abgedeckt ist. Die Planungsleistungen für die Abbiegespur und die innere Haupterschließungsstraße sollen vergeben werden.



Mit der Ingenieurgesellschaft b-a-u aus Ansbach wurde ein Ingenieurvertrag nach HOAI ausgearbeitet.
Das Büro wurde gewählt, da es u.a. für die Abwasserentsorgung Ansbach AöR die Planung der Kanalisation und der Rückhaltungen übernommen hat und sich so Synergien für alle Parteien ergeben.


Der Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5. Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung übernimmt das Tiefbauamt die Ausschreibung und örtliche Bauleitung für die Maßnahme.

 

Die veranschlagten Kosten für die Erschließung der 32ha inklusive Ausgleichmaßnahmen wurden auf

3,6 Mio.€ geschätzt.


Im Anschluss an den Sachvortrag wird nachgefragt ob

 

  • die Gesamtsumme der beiden Maßnahmen eine EU-weite Ausschreibung erforderlich machen. Herr Wehrer stellt fest, dass dies bezüglich der Tiefbaumaßnahmen nicht erforderlich sei. Herr Büschl sagt eine Überprüfung zu.
  • es sinnvoll sei, die Innenerschließung zu planen, da derzeit nicht bekannt sei, welche Grundstückszuschnitte benötigt werden. Herr Büschl antwortet, dass die Hauptachse bereits im Bebauungsplanverfahren zur offenlage beschlossen sei und nun in der weiteren Planung festgelegt werde. Auf Änderungen in den Seitenstraßen könne flexibel reagiert werden.
  • die Linksabbiegespur nötig sei? Herr Büschl erklärt, dass dies wegen der Größe des Baugebietes nötig und schon im ersten Bebauungsplanverfahren mit dem Staatl. Bauamt abgestimmt sei.

Beschlussvorschlag:

 

Die b-a-u Ingenieurgesellschaft aus Ansbach wird mit der Planung der Verkehrsanlagen im Gewerbepark Ansbach West beauftragt.