Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: VEP Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. E 14
"Wohnanlage an der Eichenbachstraße zwischen Sternstraße und Am Hirtenfeld"
a) Einleitungs- und Änderungsbeschluss (§12 Abs. 2 BauGB i.V.m. §2 Abs. 1 BauGB)
b) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.10.2021   SR/009/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/036/2021 

Herr Büschl berichtet, dass es um eine Bebauungsplanänderung im Stadtteil Eyb gehe. Im Bauausschuss wurde der Einleitungs- und Änderungsbeschluss bereits vorberaten.

Es gehe um vier Grundstücke eines privaten Eigentümers, der als Investor auftritt und entsprechend die Grundstücke anders als bisher vorgesehen bebauen möchte. Bisher waren Einfamilienhäuser verbunden mit Lärmschutzwänden zwischen den Gebäuden vorgesehen, was schwer umzusetzen ist, wenn die Häuser nicht in einem Zuge gebaut werden. Aktuell ist es geplant, die vier Grundstücke zusammenzufassen und durch eine in einem Guss errichtete zwei- bzw. dreigeschossige Mehrfamilienhausbebauung mit 26 Wohneinheiten (zwei Gebäude verbunden mit einer Lärmschutzwand) baulich zu ersetzen. Daher ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Die Grundstücke haben insgesamt ungefähr 2600 m².

 

Mit dem Deckblatt werden somit die Festsetzungen, im Wesentlichem zum Maß der baulichen Nutzung und Gebäudehöhe, sowie zur Dachform angepasst, um die geplante Wohnanlage mit Tiefgarage errichten zu können. Der bestehende Fußweg soll auf Kosten des Vorhabenträgers nach Westen verlegt werden ohne dass dadurch Einschränkungen für das Fußwegenetz entstehen.

 

Herr Büschl teilt mit, dass für eine Änderung des Baurechts das Ansbacher Wohnbaumodell einschlägig ist und der Vorhabenträger darüber hinaus vor hat, nicht nur die 25 % des neu zu schaffenden Wohnraums mit geförderten Wohnungen zu errichten, sondern bis zu 100 %. Dies ist aus Sicht des Bedarfs nach Wohnraum ein sehr positives Thema. Es sei außerdem nicht geplant, die Wohnungen  in Einzeleigentum zu veräußern, sondern sie sollen im Besitz des Vorhabenträgers bleiben. 

 

Zu diesem Vorhaben hat es in der Zwischenzeit schon erste Einwendungen von Anwohnern gegeben. Diese Einwendungen werden im Verfahren geprüft und auch entsprechend in die Abwägung eingestellt. Momentan sei man aber ja noch in der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und damit am Anfang dessen.

 

Aus dem Gremium wird angeregt über

- eine andere Zufahrt, z.B. über die Eichenbachstraße,

- weitere Besucherparkplätze an der Oberfläche,

- Photovoltaik für die Gebäudeverbindung an der Fassade und

- Sitzgelegenheiten im Außenbereich für ältere Menschen

nachzudenken.

 

Herr OB Deffner sagt zu, diese Punkte mit dem Vorhabenträger zu besprechen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 18.10.2021:

 

Zum Bebauungsplan Nr. E 14 „Für ein Teilgebiet zwischen der Eichenbachstrasse und der Straße Zur Schockenmühle östlich der Egerland-, Tilly- und Wallensteinstrasse“ wird das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. E 14 „für eine Wohnanlage zwischen der Sternstraße und Am Hirtenfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, mit dem Ziel der Innenentwicklung als vorhabenbezogener Bebauungsplan, in der Fassung vom 06.10.2021 aufgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über die Änderung des Bauleitplanes frühzeitig zu informieren und nach §3 Abs.1 BauGB und §4 Abs.1 BauGB zu beteiligen. Die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt.