Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.11.2022 SR/010/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 33, Nein: 3 |
Vorlage: | REF4/035/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 324 KB | ||
1 Uebersicht der Beamten und Arbeitnehmern - 2 Aufteilung der Be (003) 109 KB | ||
Stellenplan 2023 241 KB | ||
Uebersicht Antraege der Fraktionen 113 KB |
Herr Steinhäuser trägt den Sachverhalt vor.
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 ist durch den Personalausschuss des Stadtrates in dessen Sitzung am 27.10.2022 vorberaten worden. Dabei wurde der (Teil-) Stellenplan für den handwerklichen Bereich mit unverändert 114 (Arbeitnehmer-) Planstellen ebenso einstimmig dem Stadtrat zur Annahme empfohlen, wie die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen haushaltsrechtlichen Stellenanhebungen im Beamtenbereich (insgesamt 7 mögliche Beförderungen) und eine Reihe von erforderlichen Anpassungen der personalwirtschaftlichen und/oder haushaltsrechtlichen Einstufung von Planstellen im Einzelfall (insgesamt 22 Planstellen).
Im Gegensatz dazu wurden alle von Verwaltungsseite für erforderlich erachteten und dementsprechend zur Neuschaffung vorgeschlagenen, zusätzlichen Planstellen seitens des Personalausschusses zunächst mehrheitlich abgelehnt. Zur Begründung wurde dabei insbesondere auf die durch die Stellenneuschaffungen entstehenden finanziellen Mehraufwendungen bei gleichzeitig schwieriger werdenden Rahmenbedingungen für den Haushalt der Stadt Ansbach verwiesen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung den Umfang von erforderlichen Stellenneuschaffungen auf ein für die Erfüllung zusätzlicher gesetzlicher (Pflicht-) Aufgaben notwendiges Mindestmaß reduziert und gleichzeitig versucht, Einsparpotenziale im aktuellen Entwurf des Personaletats durch Streichung bereits eingerichteter und somit finanzierter, aber momentan unbesetzter oder demnächst freiwerdender Planstellen für nicht verpflichtende Aufgaben sowie den Verzicht auf einige zeitlich befristete Beschäftigungen zu generieren. Im Detail beinhaltet der modifizierte Verwaltungsvorschlag folgende Bausteine:
1. Neuschaffung von unbefristet
eingerichteten, zusätzlichen Planstellen:
· Sachbearbeitung Wohngeld/Entlastungspaket III
2,0 Stellen (zu besetzen mit 2,0 Vollkräften), EG 9 a TVöD
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 117.000,00 €
· Sachbearbeitung Grundsicherung
1,0 Stellen (zu besetzen mit 0,5 Vollkräften), BesGr.
A 9 (2.QE) BayBesG
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 30.500,00 €
· Sachbearbeitung Vormundschaften
1,0 Stellen (zu besetzen mit 0,5 Vollkräften), EG 9 c TVöD
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 33.100,00 €
· Sachbearbeitung Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht,
Einbürgerungen
2,0 Stellen (zu besetzen mit 1,5 Vollkräften), EG 9 a TVöD
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 87.900,00 €
Gesamt: 6,0 Stellen (zu besetzen mit 4,5 Vollkräften)
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 268.500,00 €
2. Begründung
zusätzlicher, befristeter Beschäftigungen (ohne Planstellen):
· Betreuung Tagesaufenthalt für Obdachlose
1,5 Vollkräfte, EG 4 TVöD
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 71.200,00 €
· Stabsstelle Verfahrenslotse Jugendamt
0,7 Vollkräfte, EG S 14 TVöD
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 47.100,00 €
· Sachbearbeitung Wohngeld/Entlastungspaket III
2,0 Vollkräfte, EG 9 a TVöD
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 117.000,00 €
· Ersatzbetreuung Kindertagespflege
0,5 Vollkräfte, EG S 4 TVöD
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 26.200,00 €
· zusätzlicher Ingenieur Tiefbauamt, Ausbildungsnach-
verwendung für dualen Studenten, Befristung für 3 Jahre,
danach Einweisung in freiwerdende Technikerstelle mit
Aufstufung zu Ingenieurstelle; insgesamt keine Ausweitung
der Stellenkapazitäten im Tiefbauamt vorgesehen
1,0 Vollkräfte, EG 11 TVöD
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 79.000,00 €
· zusätzlicher Techniker Hochbauamt, Abarbeitung von
Bearbeitungsrückständen, Befristung für 3 Jahre
1,0 Vollkräfte, EG 9 a TVöD
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 59.500,00 €
Gesamt: 6,7 Vollkräfte
voraussichtliche Personalkosten/Jahr 400.000,00 €
Mehraufwand gesamt/Jahr 668.500,00
€
3. Streichung von vorhandenen, unbefristet
eingerichteten Planstellen:
· Kommunaler Ordnungsdienst
2,0 Stellen (zu besetzen mit 2,0 Vollkräften), EG 5 TVöD
voraussichtliche Einsparung/Jahr 99.500,00 €
(Stellenbesetzungsverfahren bislang erfolglos)
· Sachbearbeitung Kämmerei
1,0 Stellen (besetzt mit 1,0 Vollkräften), EG 9 b TVöD
voraussichtliche Einsparung/Jahr 69.700,00 €
(Anpassung interne Aufgabenverteilung)
· Fachbereichsleitung Volkshochschule
1,0 Stellen (besetzt mit 0,5 Vollkräften), EG 11 TVöD
voraussichtliche Einsparung/Jahr 43.000,00 €
(freiwillige Aufgabe)
Gesamt: 4,0 Stellen (zu besetzen/besetzt mit 3,5 Vollkräften),
voraussichtliche Einsparung/Jahr 212.200,00 €
4. Verzicht auf zusätzliche, befristete
Beschäftigungen (ohne Planstellen):
· zusätzliche Buchhaltungskraft Stadtkasse
1,0 Vollkräfte, EG 6 TVöD
voraussichtliche Einsparung/Jahr 52.000,00 €
Gesamt: 1,0 Vollkräfte
voraussichtliche Einsparung/Jahr 52.000,00 €
Minderaufwand gesamt/Jahr 264.200,00
€
Entsprechend sieht der Stellenplan vor:
a. im Beamtenbereich: 115 Planstellen
= unverändert gegenüber dem Haushalt 2022
(1 Stellenneuschaffung, 1 Umwandlung in Arbeitnehmerstelle)
b. im Arbeitnehmerbereich: 470 Planstellen
= 2 Planstellen summarisch mehr gegenüber dem Haushalt 2022
(5 Stellenneuschaffungen, 4 Stellenstreichungen, 1 Umwandlung aus Beamtenplanstelle).
Über den Stellenplanvorschlag der Verwaltung hinaus, wurden von einzelnen Fraktionen des Stadtrates weitere Anträge auf Stellenneuschaffungen (= unbefristete Einrichtung zusätzlicher Planstellen) gestellt, die dieser in der vorliegenden Form noch nicht berücksichtigt worden sind und über die noch abgestimmt werden müsse.
Frau Erbguth-Feldner beantragt, dass vor Abstimmung des Verwaltungsvorschlages die weitergehenden Anträge der Fraktionen zu beschließen seien.
Einige Stadträte sprechen sich dagegen aus und wollen erst den Verwaltungsvorschlag und anschließend die Anträge der Fraktionen beschließen.
Herr Peters zitiert § 30 Ziffer 4.2 der
Geschäftsordnung für den Stadtrat Ansbach (GeschOStR) und erläutert anhand
dieser Vorschrift den Begriff des „weitestgehenden Antrages“. Da auch nach
Subsumtion weiterhin keine eindeutige und abschließende Aussage darüber
getroffen werden kann, welcher der Anträge der weitestgehende ist und
diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen vorliegen, wird § 30 Ziffer 4.2
letzter Satz GeschOStR herangezogen, wonach der Stadtrat über
Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Reihenfolge zu entscheiden hat.
Herr Oberbürgermeister Deffner formuliert folgenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat entscheidet, dass über die Anträge der Fraktionen zuerst und anschließend über den Verwaltungsbeschluss abgestimmt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13 Nein 23
Mehrheitlich abgelehnt.
Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Beschlussergebnis s. unten. Anschließend wird über die Anträge der Fraktionen abgestimmt. Die dazugehörige Liste befindet sich als Anlage 2 zu diesem Tagesordnungspunkt im Anhang der Niederschrift. Dieser Liste sind auch die Abstimmungsergebnisse zu entnehmen.
Herr Steinhäuser fasst nach dieser Abstimmung zusammen, dass durch den Beschluss zur Stelle „Sachbearbeitung Verkehrsplanung/Stärkung Radverkehrsplanung und Radverkehrkoordination“ nunmehr 115 Beamtenplanstellen und 471 Arbeitnehmerplanstellen (davon 114 im handwerklichen Bereich) beschlossen worden sind, insgesamt somit 586 planmäßige Stellen.
Herr Forstmeier beantragt, dass die Stelle für Vormundschaften voll zu besetzen sei.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 25
Mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss:
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt beschlossen:
115 Beamtenplanstellen
470 Arbeitnehmerplanstellen (davon 114 im handwerklichen Bereich)
585 planmäßige Stellen gesamt
(+ 2 Planstellen / + 0,3 v.H. gegenüber Stellenplan 2022)