Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Haushaltskonsolidierungskonzept

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2022   HFWA/008/2022 
Vorlage:  REF4/030/2022 

Herr Jakobs führ aus, dass die Stadt Ansbach sich bereits seit Längerem und in den kommenden Haushaltsjahren noch viel mehr in einer schwierigen finanziellen Lage befindet. Bereits im Rahmen der Haushaltsklausur am 17. und 18. Juli 2020 wurde dem Stadtrat verdeutlicht, dass die Stadt Ansbach bereinigt um Einmaleffekte höhere Ausgaben als Einnahmen aufweist und damit finanziell nicht nachhaltig bzw. über die Verhältnisse gewirtschaftet hat.

 

Trotz der positiven Entwicklung des Bestandes der allgemeinen Rücklage ist hierbei zu berücksichtigen, dass diese nicht mit ausreichend Liquidität hinterlegt ist, d.h. der ausgewiesene Rücklagenstand steht nicht in ausgewiesener Höhe flexibel zur Verfügung. Dies ist darin begründet, dass es sich bei der Zuführung zur Rücklage um den Überschuss des Gesamthaushaltes handelt, welcher nicht den tatsächlichen Zahlungseingängen / -abflüssen entspricht. Ebenfalls muss bei der Bewertung des Rücklagenstandes beachtet werden, dass dieser nicht durch nachhaltiges Wirtschaften zustande gekommen ist, sondern hauptsächlich infolge von positiven Einmaleffekten (wie bspw. übersteigende Einnahmereste aus nicht erfolgten Kreditaufnahmen) aufgebaut wurde.

Da der Haushaltsausgleich langfristig nicht sichergestellt werden kann, ist eine Haushaltskonsolidierung notwendig. Der Stadtrat hat daher die Verwaltung mit Beschluss vom 22.07.2020 beauftragt ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen. Zur langfristigen Haushaltsstabilisierung war es erforderlich Einnahmen wie Ausgaben zu betrachten. Eine „einfache große“ Lösung die finanzielle Lage bereinigt, war dabei nicht in Sicht. Weder alleine Gewerbesteueranpassung noch alleine die Reduktion von Ausgaben werden genügen.

 

Die Stadtkämmerei hat daher im Rahmen einer Haushaltsdurchsicht sämtliche Haushaltsstellen betrachtet und zusammen mit den jeweiligen Fachbereichen eine Abwägung möglicher Optimierungspotentiale vorgenommen. Das Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Ansbach orientierte sich u.a. am Konsolidierungskonzept der Stadt Nürnberg, Leitlinien der KGSt sowie des BKPV. Aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten konnten jedoch nicht immer vertiefte Betrachtungen, sondern teilweise nur Abschätzungen vorgenommen werden. Mit Blick auf einer über den steigenden Einnahmen bestehenden Inflation, gar einer möglichen Rezession, werden auch in Zukunft weitere Konsolidierungsbestrebungen weiter erforderlich. Ggf. empfiehlt sich für die Zukunft auch ergänzend die Heranziehung Externer bspw. des BKPV oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

 

Die im Haushaltskonsolidierungskonzept vorgeschlagenen Optimierungspotentiale werden soweit möglich bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Erhebliche Punkte wie bspw. die Anpassung der Gewerbesteuer oder aber auch eine konzeptionelle Fokussierung im Kultur- und Veranstaltungsbereich (bspw. Theater Ansbach) werden als gesonderte Tagesordnungspunkte zur Beratung vorgeschlagen. Eine abschließende Entscheidung über notwendige Konsolidierungsdurchsetzungen steht im Rahmen der Geschäftsordnung des Stadtrates den jeweiligen Organen, allen voran dem Stadtrat, zu.


Dient der Kenntnisnahme