Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Rathaus Schrammhaus - Baubeschluss - Abschließende Entscheidung zum weiteren Vorgehen

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2022   BA/007/2022 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  31/105/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Dr. Simons stellt die nachfolgende Sitzungsvorlage vor.

 

Die Stadt Ansbach setzt sich seit fast fünf Jahrzehnten aktiv in der Stadtsanierung für den Erhalt und die Entwicklung und Steigerung der Attraktivität der Innenstadt ein. Diese erfüllt zusammen mit dem Brücken-Center eine zentrale Bedeutung für den Handel, als Geschäfts- und Verwaltungszentrum und für das Wohnen. Sie ist Ziel- und Aufenthaltsort für jährlich viele zehntausend Besucher und Gäste bei den zahlreichen Veranstaltungen im Jahreslauf und unabhängig davon.

 

Viele Millionen investierter öffentlicher Mittel in den städtischen Raum der Straßen und Plätze des Altstadtensembles haben eine enorme Hebelwirkung auch auf dem privaten Sektor entfaltet. Unsaniert und mit hohem Instandsetzungsstau zeigt sich hingegen noch das Rathausareal an zentraler Stelle der Altstadt.

 

Wegen des Bedarfs der Sanierung und Umgestaltung des Rathausareals legte das Baureferat 2004 ein erstes Nutzungskonzept vor, welches die Unterbringung

 

  • eines Multifunktionsraumes im EG des Schrammhauses,
  • eines Saalraumes für Ausschüsse im 1. OG,
  • eines Aufzugs,
  • eines barrierefreien WCs und
  • die Neugestaltung des Innenhofes für Veranstaltungen, Feste und Konzerte

 

zum Inhalt hatte.

 

2007 wurden die im Rahmen eines Gutachterverfahren mit anschließender Jurysitzung entstandenen Planungen zu einem Rathauserweiterungsbau als Ersatzbau für das Schrammhaus (Architekt Jörg) und zur Gestaltung des Rathausinnenhofes (Architekt Jechnerer) vorgestellt. Ingenieurvergaben zu diesen Planungen von 2007 sind jedoch nicht erfolgt.

 

2009 entschied sich der Stadtrat gegen den ursprünglich vorgesehenen Abbruch des Schrammhauses.

 

Nach einem extern moderierten Bürgerforum sprach er sich 2014 für die Erhaltung des Schrammhauses in folgend aufgeführter Konkretisierung aus:

 

  1. Die ursprüngliche Planung muss überarbeitet werden.
  2. Die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung werden unter den neuen Voraussetzungen geprüft.
  3. Es wird ein Aufzug zur Barrierefreien Erschließung eingebaut.
  4. Die Sanitäranlagen und Büros werden im Rathaus und Schrammhaus saniert.
  5. Es erfolgt eine denkmalgerechte Sanierung der Remise im Hof
  6. Die Fassade des Rathauses wird saniert.

 

2015 wurde das auch heute noch aktuelle Sanierungs- und Nutzungskonzept vorgestellt und beschlossen. Das Architekturbüro Jörg wurde mit den ersten beiden Bauabschnitten beauftragt. Nach dem Tod des Architekten Jörg wurde die als erstes notwendige Verlagerung der Trafostation 2017 an das Architekturbüro TKAN vergeben und umgesetzt.

 

Die im Bauausschuss beantragte Prüfung zur Unterbringung eines Veranstaltungssaales im Innenhof wurde nach Vorprüfung durch die Verwaltung und Verweis in die Fraktionen im Stadtrat als erledigt erklärt und nicht weiterverfolgt.

 

Zur Umsetzung der weiteren baulichen Schritte erhielt 2018 die Arbeitsgemeinschaft Hirsch / Neumaier aufgrund einer europaweiten Ausschreibung über die Architektenleistungen den Auftrag zur Fortsetzung der Planungen des verstorbenen Architekten Jörg.

 

Für die Erarbeitung der Architektenplanung und Erstellung einer Kostenermittlung waren eine Reihe von Fachgutachten notwendig, die 2021 beauftragt und abgeschlossen wurden, so dass die Entwurfsplanung der Leistungsphase 3 einschließlich der Kostenberechnung Ende 2021 fertiggestellt war. Das Ergebnis dieser Planung wurde den Fraktionsspitzen sowie den Bauausschussmitgliedern in einer informellen Arbeitstagung am 18. März 2022 mit dem folgend aufgeführten Kostenrahmen vorgestellt:

 

AP = Arbeitsplätze; Alte Remise = AR

 

 

Nach ausführlicher Diskussion erfolgten weitere Prüfaufträge an die Verwaltung, weil die für die Sanierung errechneten Kosten im Hinblick auf gewonnene Anzahl von Arbeitsplätze unverhältnismäßig erschien. Vergleichszahlen zu Sanierungskosten je m² Nutzfläche (NUF) von stark vernachlässigten Denkmalimmobilien liegen jedoch in vergleichbarer Höhe.

 

 

Prüfaufträge aus der Arbeitstagung an die Verwaltung vom 18. März 2022:

 

Die Verwaltung möge prüfen, mit welchen Kosten auf der Kostenbasis III/2021 zu rechnen sei, wenn das Rathaus-Schrammhaus-Areal mit anders definierten Bausteinen wieder nutzbar gemacht werde. Als Bausteine wurden in der Sitzung definiert:

 

Baustein 1

Das Schrammhaus wird mit Ausnahme der Fassade abgebrochen und höhenprofilgleich als Neubau im funktionalen Verbund mit dem Rathaus wiedererrichtet.

 

Baustein 2

Das Schrammhaus wird im Bestand saniert und in seiner Nutzung unabhängig vom Rathaus.

 

Baustein 3

Die alte Remise im Hof wird als separat nutzbares Gebäude wiederhergestellt und beherbergt eine öffentliche Einrichtung.

 

Baustein 4

Der Rathausinnenhof wird zur Büroflächengewinnung soweit wie möglich überbaut. Der

 

Baustein 5

Das Rathaus wird im Bestand saniert und in seiner Nutzung unabhängig vom Schrammhaus.

 

 

Ergebnis der Bausteinbetrachtung:

 

Die mit der Planung beauftragte Arbeitsgemeinschaft hat sodann die bestehende Kostenstruktur an die bausteinabhängige Funktionsstruktur angepasst und entsprechende Herstellungskosten brutto einschließlich Nebenkosten ermittelt.

 

Baustein 1

Verbunden Sanierung 9 AP

Verbunden Ersatzneubau 13 AP

Differenz

Schrammhaus

4,2 Mio. €

3,5 Mio. €

- 0,7 Mio. €

 

Baustein 2

Verbunden Sanierung 9 AP

Unabhängig nutzbar Sanierung 13 AP

Differenz

Schrammhaus

4,2 Mio.€

4,2 Mio. €

./.

 

Baustein 3

Verbunden Restaurierung 4 _AP

Unabhängig nutzbar 4 AP

Differenz

Alte Remise

1,0 Mio. €

1,2 Mio. €

+ 0,2 Mio. €

 

Baustein 4

Ersatzneu Alte Remise Stuben 8 AP

Maximierte Hofüberbauung 14 AP

Differenz

Verwaltungsflächen Innenhof

2,0 Mio. €

2,9 Mio. €

+ 0,9 Mio. €

 

Baustein 5

Verbunden 33 AP

Unabhängig 29 AP

Differenz

Rathaus

5,2 Mio.

5,5 Mio. €

+ 0,3 Mio. €

 

 

Die Kosten der Bausteine sind für die Frage relevant, welche Ersparnisse bestehen, wenn auf die Umsetzung einzelner Bausteine verzichtet wird und die betreffenden Gebäude(-teile) stattdessen veräußert werden. Da die in den einzelnen Bausteinen untergebrachten Nutzungen in diesem Fall aber woanders z. B. durch Grundstückskauf und Neubau untergebracht werden müssen, besteht die Ersparnis lediglich in der Differenz zwischen den Sanierungskosten und Neubaukosten und beträgt somit < 50 %.

 

Noch nicht berücksichtigt wurden mögliche Zuwendungen aus Mitteln der Städtebauförderung. Wenngleich reine Verwaltungsflächen nicht förderfähig sind, wird doch der städtebauliche Mehraufwand auch unter Betrachtung denkmalpflegerischen Aufwands zuwendungsfähig sein. Dies wirkt sich jedoch auf die Kostenbilanz der nachfolgend erläuterten Varianten mit Erhalt der Gebäude (Schrammhaus und/oder alte Remise) positiver aus.

 

Variantenvergleich:

 

Da die Bausteine für sich und insgesamt betrachtet mehr als nur das Kostenmerkmal in sich tragen und auch funktionale, gebäudewirtschaftliche, städtebauliche, denkmalrechtliche und leitbildrelevante Bedeutung haben, besonders im Hinblick auf die Entwicklung der Innenstadt, müssen alle diese Kriterien ganzheitlich in die Entscheidungsfindung über das weitere Vorgehen einbezogen werden.

 

Zu diesem Zweck macht es Sinn, zunächst unabhängig von etwaigen Veräußerungsmöglichkeiten einen Variantenvergleich durchzuführen. Aus Sicht der Verwaltung macht die Betrachtung von 5 Varianten Sinn, die näher untersucht wurden. Zu unterscheiden sind 3 in ihrer Nutzung verbundene und 2 in ihrer Nutzung getrennte Lösungen von Rathaus und Schrammhaus.

 

Variante 1.0 (Rathaus und Schrammhaus sind verbunden)

Die Gebäude werden im Bestand saniert und nachverdichtet. So wird das Dachgeschoss des Rathauses genutzt und mit einem Aufzug angefahren. Die alte Remise wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Alle Flächen dienen der Verwaltungsnutzung. Diese Variante ist mit 12,7 Mio. die aufwendigste, liefert aber auch 62 Arbeitsplätze. Die Variante ist aus denkmalrechtlicher Sicht der Fachbehörde (LfD) nicht zulässig. Sie erfüllt auch nicht die Vorbildfunktion, die die öffentliche Hand gegenüber privaten Bauherren wahrzunehmen hat. Der Renaissancegiebel würde durch die Aufzugsanfahrt zudem zu stark in seiner Wirkung beeinträchtigt.  

 

Variante 1 a (Rathaus und Schrammhaus sind verbunden)

Die Gebäude werden im Bestand saniert und nicht „nachverdichtet“. Die alte Remise wird restauriert und unabhängig erschlossen. Diese Variante ist mit 10,7 Mio. € veranschlagt und liefert 42 Arbeitsplätze.

 

Variante 3 (Rathaus und Schrammhaus sind verbunden)

Das Rathaus wird im Bestand saniert und nicht nachverdichtet. Für das Schrammhaus erfolgt ein Ersatzneubau. Die alte Remise wird abgebrochen und durch einen maximal möglichen Neubaubau ersetzt. Diese Variante ist mit 11,6 Mio. € veranschlagt und liefert 60 Arbeitsplätze. Die Variante ist aus denkmalrechtlicher Sicht der Fachbehörde (LfD) nicht zulässig. Sie erfüllt auch nicht die Vorbildfunktion, die die öffentliche Hand gegenüber privaten Bauherren wahrzunehmen hat.

 

Variante 1 b (Rathaus und Schrammhaus sind funktional getrennt)

Das Rathaus wird im Bestand saniert und nicht nachverdichtet. Für das Schrammhaus erfolgt ein Ersatzneubau. Die alte Remise wird restauriert und funktional an das Vordergebäude angebunden. Diese Variante ist mit 10,0 Mio. € veranschlagt und liefert 46 Arbeitsplätze. Die Variante ist aus denkmalrechtlicher Sicht der Fachbehörde (LfD) nicht zulässig. Sie erfüllt auch nicht die Vorbildfunktion, die die öffentliche Hand gegenüber privaten Bauherren wahrzunehmen hat.

 

Variante 2 (Rathaus und Schrammhaus sind funktional getrennt)

Die Gebäude werden im Bestand saniert und nicht nachverdichtet. Die alte Remise wird restauriert und unabhängig erschlossen. Diese Variante ist mit 10,7 Mio. € veranschlagt und liefert 42 Arbeitsplätze.

 

 

Zwischenergebnis der Variantenbewertung:

 

Die Kostenspreizung der Varianten liegt zwischen 10 und 12,7 Mio. €. Der maximale Arbeitsplatzgewinn liegt bei etwa 20. Die Herstellungskosten eines Arbeitsplatzes liegen bei 80.000 - 100.000 € im Neubau.

 

 

Variantenunabhängige Merkmalsbewertung

 

Für eine ausgewogene Entscheidung sind nach Auffassung der Verwaltung mehrere Merkmalbewertungen relevant.

 

Bedeutung der Kosten

Aufgrund des Zwischenergebnisses der Variantenbewertung ist erkennbar, dass die Gewinnung von zusätzlichen Arbeitsplätzen im Kostenvergleich mit einem Neubau auf der „Grünen Wiese“ deutlich günstiger ausfällt als der Vergleich der mittleren Arbeitsplatzkosten dies erwarten ließe. Diese liegen zwischen 194.000 und 256.000 €. Die Herstellungskosten eines Arbeitsplatzes liegen bei 80.000 - 100.000 € im Neubau.

 

Bedeutung der Funktion

Verwaltungsflächen zu bündeln, macht aus funktionale Gründen immer Sinn. Wenn mindestens 42 Arbeitsplätze im Stadthaus-Rathaus-Areal gehalten werden können, vereinfacht das die Arbeit der Verwaltung.

 

Bedeutung der Gebäudebewirtschaftung

Für den Betrieb der Gebäude sind im Hinblick auf die Gebäudebewirtschaftung verdichtete Standorte sinnvoll. Dies gilt für Reinigungs- und Hausmeistermeisterdienste ebenso wie für die Energieversorgung. Die Bildung von Nahwärmeinseln (1 Heizung beheizt mehrerer Gebäude) macht besonders Sinn, wenn Liegenschaften nah bei einander liegen.

 

Städtebauliche Bedeutung

Die Ansbacher Innenstadt verfügt, wie bei anderen Städten auch, über eine Reihe von unterwertigen Nutzungen und Leerständen im Altstadtbering. Da heute nicht mehr die Stadt vom Handel profitiert, sondern durch Aufenthaltsqualitäten einen Rahmen schaffen muss, damit Handel kommt und bleibt, sollte keine Möglichkeit aus der Hand gegeben werden, Einfluss auf die städtischen Räume zu nehmen.

 

Handel geht dorthin, wo Menschen (Kunden) sind und Kunden sind da, wo die kulturelle Identität urbaner Räume sichtbar und erlebbar ist und es öffentlichen Raum von hoher Aufenthaltsqualität gibt. Die Wiederbelebung der Rathausnutzung mit öffentlichkeitswirksamen Bereichen wie Volkshochschule und bspw. Musikschule und die Bereitstellung des Rathausinnenhofes als attraktiven öffentlichen Raum (z.B. für Konzerte, Veranstaltungen, eventuell auch für Gastronomie) besteht nur, wenn die Nutzung der Gebäude öffentlich bleibt und die Stadt sich zum Ziel nimmt, Kunden- und Bürgerverkehre im Rathausinnenhof zu erzeugen. Die dort wieder angesiedelten städtischen Mitarbeiter tragen ihren Teil ohnehin dazu bei.

 

Denkmalrechtliche Bedeutung

Bis auf wenige Bauteile sind alle Gebäude im Rathausareal Kulturdenkmäler. Der Abbruch und der Ersatzneubau einzelner Gebäude widersprechen nicht nur der Rechtsauffassung der Denkmalfachbehörde, sondern stellen auch aus Sicht der Bauverwaltung keinen gangbaren Weg dar. Nicht vergessen werden darf dabei auch, dass der Denkmalschutz entsprechende Kompromisse durch bauliche Eingriffe zulässt, um z.B. die Barrierefreiheit signifikant zu verbessern. Zudem sind bei entsprechenden Abbruchentscheidungen keinerlei Fördermittel aus der Städtebauförderung generierbar.

 

Leitbildrelevante Bedeutung (Vorbildwirkung)

Innenstadtentwicklung bedeutet verantwortliches Handeln aller Beteiligter. Die Stadt erwartet von privaten Grundstückseigentümern, dass deren Immobilien gut im Schuss gehalten werden. Im Umgang mit eigenen Immobilien liegt darum eine erhebliche Vorbildwirkung und ein großes Glaubwürdigkeitspotenzial, welches nicht durch Abbruch oder Entkernung ganzer sanierbarer Gebäude verspielt werden sollte.

 

 

Gesamtbewertung:

 

Das rechnerische Ergebnis des Prüfauftrages ist in der Anlage 1 (DIN A3) dargestellt.

 

Geht man davon aus, dass die Sanierung des Rathauses mit öffentlicher Nutzung obligatorisch und der Standort nicht geschwächt wird, liegen die Mehrkosten für eine denkmalgerechte Sanierung der weiteren Liegenschaften (Schrammhaus, Alte Remise) im Verhältnis zu den Gesamtkosten in einem vertretbaren Rahmen.

Für den Erhalt spricht auch, dass die Denkmalfachbehörde den Abbruch der vorgenannten Liegenschaften ablehnt und die Gebäudeteile sich (noch) nicht in einem Zustand befinden, der dies rechtfertigt.

 

Die funktionalen und gebäudewirtschaftlichen Aspekte legen ohnehin eine Bündelung von Arbeitsstätten an wenigen Orten nahe.

 

Ganz wesentlich für die Entwicklung der Ansbacher Innenstadt ist aber die Dokumentation der Haltung von Rat und Verwaltung im Hinblick auf den Umgang mit eigenen Immobilien. In dieser Hinsicht können sie besonders an der Identitätsbildung von städtischen Orten mitwirken.

 

Nach alledem schlägt die Verwaltung dem Stadtrat zur Entscheidung vor, die Sanierung des Rathausareals mit Rathaus, Schrammhaus und alter Remise so, wie in der Arbeitstagung am 18.03.2022 vorgestellt, zu sanieren, jedoch mit folgenden Abweichungen:

 

1.         Die alte Remise wird wieder instandgesetzt und einer öffentlichen Nutzung als eigenständiges Bauwerk zugeführt. Dafür können und sollen auch Zuschüsse der Städtebauförderung generiert werden.

 

2.         Auf die Hochführung des Aufzuges über das Dach des Schrammhauses hinaus wird verzichtet. Der westliche Renaissancegiebel bleibt ungestört. Das Dachgeschoss des Rathauses steht darum als Fläche für Büroräume nicht zur Verfügung.

Herr Dr. Simons trägt in Ergänzung zur Sitzungsvorlage den Änderungsantrag der B90/Die Grünen vom 17.07.2022 vor.

 

Abweichend vom / Ergänzend zum Beschlussvorschlag der Verwaltung beantragt Bündnis 90/die Grünen

 

1.    die Veräußerung des Schrammhauses unter der Auflage denkmalgerechter Sanierung und Nutzung. (und die Herstellung der darin wegfallenden 9 Arbeitsplätze an anderer Stelle günstiger zu verwirklichen.

2.   die Prüfung der Einbeziehung weiterer Gebäude städtischer Gebäude an eine neue Wärmeversorgung im Sinne einer Nachwärmeinsel

 

3.   die Belegung des Daches des Rathauses mit Photovoltaik  

 

      Antwortvorschlag der Verwaltung:

      zu Punkt 2:
Die Verwaltung wird die Prüfung der Einbindung weiterer Gebäude in eine Nachwärmeinsel in die weitere Planung einbeziehen und darüber mit dem Fortschritt des Projektes berichten.

      zu Punkt 3:
Die Verwaltung wird die Belegung des Rathausdaches mit Photovoltaik in den denkmalrechtlichen Erlaubnisantrag einbeziehen und über das Ergebnis berichten.

·         zu Punkt 1:
Die wirtschaftliche Bilanz des Antrages ist von der Verwaltung wie folgend ergänzt worden:

 

      Der Verkauf des Schrammhaus bedeutet gleichzeitig Mehraufwand im Rathaus (Aufzug) und bei der Remise (ebenfalls Aufzug) bei unabhängiger Nutzung

 

      Es fallen nicht 9 Arbeitsplätze weg sondern 13, weil im Rathaus Toiletten etc. unterbracht werden müssen.

 

      Berücksichtigt man die Kosten für die fiktive Erstellung von wegfallenden 13 AP, beträgt die Ersparnis bei Verkauf etwa 2,53 Mio. € zzgl. dem etwaigen Verkaufserlös.

 

Anschließend trägt Hr. Dr. Simons den gemeinsamen Antrag von BAP, CSU, Freie Wähler/Die Ansbacher und SPD vom 18.07.2022 vor:

 

„Das Rathausareal hat eine zentrale Bedeutung für die Attraktivität der Innenstadt Ansbachs. Nach mehr als zehnjähriger Diskussion sollte die Sanierung möglichst bald angegangen werden. Die Vorlage des Stadtbauamts hat gezeigt, dass die gemeinsame Sanierung von Rathaus und Schrammhaus mit erheblichen Kosten (in zweistelliger Millionenhöhe) für die Stadt Ansbach verbunden sind.

 

Um ein günstigeres Kostennutzungsverhältnis herzustellen, beantragen wir, dass die beiden betroffenen Gebäude unabhängig voneinander restauriert und saniert werden sollen.

 

Das Rathaus soll nach unserer Auffassung im Besitz der Stadt Ansbach bleiben und von dieser als Verwaltungsgebäude nach möglichen technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten saniert werden.

 

Die Erschließung der Stockwerke soll durch einen barrierefreien Außenaufzug ermöglicht werden. Dieser Aufzug soll sich städtebaulich vertretbar in das vorhandene Ensemble integrieren oder dieses rückseitig ergänzen

 

Das Schrammhaus soll aus finanziellen Gründen an einen privaten Investor veräußert werden. Abhängig von den baulichen Möglichkeiten soll die alte Remise entweder mit veräußert werden oder im Besitz der Stadt bleiben.

 

Um die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu steigern, soll die alte Remise im Hof wieder hergestellt werden und eine öffentliche Einrichtung, z.B. ein Café, beherbergen.

 

Der Rathausinnenhof soll eine kalte Überdachung bekommen, die zu einer weiteren Steigerung der Aufenthaltsqualität beiträgt.“

 

Zum Antrag von BAP, CSU, Freie Wähler/Die Ansbacher und SPD ergänzt Herr Dr. Simons,

 

  • dass ein Ausbau des Dachgeschosses des Rathauses wahrscheinlich nicht möglich ist, da es keinen ersten baulichen Rettungsweg gibt. Es müsste zuerst eine Treppe als ersten baulichen Rettungsweg gebaut werden. Ein Aufzug genügt nicht. Es ist nur eine kleine Stiege vorhanden.
  • dass bei alleiniger Betrachtung des Rathauses ein Aufzug nur bis zum letzten Vollgeschoss unterhalb des Daches gebaut werden, da kein erster baulicher Rettungsweg vorhanden ist. Der Einbau eines neuen Treppenhauses sei aus denkmalschutzgründen nicht möglich.

 

Aus dem Gremium kam die Anmerkung, dass es wichtig ist, dass das Gebäude barrierefrei ist. Der Aufzug soll giebelseitig bis zum 2. OG führen. Ein Einbau soll aber nicht im Gebäude erfolgen, da dies einen Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge hätte. Der Anbau, in dem die Schulverwaltung untergebracht ist, fällt weg. Somit ist ein barrierefreier Zugang zum Gebäude möglich. Im 3. OG könnte z.B. die Registratur untergebracht werden.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erwidert, dass wenn der Aufzug an der Giebelseite angebracht wird, ein Verkauf des Schrammhauses nicht möglich ist.

Herr Dr. Simons erklärt, dass der Rückbau des Anbaus um 1,20 Meter auf die ursprünglich historische Wand erfolgt. Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ist der Bau des Aufzuges auf die Rückseite (Traufseite) zu stellen, da es sich bei dem Giebel um einen Renaissancegiebel handelt. Eine Anfrage beim Denkmalschutzamt wäre einzuholen.

Es sei weiterhin wegen der vielen Überschneidungen schwierig, im Falle eines Verkaufes die notwendigen Erschließungsanlagen im Nachbargrundstücken zu betreiben und über Baulasten zu sichern. Im Falle eines Verkaufes wäre ein Schnitt zu machen und der Käufer kann die Umbauten vornehmen, die ihm der Denkmalschutz zugesteht. Die Stadt Ansbach müsste dann die Funktionalität des Rathauses ausschließlich auf dem eigenen Grundstück sicherstellen.

 

Vom Gremium wurde erwidert, dass ein Abriss von denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen ausscheidet. Der Verkauf soll in den Fokus gerückt werden. Eine gemeinschaftliche Zugänglichkeit über einen Fahrstuhl sei eine mögliche Option.

Herr Dr. Simons erklärt, dass die Grundstücke baurechtlich vereinigt und nicht unabhängig sind. Ein Rettungsaufzug ist ein notwendiger Bestandteil.

Herr Oberbürgermeister Deffner führt ergänzend aus, dass eine Betrachtung neutral erfolgen soll. Bei der gemeinschaftlichen Nutzung eines Aufzuges müssen auch ggf. unterschiedliche Baufortschritte beachtet werden. Die Nutzung im Falle eines Verkaufes obliegt allein bei dem Investor. Herr Oberbürgermeister Deffner schlägt vor, die Remise bei der Stadt Ansbach zu belassen. (Stichwort: Bürgerhaus).

 

Aus dem Gremium wird angeregt, den Antrag auf die Photovoltaikanlage beim gemeinsamen Antrag von BAP, CSU, Freie Wähler/Die Ansbacher und SPD vom 18.07.2022 mitaufzunehmen. Diesem wurde von Seiten des Gremiums zugestimmt. Der Aufzug wird beim Antrag der B90/Grünen im Gegenzug mit aufgenommen.

 

Herr Büschl bringt folgende Anmerkungen bzgl. der Beantragung des Verkaufs vor:

 

      Das Rathausareal umfasst nicht nur das eigentliche Rathaus, sondern noch die anderen Gebäudeteile sowie den Innenhof

      Bisher wurden über 0,5 Mio € Verbindlichkeiten ausgelöst durch Planungen, welche im informellen Arbeitstreffen mit Bauausschuss und Fraktionsvorsitzenden im März 2022 detailliert vorgestellt wurde, einschließlich aller bauhistorischen Aspekte

      Es wurden Bausteine entwickelt aufgrund von Aufträgen von Seiten des Gremiums, die bis heute abgearbeitet und vorgestellt wurden

      Bitte, den Verkauf zu überdenken, da die Stadt das Ensemble seinerzeit um den Rathaushof herum nicht ohne Grund erworben hat.

      Emotionale Komponente: Es handelt sich hierbei um den Teilverkauf des Rathauses der Stadt Ansbach. Das Gebäude aus dem 16. Jhd. und dessen Bedeutung wurde vom Generalkonservator des bay. Landesamtes für Denkmalpflege bewusst erwähnt

      Bei einem Verkauf des Gebäudes, auch mit der Auflage, dieses zu erhalten, muss das Gebäude ausgeschrieben werden mit den entsprechenden Vorgaben.

      Bei einem Verkauf muss eine Neuplanung der Nutzung und Sanierung des gesamten Rathauses erfolgen

      Der einzige Vorteil sind die vermeintlich ersparten Kosten.

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass von der Stadtbau durch Ratsbeschluss sowohl die Kraußstraße 6 als auch das „Maurerhaus“ gekauft wurden und stellt die Frage, welchen Sinn dies hatte, wenn dann das eigene Schrammhaus verkauft werden soll.

 

Die Fraktion Offene Linke lehnt den Verkauf entschieden ab und begründet dies.

 

Die Mehrheit des Gremiums erteilt Herrn Dr. Kupser als Gastredner das Wort. Herr Dr. Kupser ist der Meinung, dass die tatsächlichen Kosten bald wesentliche teurer werden, als was bisher kalkuliert wurde. Beim Verkauf geht die Fraktion Freie Wähler/Ansbach davon aus, dass ein Investor günstiger arbeiten könnte und nicht nur Arbeitsplätze generiert, sondern ggf. Studentenwohnungen schafft, wodurch eine Belebung der Innenstadt erfolgen könnte.

 

Hr. Dr. Simons erklärt, dass auf Basis des Baukostenindex von Quartal 3/2021 kalkuliert wurde, um aufgrund dieser Kalkulation als Bezugsgröße Vergleiche durchführen zu können. Die Kostenkalkulation basiert auf den Index des Architekten von 3/2021 und dient nur der Verhältnissetzung der Bausteine zueinander.

 

Aus dem Gremium wird eine Verweisung in die Fraktionen vorgeschlagen ohne Beschlussempfehlung.

 

Aus dem Gremium wird ergänzt, dass die Räume des Schrammhauses zu kleine und zu wenige Büros bieten. Die Deckenhöhen seien zu gering für Arbeitsplätze.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erläutert auf die Frage von Dr. Kupser, dass es sich beim Schrammhaus um ein Einzelbaudenkmal handelt.

 

Weiterhin wird vom Gremium angemerkt, dass der Vorschlag 2b nicht in der Vorlage aufgeführt ist. Es wird erklärt, dass 320.000 € für einen Arbeitspatz ein hoher Preis ist und verweist auf eine Werbeanlagensatzung im Falle eines Verkaufes.

Herr Oberbürgermeister Deffner erwidert, dass die Farbgestaltung über das Baudenkmal vorgegeben ist und weist nochmals darauf hin, dass ein Verkauf des Schrammhauses eine Menge Arbeit mit sich bringt, da eine komplett neue Planung durchgeführt werden muss. Die Verwaltung hat das Projekt immer forciert, allerdings ist es nie zu einem Abschluss durch das Gremium gekommen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss/der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt folgenden

Beschluss:

 

Unter Beachtung der aufgeführten inhaltlichen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte soll die Generalsanierung des Rathaus-Schrammhaus-Areals in der Variante 1 a gemäß Anlage 1 durchgeführt werden. Inhalt der Generalsanierung sind die Bauteile

 

  • Rathaus,
  • Schrammhaus,
  • alte Remise sowie die
  • Freianlagen im Rathausinnenhof.

 

Rathaus und Schrammhaus werden als zusammenhängendes Verwaltungsgebäude geplant und umgebaut. Die alte Remise wird für eine öffentliche Nutzung unabhängig nutzbar gemacht. Die Freianlagen müssen multifunktional gestaltet sein.

 

Der Stadtrat beschließt die verbindliche Bereitstellung von voraussichtlich 10.688.748,27 € auf der Basis des Index III/2021 in den Haushaltsplänen 2023 und der Finanzplanung 2024 gemäß den noch vorzulegenden Mittelabflussplänen für die im Sachverhalt dargestellten Sanierungsmaßnahmen im Rathausareal.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen und entsprechende Zuwendungen der Städtebauförderung zu beantragen. Vergabeentscheidungen richten sich nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat.

 

Gesondert geprüft werden weiterhin:

 

1.         eine witterungsunabhängige leichte Hofüberdachung im Zuge der Neugestaltung der Freianlagen und

2.         ein Zusammenschluss des Stadthauses mit dem Rathausareal an eine neue Wärmeversorgung im Sinne einer Nahwärmeinsel.