Öffentlicher Teil: | ||
Ö1Vorhabenbezogener Bebauungsplan zum VEP - Deckblatt 1 zum Bebauungsplan Nr. B17 "für einen Teilbereich im Ortsteil Wallersdorf" a) Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB | ||
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Ö2Chancen, Risiken und Grenzen der finanziellen Bürgerbeteiligung bei Freiflächenphotovoltaik-Anlagen - Hinweise zum Grundsatzbeschluss vom 26.09.2023 | ||
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Ö338. Änderung des Flächennutzungsplanes "zur Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik südöstlich von Eyb" und vorhabenbezogener Bebauungsplan E 24 "Photovoltaikanlage nördlich der Bahnlinie Nürnberg und südöstlich von Eyb" a) Bericht und Abwägung der frühzeitigen Beteiligung b) Erweiterung des Geltungsbereiches zur Festsetzung interner und externer Ausgleichsflächen c) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB | ||
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Ö4Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 21 "Erweiterung der Photovoltaikanlage an der Autobahn A6 nordöstlich Winterschneidbach" und Deckblatt Nr. 39 zum FNP a) Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB | ||
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Ö5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 22 "Erweiterung der Photovoltaikanlage im Bereich südlich Gösseldorf an der Bahnlinie Treuchtlingen und der A6" und Deckblatt Nr. 40 zum FNP a) Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB | ||
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Ö6Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. CL 1 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Dachbegrünung für das Gewerbegebiet zwischen der Bundesstraße B13 und der Autobahn A6, OT Claffheim“ (§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 BauGB) | ||
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