Freigabe und Neuerrichtung öffentlicher Graffitiwände für die Stadt Ansbach

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30.06.2020 Jugendhilfeausschuss10öffentlichVorberatung  
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Herr Schenkelberg gibt bekannt, dass zwei Anträge des Jugendrates bei der Stadt Ansbach vorliegen. Beim ersten Antrag handelt es sich um Einführung sog. „Pfandringe“. Dieser Antrag liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses.

 

Beim zweiten Antrag handelt es sich um Freigabe und Neuerrichtung öffentlicher Grafftiwände für die Stadt Ansbach. Nach Ansicht des Jugendrats mangelt es dem Stadtbild Ansbach an jugendlichem Flair. In dem am 20.05.2020 eingereichten Antrag beantragt der Jugendrat Ansbach zum einen die Neuerrichtung einer Graffiti- bzw. Schallschutzmauer am künftigen Skateplatz. Zum anderen wird die (Wieder)-Freigabe der Rampenfläche des aktuellen Skateplatzes und der der Residenzstraße zugewandten Seite der Mauer des HSG-Schießstandes vorgeschlagen. Für die Benutzung der Wände schlägt der Jugendrat außerdem Regeln vor – der Antrag ist als Anlage beigefügt. Eine weitere Option für öffentliche Graffitiflächen sind die Wände des Speckdrumms in der Naglerstraße 9.

 

Herr Schenkelberg führt weiter aus, dass folgende Standorte seitens des Amtes für Familie und Jugend für eine Freigabe bzw. Neuerrichtung geprüft wurden:

 

°           Standort 1 Rampenfläche aktueller Skaterplatz

°           Standort 2 HSG Mauer

°           Standort 3 Schallschutz-/Graffitiwand neuer Skaterplatz

°           Standort 4 Kulturverein Speckdrumm, Naglerstraße 9

 

Herr Schenkelberg erklärt ausführlich die Vor-/Nachteile der einzelnen Standorte.

 

Die Graffitiwände sollen öffentlich von jedermann und ohne Terminabsprache nutzbar sein. Um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, bietet der Jugendrat an, durch seine Mitglieder in regelmäßigen Abständen die entsprechenden Flächen prüfend zu begutachten und im Bedarfsfall Verstöße an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Somit entsteht kein zusätzlicher personeller Aufwand für das städtische Ordnungsamt oder die aufsuchende Jugendarbeit.

 

Herr Schenkelberg erläutert die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Standorte für die Stadt Ansbach. Die Freigabe bzw. Herrichtung der Standorte 1 und 4 steht aktuell noch unter Finanzierungsvorbehalt, da die genauen Gesamtkosten noch unklar sind und das Amt für Familie und Jugend zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Deckungsvorschlag machen kann. Das Amt rechnet aber mit Minderausgaben an anderer Stelle, die zur Deckung herangezogen werden können. Jede/-r Graffitikünstler/in ist selbst für die Anschaffung von Spraydosen und sonstiger Arbeitsmaterialien zuständig. Hierfür werden somit keine weiteren finanziellen Mittel der Stadt beansprucht.

 

Herr Schenkelberg erläutert den anwesenden JHA-Mitgliedern ausführlich den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Er hält es für sehr wichtig ein Signal zu geben und dieser Form der Jugendkultur offen zu begegnen.

Herr OB Deffner hält es ebenfalls für enorm wichtig, die Projekte zeitnah zu behandeln. Die Wand an der HSG Mauer befindet sich in einem furchtbaren Zustand. Er wünscht eine begleitete Besprühung, evtl. im Rahmen des Stadtjubiläums. Des Weiteren könnte er sich auch eine Zusammenarbeit mit der Jugendkunstschule vorstellen. Die Graffitikünstler könnten dann unter Anleitung der Juks sprayen.

Herr Dr. Holzhäuer spricht sich gegen ein freies Besprühen aus. Besser wäre eine Besprühung unter Anleitung um evtl. Schmiererei zu vermeiden.

 

Frau Erbguth-Feldner ist für eine Mischung aus freiem und angeleiteten Besprühen der Wände. Ihrer Meinung nach wäre der Bahnhofsdurchgang eine gute Fläche.

 

Herr OB Deffner gibt zu bedenken, dass der Bahnhofsdurchgang im Besitz der Bahn ist. Grundsätzlich ist diese Idee aber zu berücksichtigen.

 

Herr Ehnes schlägt vor große Werbetafeln für 10 Tage anzumieten und diese dann nach dem Besprühen an Straßen aufzustellen. Die Graffitikünstler haben somit die Möglichkeit, ihr Können zu zeigen.

 

Herr OB Deffner bittet Herrn Schenkelberg um Überprüfung, welche Kosten auf die Stadt Ansbach bei Anmietung großer Werbetafeln zukommen würden.

 

Herr Sichermann möchte wissen, ob durch die Verwendung der Graffitifarben evtl. Umweltschäden zu erwarten sind.

 

Herr OB Deffner sichert eine Überprüfung zu (Umweltamt).

 

Herr Schenkelberg plädiert für ein freies Sprühen ohne Anleitung. Den Jugendlichen soll damit ein Vertrauensvorschuss gegeben werden. Er spricht sich für den Standort 1 aus und verweist auf den unter Graffitikünstlern bestehenden Ehrencodex. Er hält es für wichtig, ein Angebot für Jugendliche ohne Auflagen zu schaffen. Es handelt sich hier um freie Jugendkultur. In einer der nächsten JHA-Sitzung kann über den Sachstand berichtet werden.

 

Herr OB Deffner unterstützt den Vorschlag von Herrn Schenkelberg. Er ist der Meinung, dass der Jugendrat im Eigeninteresse dafür sorgen wird, dass keine problematischen (extremistischen oder jugendgefährdenden) Inhalte auf den zukünftigen Kunstwerken auftauchen werden.

 

Nach längerer Diskussion ergeht folgender Beschluss


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Standorte 1 (aktueller Skaterplatz) und 4 (Speckdrumm) als Maßnahmen der Jugendkulturförderung grundsätzlich zum freien Besprühen freizugeben und die Stadtverwaltung, vorbehaltlich einer Renovierungsverpflichtung und der Sicherstellung der Finanzierung im städtischen Haushalt zu Standort 4, zu beauftragen, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Pächter zur Freigabe zu treffen.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 6.000,00 € (Materialkosten) zuzüglich derzeit nicht zu beziffernder Personalkosten sind seitens des Amtes für Familie und Jugend zum Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushalt 2021 anzumelden.

 

Weiterhin wird dem Stadtrat empfohlen, die generelle Freigabe öffentlicher Wände für Graffiti grundsätzlich als Maßnahme der Jugendkulturförderung in die städtische Jugendhilfeplanung aufzunehmen und das durch die HSG vorgeschlagene betreute Graffiti-Projekt (Standort 2) in den Arbeitskreis Stadtjubiläum zur Prüfung einzubringen.

 

Die Möglichkeit der Errichtung einer Graffiti-Wand am geplanten neuen Skaterplatz (Standort 3) wird durch die Stadtverwaltung umfassend geprüft, sobald die Planungen für den neuen Skaterplatz weitergeführt werden.

22.07.2020 Stadtrat8öffentlichEntscheidung  
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Herr Kleinlein trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Nach Ansicht des Jugendrats mangelt es dem Stadtbild Ansbachs an jugendlichem Flair. So würden die Spanplatten-Graffiti am Gebhardt-Haus bröckeln, die Platten seien bereits teilweise von der Fassade gefallen, die Gemälde/Graffiti in der Bahn-hofsunterführung seien überstrichen worden und auch an anderen Stellen fehle es im Stadtbild an der jugendlichen Note. In seinem am 20.05.2020 eingereichten Antrag beantragt der Jugendrat Ansbach zum einen die Neuerrichtung einer Graffiti- bzw. Schallschutzmauer am künftigen Skateplatz. Zum anderen wird die (Wieder-)Freigabe der Rampenflächen des aktuellen Skateplatzes und der der Residenzstraße zugewandten Seite der Mauer des HSG-Schießstandes vorgeschlagen. Für die Benutzung der Wände schlägt der Jugendrat außerdem Regeln vor – der Antrag ist als Anlage beigefügt. Eine weitere Option für öffentliche Graffitiflächen sind die Wände des Speckdrumms in der Naglerstraße 9.

 

Folgende Standorte wurden seitens des Amtes für Familie und Jugend für eine Freigabe bzw. Neuerrichtung geprüft:

 

  • Standort 1 (Vorschlag Jugendrat):

Die Rampenflächen des aktuellen Skateplatzes sind in städtischem Eigentum. Die Freigabe fällt somit in die Zuständigkeit der Stadt.

 

  • Standort 2 (Vorschlag Jugendrat):

Laut Auskunft des 1. Hauptmeisters der HSG Ansbach, Herrn Birzer, ist die HSG selbst Eigentümerin der der Residenzstraße zugewandten Mauer. Die HSG mache sich bereits seit einiger Zeit Gedanken über die Neugestaltung besagter Mauer. Statt einer Freigabe zur öffentlichen Nutzung stellt sich die HSG allerdings ein pädagogisch begleitetes Graffiti-Projekt im Rahmen des Stadtjubiläums 2021 vor.

 

  • Standort 3 (Vorschlag Jugendrat):

Eine Schallschutz-/Graffitiwand für den neuen Skateplatz wäre ebenfalls seitens der Stadt (bauordnungs- und umweltrechtlich sowie baufachlich) zu prüfen, zu errichten und freizugeben. Diese Stünde aber unter dem Vorbehalt der Realisierung des neuen Skateplatzes, dessen Planungen derzeit nicht weitergeführt werden.

 

  • Standort 4 (Vorschlag Amt für Familie und Jugend):

Das Gebäude des Speckdrumms ist in städtischem Eigentum, wird aber vom „Kulturverein Speckdrumm“ gepachtet. Herr Ruppert, Vorstandsmitglied des Kulturvereins, schlägt auf Nachfrage vor, eine der Außenwände der Naglerstraße 9 flächendeckend mit Spanplatten oder vergleichbar geeigneten Materialien zu versehen, um sie für das öffentliche Sprayen freizugeben.

 

Er merkt an, dass die Graffitiwände öffentlich von jedermann und ohne Terminabsprache nutzbar sein können. Es besteht demnach kein Bedarf an betreuendem pädagogischen Personal. Um die Einhaltung der Regeln – explizit das Verbot extremistischer und jugendgefährdender Graffiti sowie sonstiger strafbarer Aussagen – zu gewährleisten, bietet der Jugendrat an, durch seine Mitglieder in regelmäßigen Abständen die entsprechenden Flächen prüfend zu begutachten und im Bedarfsfall Verstöße an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Es entsteht somit kein zusätzlicher personeller Aufwand für das städtische Ordnungsamt oder die aufsuchende Jugendarbeit.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Standort 1 (Vorschlag Jugendrat):

Durch die Wiederfreigabe der bestehenden Rampenflächen am aktuellen Skateplatz entstehen keine Kosten.

 

  • Standort 2 (Vorschlag Jugendrat):

Nach einer Einschätzung des Ansbacher Sprayers Manuel Lorente beliefen sich die Kosten eines geleiteten Graffti-Projekts auf etwa 35.000 bis 40.000 Euro. In der Stadt Nürnberg konnte zur Finanzierung der „Urban Art Fonds“ der Sparkasse Nürnberg gewonnen werden. Vergleichbare Finanzierungsquellen außerhalb des städtischen Haushalts müssten in Ansbach noch aufgetan werden. 

 

  • Standort 3 (Vorschlag Jugendrat):

Die Errichtung einer Schallschutz-/Graffitiwand am neuen Skateplatz wäre mangels sonstiger Finanzierungsquellen ebenfalls von städtischer Seite zu finanzieren. Die Kosten belaufen sich nach einer groben Schätzung des SG Grünflächen auf 200 bis 250 Euro pro Quadratmeter (reine Materialkosten). Eine Wand von z. B. 20 m Breite würde somit bis zu 5.000 Euro kosten. Schätzungen zur Gesamtfläche des neuen Skateplatzes und einer entsprechenden Wand (inkl. der zusätzlich anfallenden Personalkosten) sind aufgrund derzeit ruhender Planungen nicht möglich.

 

  • Standort 4 (Vorschlag Amt für Familie und Jugend):

Die von Herrn Ruppert vorgeschlagene Wand in Richtung der Lagerhalle der Stadt in der Naglerstraße 9 müsste nach Einschätzung des Pächters durch die Stadt selbst renoviert werden. Die Stadt müsste die Kostentragungspflicht in pachtrechtlicher Hinsicht jedoch zuvor noch prüfen. Die Kosten für die Beschaffung von Spanplatten beschränken sich nach Vergleich herkömmlicher Anbieter auf 5 bis höchstens 10 Euro pro Quadratmeter. Das Amt für Familie und Jugend schätzt die Fläche auf ca. 100 qm. Somit würden Materialkosten in Höhe von maximal 1.000 Euro anfallen. Hinzu kämen Personalkosten in derzeit zu beziffernder Höhe.

 

Die Freigabe bzw. Herrichtung der Standorte 1 und 4 steht aktuell noch unter Finanzierungsvorbehalt, da die genauen Gesamtkosten noch unklar sind und das Amt für Familie und Jugend zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Deckungsvorschlag machen kann. Das Amt rechnet aber mit Minderausgaben an anderer Stelle, die zur Deckung herangezogen werden können.

 

Aufgrund des öffentlichen Charakters der hier vorgeschlagenen Projekte ist jede/-r Graffitikünstler/-in selbst für die Anschaffung von Spraydosen und sonstiger Arbeitsmaterialien zuständig – hierfür werden somit keine weiteren finanziellen Mittel der Stadt beansprucht.

 

 

Bezüglich der Anfrage, ob die Bahnhofsunterführung als weiteres Objekt genutzt werden kann, gibt es noch keine Rückmeldung der Bahn. Hierüber wird im nächsten Bauausschuss berichtet.


Beschluss:

 

Die Standorte 1 und 4 werden als Maßnahmen der Jugendkulturförderung grundsätzlich zum freien Besprühen freigegeben und die Stadtverwaltung, vorbehaltlich einer Renovierungsverpflichtung und der Sicherstellung der Finanzierung im städtischen Haushalt zu Standort 4, zu beauftragen, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Pächter zur Freigabe zu treffen.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 6.000 Euro (Materialkosten) zuzüglich derzeit nicht zu beziffernder Personalkosten sind seitens des Amtes für Familie und Jugend zum Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushalt 2021 anzumelden.

 

Der Stadtrat beschließt, die Freigabe öffentlicher Wände für Graffiti grundsätzlich als Maßnahme der Jugendkulturförderung in die städtische Jugendhilfeplanung aufzunehmen und das durch die HSG vorgeschlagene betreute Graffiti-Projekt (Standort 2) in den Arbeitskreis Stadtjubiläum zur Prüfung einzubringen.

 

Die Möglichkeit der Errichtung einer Graffiti-Wand am geplanten neuen Skateplatz (Standort 3) wird durch die Stadtverwaltung umfassend geprüft, sobald die Planungen für den neuen Skateplatz weitergeführt werden.