Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. E 22, Sicherung Ortsrand Pfaffengreuth
hier: Zustimmung zur angepassten Planung und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.07.2021   BA/007/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/026/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl informiert über den Sachverhalt zum Bebauungsplan Nr. E 22, Sicherung Ortsrand Pfaffengreuth und stellt einen alternativen Beschlussvorschlag vor.

 

In unmittelbarer Nähe am Klingenberg überplant nun ein Investor ein Gebiet von ca. 6,7 ha (etwa 700 neue Bewohner werden erwartet), die Vorstellung dieser Pläne ist in der September-Sitzung vorgesehen (zukünftige Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 23 „Wohnen am Klingenberg“).

 

Der Geltungsbereich dieses neuen Bebauungsplanes wird mindestens an der Einmündung zur Hochstraße enden. Theoretisch könnte dieser neue Bebauungsplan E 23 auch den Teilbereich der Hochstraße umfassen, der nun im E 22 überplant wird. Somit kann die gewünschte Verbreiterung der Hochstraße samt der straßenbegleitenden Grünstruktur planungsrechtlich auch dort gesichert werden.

 

Die geplante Schaffung von 4 neuen Wohneinheiten nördlich der Pfaffengreuther Höfe könnte gemäß vorgestellter Planungen auch nach § 35(2) BauGB genehmigt werden, da diese mit Herrn Dorn abgesprochenen Pläne aus dem FNP (gemischte Bauflächen) entwickelt wurden. Die weiteren Planungsziele werden über den Bebauungsplan Nr. E23 gesichert und der Geltungsbereich entsprechend der Hochstraße entlang weitergezogen.

 

Die Straßenspange nach Westen wird erst weiter gesichert, wenn die Flurstücke südlich der Spange gemäß FNP weiterentwickelt werden (FlNr. 1102, Gem. Eyb). Eine moderate Nachverdichtung nach § 34 BauGB im Bereich der Anwesen Nr. 5a und 5b wäre auch ohne Bauleitplanung möglich, eine weitere Entwicklung nördlich der Hausnummer 5b wird jedoch ausgeschlossen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner und Herr Büschl sprechen sich für einen alternativen Beschlussvorschlag aus, welcher eine Verschlankung des Verwaltungsverfahrens vorsieht.

 

Der alternative Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt einer Genehmigung nach § 35(2) BauGB für die vorgestellte Planung nördlich der Pfaffengreuther Höfe zu. Der Bauausschuss spricht sich ebenfalls für eine Zulassung einer möglichen Bebauung mit Hauptgebäuden in einer Linie bis zur Nordgrenze des Anwesens 5b aus.

 

Der Geltungsbereich des noch aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. E23 wird zukünftig um die Flächen der Hochstraße und begleitenden Grünstreifen erweitert.

 

Der Bebauungsplan Nr. E 22 wird somit zunächst ruhend gestellt und nicht weiter verfolgt.

 

Das Gremium spricht sich für eine Abstimmung des alternativen Beschlussvorschlages aus.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • nach einem Ausgleich zur privaten Grünfläche für dieses und weitere Bauvorhaben gefragt.

Ø  Den Ausgleich hat der Bauherr im Falle des § 35 (2) BauGB zu erbringen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt einer Genehmigung nach § 35(2) BauGB für die vorgestellte Planung nördlich der Pfaffengreuther Höfe zu. Der Bauausschuss spricht sich ebenfalls für eine Zulassung einer möglichen Bebauung mit Hauptgebäuden in einer Linie bis zur Nordgrenze des Anwesens 5b aus.

 

Der Geltungsbereich des noch aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. E23 wird zukünftig um die Flächen der Hochstraße und begleitenden Grünstreifen erweitert.

 

Der Bebauungsplan Nr. E 22 wird somit zunächst ruhend gestellt und nicht weiter verfolgt.