Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. B 15/I – Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld: Ergänzendes Verfahren nach § 214 (4) BauGB - Ergänzung textliche Festsetzungen
1) Einleitungsbeschluss
2) Beschluss zur erneuten Offenlegung und Trägerbeteiligung

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.03.2021   SR/003/2021 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/008/2021 

Herr Büschl erklärt, dass es hier um eine ergänzende Festsetzung und um die Zuordnung der Ausgleichsflächen gehe, dennoch der Ausgleich richtig bilanziert wurde. Anschließend trägt er den Beschlussvorschlag vor.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bau- und Werkausschusses vom 15.03.2021:

 

Zum Bebauungsplan Nr. B 15/I – Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld – wird ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet mit dem Ziel, den beanstandeten Fehler bezüglich der Zuordnung der Ausgleichsflächen zu beheben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die erneute Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Planänderung zu beteiligen. Stellungnahmen sind nur zu der geänderten Festsetzung (Zuordnungsfestsetzung) möglich. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt.