Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Vorhabenbezogener Bebauungsplan DB Nr. 4 zum BPlan Nr. 1-IV "Für einen Teilbereich zwischen Klopstockstraße und Holbeinweg"
a) Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.07.2021   SR/007/2021 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 8
Vorlage:  30/027/2021 

Herr Büschl erläutert den Sachverhalt an einer Präsentation und verweist auf die Empfehlung aus dem BA. Anschließend trägt er den Beschlussvorschlag vor.

 

Bezüglich der Dachbegrünung und dem gewünschten Erhalt der Hecken und Bäume wird wegen der Aufnahme in den Bebauungsplan auf den Bauträger zugegangen.


Beschluss:

 

Zum Bebauungsplan Nr. 1-IV „für das Gebiet zwischen der Hennenbacher- /Jüdtstraße und der geplanten Umgehungsstraße B13/ B14“ wird das Deckblatt Nr. 4 „Änderung der Festsetzungen für einen Teilbereich zwischen Klopstockstraße und Holbeinweg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, mit dem Ziel der Innenentwicklung als vorhabenbezogener Bebauungsplan, in der Fassung vom 12.07.2021 aufgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über die Änderung des Bauleitplanes frühzeitig zu informieren und nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt.