Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 1-IV "Für einen Teilbereich zwischen Klopstockstraße und Holbeinweg"
a) Bericht über die frühzeitige Beteiligung
b) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.03.2022   SR/003/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/062/2022 

Mit Sitzung vom 19.07.2021 hat der Stadtrat die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 1-IV beschlossen.

Das bestehende Baurecht soll von maximal zulässigen drei Vollgeschossen auf vier Vollgeschosse ausgeweitet werden. Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht.

 

Herr Büschl berichtet, dass es im Bauausschuss noch Anregungen gab, die mit dem Vorhabenträger noch besprochen werden sollten:

- Festsetzung eine Hecke im Südosten des Grundstücks

- Dachbegrünung

 

Beides wurde mit dem Vorhabenträger besprochen und es besteht Einverständnis mit der Hecke. Herr Büschl stellt den Änderungsvorschlag vor. Die stärkere Ausführung des Aufbaus der Dachbegrünung fand keine Zustimmung, aber es werde nach Anregung des WWA eine Zisterne eingebaut.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 21.03.2022:

 

1.    Der Stadtrat nimmt die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Die Abwägung wird beschlossen. Der Stadtrat tritt der Abwägungstabelle vom 07.03.2022 bei.

 

2.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Offenlage gem. § 3 Abs. 2. BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.