Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan: DB 4 zu 1-IV "Für einen Teilbereich zwischen Klopstockstraße und Holbeinweg"
a) Bericht über die Offenlage
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.06.2022   BA/006/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/069/2022 

Frau Heinlein informiert über den Bericht zur Offenlage und den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan: DB 4 zu 1-IV "Für einen Teilbereich zwischen Klopstockstraße und Holbeinweg.

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 1-IV dient der Innenentwicklung im Sinne der Nachverdichtung. Im Zuge der Bauleitplanung wird das bestehende Baurecht, entsprechend den Plänen des Vorhabenträgers, erweitert. Als Art der Nutzung ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Nachdem es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt ist nur das vom Bauherren eingereichte Vorhaben zulässig.

 

Mit Sitzung vom 27.07.2021 wurde die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch den Stadtrat beschlossen.

Das Verfahren wird im Rahmen des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 02.07.2020 bis 29.07.2020 statt.

 

Die Offenlage und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 20.04. bis 20.05.2022 statt. Innerhalb diesen Zeitraums bestand die Möglichkeit die Planungen einzusehen und entsprechend Stellungnahmen abzugeben.

 

Frau Heinlein erkundigt sich, ob auf eine wörtliche Wiedergabe der Ergebnisse der Offenlage verzichtet werden könne, das Gremium stimmt dem zu.

 

Im Rahmen der Offenlage ist von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahme abgegeben worden.

 

Folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Einwände abgegeben:

  • Staatliches Bauamt Ansbach mit Schreiben vom 15.04.2022
  • Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 25.04.2022
  • Regionaler Planungsverband (RPV8) mit Schreiben vom 26.04.2022
  • Seniorenbeirat Stadt Ansbach mit Schreiben vom 04.05.2022
  • Sachgebiet 311 – Bauordnung mit Schreiben vom 11.05.2022
  • Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 18.05.2022

 

Anregungen bzw. Anmerkungen brachten hervor:

  • Staatliche Schulämter LK und Stadt Ansbach mit Schreiben vom 11.04.2022
  • Telekom mit Schreiben vom 20.04.2022
  • Vodafone mit Schreiben vom 20.04.2022
  • Awean mit Schreiben vom 05.05.2022
  • Sachgebiet 212 – Umweltrecht mit Schreiben vom 17.05.2022
  • Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA) mit Schreiben vom 19.05.2022

 

Mit der Wohnungsgenossenschaft Am Heimweg e.G., Am Heimweg 7, 91522 Ansbach wird ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB geschlossen. Wesentliche Vertragsinhalte sind:

 

(1) Verpflichtung des Vorhabenträgers, das Vorhaben auf Basis des vorhabenbezogenen Bebauungsplans innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans durchzuführen.

(2) Übernahme der Kosten und Aufwendungen, die im Rahmen der Bauleitplanung anfallen; die Aufwendungen der Stadt werden mit einem Pauschalbetrag abgegolten.

(3) Vereinbarung einer Ablöse für einen Kinderspielplatz in Höhe von 68.975,- €.

(4) Sicherung der Erhaltung/Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsflächen vor dem Baugrundstück durch eine Bankbürgschaft.

(5) Durchführung der Pflanzung eines Heckenstreifens und Sicherung der Verpflichtung durch eine Bankbürgschaft.

 

Alle Anregungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deckblatt Nr. 4 zu 1-IV wurden eingehend geprüft und abgewogen. Die im Rahmen der Offenlegung vorgebrachten Anregungen veranlassen keine inhaltlichen Änderungen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt. Somit kann das Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 1-IV „für einen Teilbereich zwischen Klopstockstraße und Holbeinweg“ als Satzung beschlossen werden.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • auf den Teilhabeplan hingewiesen, der einen steigenden Bedarf nicht nur an barrierefreien, sondern an rollstuhlgerechten Wohnungen, aufzeige.
  • nach der festgesetzten Hecke gefragt und der Wunsch nach einer Verbreiterung vorgetragen.
  • der Wunsch auf Festsetzung einer Zisterne im Bebauungsplan geäußert.
  • angeregt, bei einer Erweiterung der Hecke auf heimische Pflanzen zu achten.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner führt aus, dass man den Verweis auf rollstuhlgerechte Wohnungen gerne an den Investor weitergeben könne. Da man sich im Bereich eines vorhabenbezogenen B-Plans befinde, liege die Entscheidung einer Zisterne zunächst beim Investor.

 

Frau Heinlein erläutert, dass der Passus zu heimischen Pflanzen der Unteren Naturschutzbehörde für die freie Landschaft, aber nicht zwingend im städtischen Bereich gelte. Aus Platzgründen könne die Hecke auch nicht verbreitert werden. Die Umsetzung einer Zisterne wurde an den Investor bereits herangetragen, ist jedoch seitens des Investors nicht vorgesehen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium folgendes zu beschließen:

 

1) Der Stadtrat tritt der erfolgten Abwägung vom 25.05.2022 bei. Die Abwägung wird hierdurch beschlossen.

 

2) Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 25.05.2022 wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag abzuschließen.

 

3) Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 1-IV „für einen Teilbereich zwischen Klopstockstraße und Holbeinweg“ in der Fassung vom 25.05.2022 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 25.05.2022.