Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.03.2021 SR/003/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/008/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 304 KB | ||
B15-I Ergänzendes Verfahren ENTWURF 12032021 759 KB |
Herr Büschl erklärt, dass es hier um eine ergänzende Festsetzung und um die Zuordnung der Ausgleichsflächen gehe, dennoch der Ausgleich richtig bilanziert wurde. Anschließend trägt er den Beschlussvorschlag vor.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Bau- und Werkausschusses vom 15.03.2021:
Zum Bebauungsplan
Nr. B 15/I – Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld – wird ein ergänzendes
Verfahren gem. § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet mit dem Ziel, den
beanstandeten Fehler bezüglich der Zuordnung der Ausgleichsflächen zu beheben.
Die Verwaltung wird beauftragt die erneute Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Planänderung zu beteiligen. Stellungnahmen sind nur zu der geänderten Festsetzung (Zuordnungsfestsetzung) möglich. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt.