Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen

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Sitzung:16.02.2022   JHA/001/2022 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  12/027/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Kilian gibt bekannt, dass der Fachkräftemangel in Kindertagesstätten auch in Ansbach angekommen ist. Es gibt bereits Einrichtungen, die Schwierigkeiten haben, ihr pädagogisches Konzept umzusetzen und die Öffnungszeiten aufrechtzuerhalten.

 

Seit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz in Kindertageseinrichtungen am 01.08.2013, hat sich die Zahl der zu betreuenden Kinder kontinuierlich erhöht. Analog hierzu, ist auch der Bedarf an qualifizierten Betreuungskräften gestiegen.

 

Nach einer aktuellen Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird sich der Fachkräftemangel in Zukunft deutlich verschärfen. Der Arbeitsmarkt ist insgesamt angespannt. Erzieher:innen sowie Kinderpfleger:innen zählen bei der Bundesagentur für Arbeit bereits zu den „Engpassberufen“.

 

In den 25 Kitas im Stadtgebiet Ansbach werden im Kita-Jahr 2021/2022 230 Kinder in Krippengruppen betreut und 1485 Kinder in Kindergartengruppen.

 

Um einen Überblick über die Situation in den Ansbacher Kitas zu erhalten, wurden im Rahmen einer Umfrage unter den 25 Kitas, folgende Fragen an die Einrichtungsleitungen gestellt:

 

1. Haben Sie in Ihrer Einrichtung Probleme, genügend Personal zu finden, um den vorgeschriebenen Personalschlüssel zu erfüllen?

 

2. Wenn Sie Probleme diesbezüglich haben, wie wirkt sich das auf Ihre Arbeit in der Kita aus?

 

3. Bestehen interne Überlegungen, wie Sie dem Fachkräftemangel entgegentreten wollen?

 

Anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutert Frau Kilian die Ergebnisse der Umfrage. Diese Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.

 

Der Fachkräftemangel hat viele Ursachen. Hierzu zählen u.a. der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und die in den vergangenen Jahren gestiegenen Geburtenraten. Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027, wird sich die Situation noch verschärfen.

 

Ein wichtiges Kriterium für den künftigen Personalbedarf ist die Fachkraft-Quote. Das StMAS gibt seit 2021 jährlich die durchschnittlichen bayerischen Anstellungsschlüssel des abgelaufenen Bewilligungsjahres bekannt. Dieser bietet den Kita-Trägern einen aussagekräftigen Orientierungswert. Für die Qualität einer Kita ist die Personalausstattung von großer Bedeutung. Der bayernweite durchschnittliche Anstellungsschlüssel lag im Jahr 2020 bei 1:9,24. Hierbei handelt es sich um keine Betreuer/Kind-Relation, sondern um die Relation zwischen gebuchten Betreuungsstunden und Personalstunden.

 

In der kommunalen Einrichtung „Kinderhaus Kunterbunt“ werden aktuell 136 Kinder im Alter von unter einem Jahr bis zum Schulalter betreut und im „TIZ Kids“ 38 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung. Aktuell sind im „Kinderhaus Kunterbunt“ 10 Fachkräfte (Erzieherinnen und Sozialpädagog:innen), 9 Kinderpfleger:innen und eine FSJlerin beschäftigt. Im „TIZ Kids“ arbeiten 3 Erzieherinnen, 2 Kinderpflegerinnen und eine Praktikantin. Der Anstellungsschlüssel im „Kinderhaus Kunterbunt“ liegt derzeit bei 9,6 und im „TIZ Kids“ bei 10,97.

 

Für die Gewinnung von Fachkräften gibt es u.a. bereits folgende Strategien:

 

1. Rückgewinnung von Fach- und Assistenzkräften, die ihre Erwerbstätigkeit (aus familiären Gründen) unterbrochen haben oder aus dem Beruf ausgestiegen sind

 

Träger können Berufsunterbrecher:innen kontaktieren, und diese, im Hinblick auf eine Berufsrückkehr, ansprechen. Sie können den Wiedereinstieg unterstützen, z.B. durch berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen.

 

2. Stundenzahl bei Teilzeit-Beschäftigten erhöhen

 

Ca. 42 % des pädagogischen Personals in Einrichtungen mit Betreuung für unter Dreijährige ist vollzeitbeschäftigt. 51% der Fachkräfte arbeiten in Teilzeit. Etwa 7% arbeiten weniger als halbtags.

 

3. Höherqualifizierung von Kinderpflegerinnen und –pflegern sowie Sozialassistentinnen und –assistenten ermöglichen

 

4. Anerkennung von im Ausland erworbenen Erzieherabschlüssen

 

Zum 01.03.2020 ist das Fachkräftezuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht deutlich mehr Möglichkeiten für Fachkräfte aus Drittstaaten vor, nach Deutschland einzureisen.

 

5. Bereitstellung von Praktikumsplätzen

 

Hier könnte eine Kooperation mit der städtischen Wirtschaftsschule und dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum initiiert werden.

 

Fazit:

 

Gute Arbeitsbedingungen angesichts des Fachkräftemangels zu schaffen, stellt derzeit viele Ansbacher Kita-Träger vor große Herausforderungen.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, müssen im ersten Schritt v.a. gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter:innen geschaffen werden. Der Beruf der Erzieher:innen muss attraktiv gestaltet werden, damit auch langfristig eine gute Betreuung und Förderung der Kinder in den Kitas möglich ist. Auch müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen, und um neue Fachkräfte und Zielgruppen zu gewinnen.

 

Mitarbeiter:innen leisten sehr gute Bildungsarbeit. Gefordert ist die Politik, damit die Lobby der Kindergärtnerinnen erhöht wird. Außerdem sind Arbeitgeber gefordert, auf die einzelnen Bedarfe ihrer Mitarbeiter:innen einzugehen oder andere Anreize zu bieten. Als Kommune ist die Stadt Ansbach verpflichtet, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen.

 

In einem Gespräch am 01.02.2022 zwischen Jugendamt, Wirtschaftsschule und Kinderpflegeschule wurde sich ausgetauscht und besprochen, wie sich die Zusammenarbeit mit den Schulen und dem Jugendamt verbessern könnte, um in Zukunft besser mehr Fachkräfte zu gewinnen. Ein Fazit des Gespräches war u.a., dass mehr Werbung erforderlich ist. Diese Aufgabe übernimmt Frau Schermer sobald es wegen Corona wieder möglich ist. Weiterhin ist geplant, dass Mitarbeiter:innen von Kindertagesstätten direkt in Schulen gehen und dort ihren Beruf vorstellen, um Werbung dafür zu machen.

 

Geplant ist u.a. auch die Vorstellung des Berufs beim Boys Day, sowie eine Kontaktaufnahme mit der Realschule Ansbach und der Hochschule Ansbach.

 

Herr OB Deffner bedankt sich für die Ausführungen und für das Engagement. Diese Problemlage wird die Stadt Ansbach weiter beschäftigen. Es nützen keine Erweiterungen/Neubauten von Kindertagesstätten, wenn das nötige Personal dazu fehlt.

 

Frau Erbguth-Feldner möchte wissen, ob Weiterbildungen des Personals über das gute-KiTa-Gesetz abgerechnet werden können. Für sehr wichtig hält sie gute Arbeitsbedingungen. Außerdem schlägt sie vor, auch Mittelschulen bei den Gesprächen mit einzubeziehen.

 

Frau Kilian erklärt, dass Fortbildungen etc. über den sog. Leitungsbonus abgerechnet werden können. Jede Kindertagesstätte hat Anspruch auf diesen Bonus. Er dient dazu, Leitungen zu entlasten und Mitarbeiter fortzubilden. Jede Kindertagesstätte muss den Bonus selbst beantragen.

 

Frau Vogel gibt zu bedenken, dass das Ausbildungsbildungsverfahren auf 4 Jahre verkürzt wurde. Dies ist für Einrichtung oftmals problematisch.

 

Frau Buntebarth verweist auf das Projekt der Gesundheitsregion Plus. In diesem Projekt geht es u.a. darum, Fachkräfte anzuwerben.

 

Wichtig wäre es, eine gemeinsame Kampagne zu starten, und alle Sozialberufe an einem Tag in Schulen vorzustellen.

 

Frau Mikusch verweist auf das Angebot der Jugendberufsagentur. Dieses sollte unbedingt genutzt werden.

 

Herr Huber sieht ein großes Lobbyproblem aller sozialen Berufe.