Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 1-IV "Für einen Teilbereich zwischen Klopstockstraße und Holbeinweg"
a) Bericht über die frühzeitige Beteiligung
b) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.03.2022   BA/003/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/062/2022 

Frau Heinlein stellt anhand einer detaillierten Präsentation die Übersicht über das Verfahren und die Grundzüge der Planung, den Bericht über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, den Bericht über die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, sowie den Durchführungsvertrag vor.

 

1. Übersicht über das Verfahren und die Grundzüge der Planung

 

Mit Sitzung vom 19.07.2021 hat der Stadtrat die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 1-IV beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wird gem. § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Das Vorhaben dient der Schaffung neuem Wohnraums im Stadtgebiet Ansbachs und verfolgt somit den Gedanken der Innenentwicklung. Das bestehende Baurecht soll von maximal zulässigen drei Vollgeschossen auf vier Vollgeschosse ausgeweitet werden. Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Es werden insgesamt 36 neue Wohneinheiten entstehen. Im Zeitraum vom 08.11.2021 bis einschließlich 22.11.2021 wurde die Öffentlichkeit frühzeitig von den Planungen unterrichtet und erhielt die Möglichkeit zur Stellungnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 08.11.2021 bis einschließlich 06.12.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

2. Bericht über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Während des oben genannten Zeitraums ging von Seiten der Öffentlichkeit eine Stellungnahme bei der Stadt Ansbach ein. Diese wurde in die Abwägung aufgenommen und behandelt (siehe Anlage).

 

3. Bericht über die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Im Rahmen der Beteiligung sind bei der Stadt Ansbach von folgenden Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Einwendungen oder Anregungen eingegangen:

 

  • Telekom mit Schreiben vom 12.11.2021
  • SG 311 Bauordnung mit Schreiben vom 10.11.2021
  • Stadtwerke Ansbach mit Email vom 08.11.2021
  • Vodafone mit Schreiben vom 01.12.2021
  • Vodafone mit Schreiben vom 01.12.2021
  • AWEAN mit Schreiben vom 29.11.2021
  • SG 212 Umweltrecht mit Schreiben vom 03.12.2021
  • Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit Schreiben vom 07.12.2021
  • GV Gleichstellung mit Schreiben vom 08.12.2021

 

Diese Stellungnahmen wurden in die Abwägungstabelle vom 07.03.2022 aufgenommen und behandelt (siehe Anlage).

 

Folgende Beteiligte gaben eine Stellungnahme ohne Einwände ab:

  • Regionaler Planungsverband mit Schreiben vom 08.11.2021
  • Staatliches Bauamt Ansbach mit Schreiben vom 17.11.2021
  • Seniorenbeirat mit Schreiben vom 24.11.2021
  • Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 01.12.2021
  • Gemeinde Aurach mit Schreiben vom 07.12.2021
  • Gemeinde Lehrberg mit Schreiben vom 08.12.2021

 

Die Eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen eines Gesprächstermins mit den Vorhabenträgern durchgesprochen. Sofern notwendig wurden entsprechende Änderungen an der Planung vorgenommen. Dies umfasst insbesondere die Überplanung der Abfahrt der Tiefgarage mit Alternativenprüfung. Die Begründung wurde entsprechend angepasst und überarbeitet. Die zwischenzeitlich der Stadtverwaltung vorliegende spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung wurde ebenso in die Planungen eingearbeitet und ist Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

4. Durchführungsvertrag

 

Folgende Punkte werden im Rahmen eines Durchführungsvertrages zwischen der Stadt Ansbach und dem Bauherrn zusätzlich zur Durchführungsverpflichtung geregelt:

 

-       Kinderspielplatzablöse

-       Sicherheitsleistung im Rahmen der Tiefbauarbeiten

-       Bebauung innerhalb von 5 Jahren

 

Ein Entwurf des Vertrages wird dem Bauherrn zur Abstimmung vorgelegt. Verfahrensrechtlich kann somit an dieser Stelle die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Das Gremium wird vor Beschlussfassung um eine Abstimmung zur Zusammenfassung der Abwägungstabelle gebeten, welche einstimmig erfolgt.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • die geringe Anzahl von „Vegetationsflächen“ im vorhabenbezogenen Bebauungsplan angesprochen und angeregt eine Hecke oder Hochstammbäume zu pflanzen. Hierüber wird eine Abstimmung beantragt.
  • ein Ablösevertrag für einen Spielplatz gefordert.
  • darauf hingewiesen, dass ein Dachbegrünungsaufbau von 10 cm als zu gering betrachtet wird und auf die Aussage des Wasserwirtschaftsamtes verwiesen.
  • die „Ampel“ an der Tiefgarage hinterfragt.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erläutert, dass die Ausgestaltung der Vegetationsflächen nicht in der Begründung, sondern im Durchführungsvertrag festgelegt werden.

 

Frau Heinlein bezieht sich auf die Abwägung des Wasserwirtschaftsamtes und erklärt, dass ein stärkerer Dachbegrünungsaufbau bei einer Neuausweisung als sinnvoll betrachtet wird, dieses Vorhaben aber eine Nachverdichtung ohne Rückhalteeffekt darstellt. Die Verwaltung werde aber nochmals mit dem Investor sprechen. Die angesprochene Ampel regelt ausschließlich die Ausfahrt der Bewohner aus der Tiefgarage als Ein- und Ausfahrsignal.

 

Herr Oberbürgermeister führt eine Abstimmung über die Pflanzung von Hochstammbäumen zur Festsetzung im Durchführungsvertrag durch.

Ergebnis: Mehrheitlich abgelehnt (Ja 4 Stimmen / Nein 12 Stimmen).

 

Herr Oberbürgermeister führt eine Abstimmung über die Pflanzung einer Hecke aus heimischen Laubgehölzen mit einer Mindestbreite von 2 Metern im südlichen Bereich des Flst. Nr. 2210/6 Gmkg. Ansbach zur Festsetzung im Durchführungsvertrag durch.

Ergebnis: Einstimmig.


Beschluss:

 

Das Gremium wird vor Beschlussfassung um eine Abstimmung zur Zusammenfassung der Abwägungstabelle gebeten, welche einstimmig erfolgt.

 

Herr Oberbürgermeister führt eine Abstimmung über die Pflanzung von Hochstammbäumen zur Festsetzung im Durchführungsvertrag durch.

Ergebnis: Mehrheitlich abgelehnt (Ja 4 Stimmen / Nein 12 Stimmen).

 

Herr Oberbürgermeister führt eine Abstimmung über die Pflanzung einer Hecke aus heimischen Laubgehölzen mit einer Mindestbreite von 2 Metern im südlichen Bereich des Flst. Nr. 2210/6 Gmkg. Ansbach zur Festsetzung im Durchführungsvertrag durch.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium:

 

1.    Der Stadtrat nimmt die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Die Abwägung wird beschlossen. Der Stadtrat tritt der Abwägungstabelle vom 07.03.2022 bei.

 

2.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Offenlage gem. § 3 Abs. 2. BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.