Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.04.2015 BA/004/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 34/004/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 90 KB | ||
Lageplan Marterfeldstr. 497 KB | ||
Luftbild Marterfeldstr. 735 KB | ||
Plan mit Bebauungsplangrenze Marterfeldstr. 957 KB | ||
TZ 6 für BA Top Marterfeldstr. 1 MB |
Herr Büschl stellt den oben genannten Sachverhalt vor und berichtet, dass der Bauausschuss in der Sitzung am 19.09.2005 entgegen des Vorschlages der Verwaltung beschlossen hatte, dass die oben genannte Erschließungsanlage auf der Grundlage der Abschnittsbildung abgerechnet wird.
Anlässlich der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2007 – 2012 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde festgestellt, dass die Entscheidung des Bauausschusses aufzuheben ist, da die Voraussetzungen für die beschlossene Abschnittsbildung nicht vorliegen.
Nach eingehender Diskussion, der ein entsprechender Antrag (Abschnittsbildung) vorausgegangen war, lautete der einstimmige Beschluss wie folgt:
„Die Abrechnung der Marterfeldstraße wird auf der Grundlage der Abschnittsbildung abgerechnet. Das bedeutet für den konkreten Fall: Der erste Abrechnungsabschnitt beginnt an der Einmündung der Marterfeldstraße in den Höhenweg und endet an der Bebauungsplangrenze des Hubertusweges“.
In der anschließenden Aussprache wird angefragt, ob eine Eckgrundstücksvergünstigung angedacht sei.
Herr Büschl antwortet, dass eine neue Abrechnung derzeit noch nicht erstellt sei. Es müsse dies nun zunächst durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt den Beschluss vom
19.09.2005 aufzuheben.