Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.05.2020 SR/006/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/005/2020 |
Herr Büschl verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage, die Diskussion im Bauausschuss am 11.05.2020 und die einstimmige Beschlussempfehlung. Er verweist auf die Änderung in § 3 Nr. 2 der Sitzungsvorlage
„Die Festsetzungen besonderes Wohngebiet i.S.d § 4a BauNVO gilt mit folgenden Einschränkungen gem. § 1 Abs. 5 BauNVO und § 1 Abs. 9 BauNVO:
- Vergnügungsstätten sind nicht zulässig
- Schank- und Speisewirtschaften sind nur ausnahmeweise zulässig.
Herr OB Deffner stellt auf Nachfrage fest, dass keine weitergehende Erläuterung und Behandlung des vorliegenden Sachverhaltes gewünscht wird.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1) Der Bebauungsplan Nr. XIII „für ein Teilgebiet zwischen der Schalkhäuser-, Kronacher-, Reuter-, Platen- und Uzstraße“ wird geändert. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Deckblatt Nr. 2 ‚Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet zwischen der Schalkhäuser-, Kronacher-, Reuter, Platen- und Uzstraße‘“. Der Geltungsbereich des Deckblatts entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. XIII. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, Deckblatt Nr. 2 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet zwischen der Schalkhäuser-, Kronacher-, Reuter-, Platen- und Uzstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 durchzuführen.