Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. XIII "Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet zwischen der Schalkhäuser-, Kronacher-, Reuter-, Platen-, und Uzstraße"
1) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
2) Offenlegungsbeschuss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.05.2020   SR/006/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/005/2020 

Herr Büschl verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage, die Diskussion im Bauausschuss am 11.05.2020 und die einstimmige Beschlussempfehlung. Er verweist auf die Änderung in § 3 Nr. 2 der Sitzungsvorlage

 

„Die Festsetzungen besonderes Wohngebiet i.S.d § 4a BauNVO gilt mit folgenden Einschränkungen gem. § 1 Abs. 5 BauNVO und § 1 Abs. 9 BauNVO:

-        Vergnügungsstätten sind nicht zulässig

-        Schank- und Speisewirtschaften sind nur ausnahmeweise zulässig.

 

Herr OB Deffner stellt auf Nachfrage fest, dass keine weitergehende Erläuterung und Behandlung des vorliegenden Sachverhaltes gewünscht wird.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1) Der Bebauungsplan Nr. XIII „für ein Teilgebiet zwischen der Schalkhäuser-, Kronacher-, Reuter-, Platen- und Uzstraße“ wird geändert. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Deckblatt Nr. 2 ‚Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet zwischen der Schalkhäuser-, Kronacher-, Reuter, Platen- und Uzstraße‘“. Der Geltungsbereich des Deckblatts entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. XIII. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

 

2) Die Verwaltung wird beauftragt, Deckblatt Nr. 2 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet zwischen der Schalkhäuser-, Kronacher-, Reuter-, Platen- und Uzstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 durchzuführen.