Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bebauung Milchhof Areal

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.01.2020   BA/001/2020 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  30/001/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl zeigt im Rückblick anhand einer Power-Point-Präsentation das bisherige städtebauliche Konzept für das Milchhof Areal und eine Darstellung des Bauvorhabens in seiner aktuellen Form.

 

Er erläutert, dass auf dem ehemaligen Milchhofgelände weiterhin Wohnungsbau realisiert werde. Das neue Konzept zeige überwiegend mehrgeschossigen Wohnungsbau, anstelle der bislang im Innenhof situierten Reihenhäuser, dafür sei mehr Platz zwischen den Wohneinheiten. Geplant seien zudem eine Tiefgaragennutzung und eine nach Stellplatzsatzung entsprechend hohe Anzahl an Stellplätzen. Der Bebauungsplan, der in einem Normenkontrollverfahren stecke, solle beibehalten werden, eine neue Planung sei nicht erforderlich. In den kommenden Wochen werde voraussichtlich der Bauantrag für dieses Projekt eingereicht.

 

Der neue Eigentümer und Vorhabenträger habe in den letzten Monaten angesichts des Wohnraumbedarfs in Ansbach in Abstimmung mit der Stadtverwaltung untersuchen lassen, ob und in welchem Umfang geförderter Wohnungsbau auf dem Grundstück des Milchhof-Areals entstehen könne. Dabei wurde der bisherige Entwurf u.a. in Abstimmung mit der Wohnraumförderung der Regierung von Mittelfranken sowie der Stadt Ansbach überarbeitet und angepasst, so dass ein hoher Anteil an geförderten Wohnraum entstehen könne.

 

Die geplanten Nutzungen stellen sich aktuell folgendermaßen dar:

 

  • Insgesamt sollen 209 Wohnungen entstehen, davon 104 barrierefreie geförderte Mietwohnungen und 105 Micro-Apartments mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 10.838 m².

 

  • Gewerbe-, Dienstleistungs- und Praxisflächen im Eckgebäude „A2“, gesamt ca. 484m².

 

Um die Wohnungen möglichst kosteneffizient zu errichten, wurde eine Typisierung der Wohnblöcke vorgenommen. Dies erfordert in Teilbereichen Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan, um auf allen Etagen einheitliche Grundrisse und damit ein kosteneffizientes Bauen zu ermöglichen. Diese Befreiungen werden seitens der Verwaltung als städtebaulich vertretbar erachtet.

 

Frau OB Seidel fasst den Sachvortrag kurz zusammen und erklärt, dass durch die geplante Baumaßnahme viele verschiedene Bedürfnisse abgedeckt werden können. Sie hebt die zentrale Lage des Areals hervor und betont, dass durch den verdichteten Wohnraum Platz für Menschen, aber auch für ihre Fahrzeuge, geschaffen werden könne.

 

In der anschließenden Diskussion wird das Vorhaben allgemein begrüßt und aus dem Gremium folgendes vorgebracht:

 

  • Die Bitte auf die Verkehrsanbindung, die Erschließungssituation, die Energieversorgung und den Emissionsschutz im Zuge der baurechtlichen Prüfung zu achten.

 

 

 

Herr Büschl erklärt, dass die geplante Verkehrsverteilung keine signifikanten Verschiebungen gegenüber dem bisherigen Stand aufzeige und im Bereich Immissionsschutz der Ausfluss dem einer Wohnbebauung entspreche. Zur Energieversorgung werde vom Vorhabenträger eine Kraftwärmekopplung überlegt, es gebe bereits Planungen dazu.

 

  • Die Frage, ob die Wohneinheiten zum Verkauf oder zur Vermietung stehen.

 

Herr Büschl äußert, dass der Investor nicht die Absicht habe, Einzeleigentum zu verkaufe, sondern die Wohnungen gehalten und vermietet werden sollen.

 

  • Die Anregung, einen großen Spielplatz und Grünflächen zu schaffen.

 

Herr Büschl betont, dass die Flächen durchgrünt werden und ein ausreichend dimensionierter Spielplatz nachgewiesen werde.

 

Frau OB Seidel bringt als Vorschlag hierzu die Begrünung von Parkflächen ein.

 

  • Die Frage nach einem Grüngestaltungsplan und die Anregung mehr Stellplätze in der Tiefgarage auszuweisen.

 

Herr Büschl erklärt, dass ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan zu den regelmäßig erforderlichen Bauvorlagen gehöre und betont, dass dieser bereits im Vorstadium enthalten sei.

 

  • Die Nachfrage nach Stellplätzen für das Gewerbe und den Befreiungen im Bebauungsplan.

 

Herr Büschl teilt mit, dass 104 geförderte barrierefreie Wohneinheiten entstehen werden und für das Eckgebäude mit Gewerbe und Dienstleistungen 19 Stellplätze (das heißt in Form des hohen Schlüssels für Praxen) geplant seien. Freiflächen werde es mehr geben, als ursprünglich geplant, da innen mehr in die Höhe, als in die Breite gebaut werde. Die Befreiungen seien in der Hauptsache von den Baugrenzen, sowie der Geschossigkeit innen.

 

  • Die Erkundigung nach der geplanten Dachgestaltung.

 

Herr Schubert gibt an, dass man den Investor auf eine Gründachgestaltung bereits angesprochen habe und der zusätzliche Bau einer Photovoltaikanlage angesprochen werden könne.

 

  • Die Anregung, den Verkehr über die Naglerstraße anzubinden.

 

Herr Büschl betont, dass im Bereich der Naglerstraße eine umfangreiche Hangsicherung nötig sei, sowie eine teilweise Verlegung der Straße, weshalb diese nicht auf der Agenda stehe.

 

Abschließend fasst Frau OB Seidel den Sachverhalt zusammen und sagt zu, die Anregungen an den Investor weiterzugeben.