Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Ersatzneubau Funktionsgebäude Hofgarten

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.11.2021   BWA/010/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/063/2021 

Herr Dr. Simons stellt den Sachverhalt für den Ersatzneubau des Funktionsgebäudes im Hofgarten vor.

Die Bauverwaltung beabsichtigt einen Ersatzneubau für das marode und abgängige Funktionsgebäude im Hofgarten. Das aktuelle Gebäude mit Lagerflächen für Sportausstattung und WC-Anlagen ist nicht mehr nutzbar und die öffentlichen WC-Anlagen sind seit Jahren außer Betrieb.

In Rahmen der Sanierung der Schulsportsanlage im Hofgarten ist weiterhin ein Funktionsgebäude erforderlich.

 

Die Neuerrichtung soll im kommenden Jahr anschließend an die fast abgeschlossene Sanierung der Sportanlage stattfinden. Der Rückbau des Bestandsgebäudes ist heuer noch beabsichtigt, um einen möglichst gering beeinträchtigenden Ablauf zu gewährleisten. Der Ersatzbau soll an gleicher Stelle, jedoch in wesentlich reduzierterem räumlichen Umfang errichtet werden.

 

Da die benachbarte öffentliche Toilette am Bahnhofsplatz und auf der Inselwiese (Ostseite Theater) erneuert bzw ertüchtigt. werden, besteht seitens der Stadt Ansbach kein weiterer Bedarf an öffentlichen Toiletten im Hofgarten. Die Nutzung wird dann nur an den Nutzer für den Sport beschränkt.

Angesichts der zeitlichen limitierten Nutzungsmöglichkeit auf dem Grundstück des Freistaates Bayern mit Rückbauverpflichtung nach 25 Jahren, soll ein Modulbau in Containerbauweise errichtet werden.

Als Alternative wurde ein Gebäude in Mauerwerk entworfen, dessen Baukosten in Anlehnung mit den obengenannten Zielen als unangemessen eingeschätzt werden.

Der Ersatzbau kann nicht als eigenständiges Projekt als Fördermaßnahme (FAG Mittel) angemeldet werden, da unter Schwellenwert (Bagatellgrenze) von 100.000€. Er ist im Zusammenhang mit der bereits laufenden Fördermaßnahme „Generalsanierung von Freisportanlagen für das Platengymnasium Ansbach“ zu betrachten und in diesem Rahmen zuwendungsfähig. Es wird mit Kostenrichtwerten gearbeitet und es ist mit einer Förderung bei 47% des Kostenrichtwerts zu rechnen. Stand 2021 wird bei Betriebsräumen je m² Nutzfläche ein Betrag von 3.072€ angesetzt, allerdings ist der förderfähige Nutzraum begrenzt auf 40m² (30m² Lagerfläche, 10m² für Lehrkraft/Sanitätsraum); das WC ist nicht förderfähig. Der Antrag wird bei positivem Beschluss bei der Regierung von Mittelfranken gestellt.

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf:

- Abbruch:                             ca. 80.000 € (Worst Case à Schadstoffentsorgung)

- Container:                           ca. 60.000-65.000 €

Bei einer Ausführung in Mauerwerkbauweise belaufen sich die geschätzten Kosten auf ca. 175.000 €)

Herr Oberbürgermeister Deffner spricht von einem guten Abschluss der Sanierung für die Schulsportanlage, wenn dies gelingt.

 

Aus dem Gremium wird die Optik eines Containerbaus hinterfragt und nachgefragt, ob das bisherige Funktionsgebäude zu erhalten ist.

 

Herr Dr. Simons erklärt, dass das Gebäude sehr marode und von Zerfall gekennzeichnet ist. Eine Sanierung der WC-Anlage und der Räume im Bestandsgebäude sei zudem wesentlich teurer als ein Neubau in Modulbauweise.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der geplanten Ausführung des Funktionsgebäudes für die Schulsportanlage im Hofgarten in Modulbauweise zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Förderantrag für die Schulsportanlage um den Fördertatbestand Ersatzneubau Funktionsgebäude zu erweitern.