Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.10.2022 SR/009/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/088/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 214 KB | ||
22_10_10_Ansbach_VU_Bericht Bestand Analyse 17 MB | ||
Ablaufschema zur städtebaulichen Sanierung 899 KB | ||
AS_01_Abgrenzung Untersuchungsgebiet 828 KB |
Herr Büschl erklärt, dass die Angelegenheit ausführlich im Bauausschuss vorberaten wurde und verweist auf die umfangreichen Sitzungsunterlagen. Er macht eine kurze inhaltliche Zusammenfassung zur Verfahrenseinleitung und trägt den Beschlussvorschlag vor.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 17.10.2022:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausweisung des neuen Sanierungsgebietes „Ansbach-Kernstadt“, das auch teilweise die bestehenden Sanierungsgebiete umfasst, weiter zu verfolgen. Der dazu notwendige Einleitungsbeschluss wird hiermit getroffen. Gleichzeitig erfolgt der Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange.
Sobald alle notwendigen Verfahrensschritte abgeschlossen sind, ist eine erneute Vorlage notwendig. Dann soll ein entsprechender Beschluss über die förmliche Festlegung des neuen Sanierungsgebietes „Ansbach-Kernstadt“ und der Erlass der notwendigen Sanierungssatzung erfolgen.
Nach Ausweisung des neuen Sanierungsgebietes „Ansbach-Kernstadt“ im vereinfachten Verfahren sind die bestehenden Sanierungsgebiete Nr. 1, 2, 3, 4, 6a, 7 und 8a Zug um Zug aufzuheben. Dann sind auch die Ausgleichsbeträge entsprechend abzurechnen.