Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.02.2022 BA/002/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 11, Nein: 5 |
Vorlage: | 30/056/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 299 KB | ||
73 Am Drechselsgarten II 562 KB |
Herr Büschl zeigt umfassend anhand einer ausführlichen
Präsentation den Sachverhalt
für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 73 „Baugebiet Am
Drechselsgarten II“ (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB).
Zu
Beginn stellt Herr Büschl die Historie ausführlich dar und anschließend das
aktuell geplante Bauvorhaben.
Herr
Büschl berichtet auch über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welcher
eine Beschlussfassung erst nach einer Ortsbegehung vorsieht.
Herr
Büschl erklärt weiterhin, dass Anfragen an ihn gerichtet wurden, mit der Frage
warum ein Aufstellungsbeschluss nötig sei. Hintergrund sei eine geordnete
städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet, die sich auf eine Mehrzahl von
Grundstücken bezieht.
Für Teilbereiche nördlich des ehemaligen Hotels “Am
Drechselsgarten” wurden in Folge dessen Nutzungsaufgabe vermehrt Anfragen und
Anträge zur Bebauung an das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz
herangetragen.
Zunächst war in Folge eines Eigentumsübergangs in den
Jahren 2012/ 2013 die Errichtung eines dreigeschossigen Appartementhauses
(Boarding House) mit 30 Appartements inklusive Tiefgarage im Wesentlichen auf
den Fl.Nrn. 1431/19 + 1431/20 geplant.
Nachdem schon mit dieser Planung städtebaulich
bedenkliche Nutzungskonflikte im bereits weitgehend bebauten Gebiet planerisch
zu bewältigen gewesen wären, wurde vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
zunächst die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der von der
Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die
sachgerechte Abwägung der seinerzeit eingegangenen Stellungnahmen bescheinigte
dem Planentwurf keine städtebaulich nachhaltige Entwicklung und Ordnung im
betreffenden Gebiet. Ein Einleitungsbeschluss wurde nicht gefasst, sondern die Ausarbeitung
eines Alternativkonzeptes mit aufgelockerter Bebauung und verringerter Zahl der
Wohneinheiten vorgeschlagen. Dieses Konzept wurde jedoch seitens der
Eigentümerin nicht weiterverfolgt.
Im Dezember 2021 wurde erneut ein Bauantrag eingereicht, dieser
liegt nun zur Beurteilung vor. Trotz umfangreicher Gespräche in den Jahren 2020
und 2021 mit den beauftragten Planern wurden die Vorschläge des Baureferates,
die ein Einfügen gem. §34 BauGB ermöglicht hätten, im aktuellen Bauantrag nicht
umgesetzt. Diese aktuelle Planung wäre ebenfalls geeignet, insbesondere
hinsichtlich des Maßes baulicher Nutzung eine Fremdkörperfunktion neu zu
begründen. Betrachtet man diese Planung ihrer absoluten Größe nach Grundfläche,
Geschosszahl, Höhe und Freibereichen, bleibt festzuhalten, dass sich die
geplanten Baukörper nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und
planungsrechtlich abzulehnen sind. Der bestehende ehem. Hotelkomplex muss bei
der Betrachtung entsprechend des in §34 BauGB normierten „Einfügegebots“ außer
Acht gelassen werden da er als sog. Fremdkörper im Sinne des Baurechts in der
Umgebung erscheint. Bereits in vorausgehenden Antragsverfahren zeichneten sich
bodenrechtlich beachtliche Spannungen ab, welche nunmehr die aktive planerische
Steuerung durch Aufstellung eines Bebauungsplanes rechtfertigen.
Eine seitens des Baureferates in diversen Vorgesprächen
mehrfach angeregte villenartige Struktur mit Solitärbaukörpern ist weiterhin
nicht ablesbar. Dabei wurde nicht in Abrede gestellt, dass jenseits der
klassischen Einfamilienhausbebauung mehrere Wohneinheiten je Gebäude (z.B.
Hausgruppen oder sog. Stadtvillen) als städtebaulich sinnvoll und zulässig
erachtet werden.
Städtebaulich zeichnet sich das umgebende Gebiet durch
eine überwiegende Bebauung mit Einfamilienhäusern in gehobener Qualität aus,
die die Umgebung maßgeblich prägen. Es
hat seinen Charakter als ein stark durchgrüntes, mit locker gruppierten
Einzelhäusern besetztes Wohnquartier bewahren können.
Ziel der Stadtentwicklung ist die Aufstellung eines qualifizierten
Bebauungsplanes, der neben einer maßvollen Nachverdichtung die skizzierte
Freiraumqualität würdigt und zukünftig eine geordnete Siedlungsentwicklung
nördlich der Straße „Am Drechselsgarten“ gewährleistet. Vorrangig soll eine aufgelockerte
Bebauung in Einzelbaukörpern zugelassen werden. Im Sinne der Lage und aus
Gründen des flächensparenden Bauens sollen jedoch mehrere Wohneinheiten in
einem Baukörper zulässig sein. Eine mindestens zwei, jedoch maximal drei
Geschosse umfassende Bebauung wird sowohl durch die städtebauliche,
topografische Situation, als auch durch die gute vorhandene
Erschließungsinfrastruktur als sachgerecht erachtet.
Im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanes mit
Hilfe von städtebaulichen Massenstudiensind neben der Sicherung der bestehenden
Wohnbebauung die Schaffung von Baurecht in einzelnen definierten Baufenstern
vorgesehen.
Geplant ist die Festsetzung eines allgemeinen
Wohngebietes (WA) nach §4 BauNVO, Grundflächen- sowie Geschossflächenzahl
orientieren sich dabei an den Obergrenzen des §17 BauNVO um eine attraktive
bauliche Nutzung der Flächen zu ermöglichen.
Zur Sicherung der Planung ist der Erlass einer
Veränderungssperre nach §14 BauGB anzustreben, diese ist gem. §16 BauGB als
Satzung zu beschließen.
Herr Oberbürgermeister Deffner dankt für die umfangreiche
Darstellung des Sachverhalts. Um eine geordnete Bebauung zuzuführen sei ein
Bebauungsplanverfahren notwendig, somit können auch die Nachbarn mit einbezogen
werden.
Aus dem Gremium wird
·
die Klarheit eines Bebauungsplanverfahrens herausgestellt
und die Aufstellung eines B-Plans befürwortet.
·
ein Bebauungsplanverfahren kritisch
betrachtet, da der Investor ein schlüssiges Konzept aufzeige.
·
eine Aufteilung der geplanten Wohnungen auf z.B
.drei Häuser, wie von der Verwaltung aufgezeigt, positiv betrachtet.
·
darum gebeten, nochmals das Gespräch mit dem
Investor zu suchen, um eine Einigung zu erzielen.
·
Zweifel an einem beschleunigten Verfahren
angesprochen.
·
sich erkundigt, in welchem Zeitrahmen das
Bauvorhaben realisiert wird.
·
eine Planung nach § 34 BauGB kritisch betrachtet.
·
sich nach den Verhältnissen auf der
angrenzenden Nachbarfläche, die mit einer Funkmastanlage ausgestattet ist,
erkundigt.
·
auf eine Mail der Anwohner vom 13.02.2022
hingewiesen, welche die aktuelle und zu erwartende Verkehrssituation
thematisiert.
·
nachgefragt, ob eine Beschlussfassung im
heutigen Bauausschuss Sinn mache, bevor ein Gespräch mit dem Investor und dem
Planer geführt wurde.
Herr Büschl erklärt, dass sich das Vorhaben nicht nach Maß der Nutzung und Bauweise in die nähere Umgebung einfügt
und deshalb aufgrund des baulichen Charakters der näheren Umgebung keine
genehmigte Planung nach § 34 BauGB erfolgen kann. Eine bauliche Nutzung sei
schnell überreizt und überdehnt, entscheidend sei die städtebauliche „Körnung“.
Nun müsse ein sachgerechter Weg mit dem Planer und dem Investor gefunden
werden.
Der zeitliche Ablauf sehe als Grundlage die Erstellung eines
Vorentwurfes des B-Plans und die Besprechung mit den Eigentümern vor,
anschließend werde man wieder auf das Gremium zukommen.
Das Grundstück mit der Funkmastanlage befindet sich in
Privatbesitz, das Bebauungsplanverfahren dient auch hier zur Prüfung der
Baumöglichkeiten.
Ein Verkehrsgutachten wird eine der Grundlagen im
Bebauungsplanverfahren sein. Im Rahmen der Offenlegung können sich zudem die
Nachbarn und Anwohner äußern.
Herr Oberbürgermeister Deffner fügt hinzu, dass die Stadt
Ansbach aufgrund der Planungshoheit in eigener Verantwortung die städtebauliche
Entwicklung durch Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) ordnen
könne. Gerne könne aber nochmals das Gespräch mit dem Investor und dem planenden
Büro gesucht werden.
Herr Oberbürgermeister Deffner informiert abschließend, dass
eine Beschlussfassung im heutigen Ausschuss die Verhandlungsführung erleichtere
und die Entwicklung fördere.
Herr Oberbürgermeister Deffner lässt das Gremium über den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen für eine Beschlussfassung erst nach einer Ortsbegehung
abstimmen.
Dieser
Antrag wird mehrheitlich abgelehnt (6 Stimmen dafür / 10 Stimmen dagegen).
Anschließend
wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Beschluss:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Herr
Oberbürgermeister Deffner lässt über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen für einen Ortstermin am geplanten Baugebiet Am Drechselsgarten I vor der
heutigen Beschlussfassung abstimmen.
Die Abstimmung
zeigt folgendes Ergebnis:
6 Stimmen dafür
10 Stimmen dagegen
Mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Verwaltung
Für das Gebiet wird
auf Grundlage des Planentwurfs des Amtes für Stadtentwicklung und Klimaschutz
vom 31.01.2022 ein Bebauungsplan mit folgender Bezeichnung aufgestellt:
Bebauungsplan Nr. 73 „Baugebiet Am
Drechselsgarten II“
Es handelt sich um
einen Bebauungsplan gem. §13a BauGB.
Eine Umweltprüfung
sowie ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.
Das beschleunigte
Verfahren wird angewandt.